Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 1 (4.1.1881)
- Date
- 1881-01-04
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
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8 achtliche solcher Ausbrüche des Hasses, oder eines gefährlichen' Mutbwillens aufmerksam zu machen; und man glaubt, daß der vernünftigere Theil des P^blicnms in jener Entschließung ein kräftiges Mittel zur Unterstützung der häuslichen Zucht erkennen werde, indem nunmehr auch der Unbesonnenste beland, sondern in dem ganzen civilisirten Europa erfreuen, wieder entzogen, daß eine neue Ausnahmegesetzgebung geschaffen werde zum Nachtheile derjenigen, welche sich nicht zu dem Glauben der Mehrheit bekennen. Die hierdurch hervorgerufene Agitation hat .bereits anderwärts bedauerliche greifen lernen wird, daß die nachtheiligen Folgen der Stö-'^ Früchte getragen. Sie droht aber auch in andern Gemeinden rung der öffentlichen Ordnung nicht die ausgewählten Opfer den Unfrieden zu bringen und den Samen der Intoleranz treffen, sondern vielmehr auf ihn selbst und auf Diejenigen da zurückfallen werden, mit welchen er innig verbunden ist. Darmstadt, den 4. September 1619. Aus besonderem Allerhöchsten Aufträge Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium, v. Grvlmer. v. Wroden. Freiherr v. Gruben. v. Stumpff. auszuftrcuen, wo er bisher noch nie einen günstigen Boden gefunden hat. Meine Herren! Eine Stadt, wie die unserige, zu deren anerkannten Borzügen die religiöse Duldsamkeit zählt, eine Stadt, welche seit Jahrhunderten keine Störung ihres confessionellen Friedens zu beklagen gehabt hat und stolz darauf ist, daß ein großer Theil ihres Bildungswesens auf den Grundsätzen religiöser Toleranz aufge- Schwarzburg - Sondershauscn. 13. November. Der baut ist. eine Stadt wie Nürnberg wird sich durch Versuche „Post" wird geschrieben: „Während hier zu Lande nach den betreffenden Gesetzesvorschriften Israeliten von derTheilnahme dieser Art wohl kaum zur Störung der Eintracht unter ihren Mitbügern Hinreißen laffen. Gleichwohl kann es sich eine Gemeinanden Wahlen der Mitglieder der Kirchen-und S chulvordevertretung, welche den confessionellen Frieden und die relistände ausgeschlossen sind, hatte sich der Borsitzende des hiesigen Gemeinderaths, ein Israelit, doch an einer solchen Wahl betheiligt. Deshalb, und da die Fernhaltung des Vorsitzenden von der Wahl möglicherweise ein anderes Ergebniß der letzteren hätte herbeiführen können, wurde das bezügliche giöse Duldsamkeit hoch hält, nicht versagen, ihr Bedauern Bestrebungen gegenüber auszudrücken, welche bei weiterem Umsichgreifen nur zu sehr geeignet wären, den Frieden der Gemeinde zu untergraben. Darum, meine Herren, geben Sie mit mir diesem Bedauern Ausdruck." Nachdem die Herren Wahlverfahren durch die fürstliche Kirchen- und Schulinspec-; Bürgermeister Freiherr v. Stromer und Rechtsrath Schwemmer tion für ungiltig erklärt. Darob großes Geschrei der hiesigen ihrem Einverständniß mit dieser Erklärung Ausdruck gegeben „Liberalen". Im Gemeinderathe selbst, in welchem die; halten, schloß sich das Collegium einstimmig derselben an. Sache ebenfalls zur Sprache kam, deducirte der Vorsitzende; Furth, 23. Dec. (Privatmitth.) Auch an den hiesigen — ein Jurist — daß im gegebenen Falle jüdische Diitglieder der Gemeindevertretung wohl berechtigt seien, an den Wahlen des Kirchen- und Schulvorstandes theilzunehmen, da die neue, auf demokratischer Grundlage errichtete Gemeindeordnung die Gleichstellung aller Religionsbekenntnisse eingeführt habe. Magistrat Langhans sandle Dr. Förster die berüchtigte Anti- | semitenpetition. Herr Bürgermeister (Langhans) läßt sich hierüber folgendermaßen aus: „Er weise die ihm gemachte Zumuthung entschieden zurück und glaube das Verfahren der Antisemitenliga nicht besser qualificiren zu können, als mit Der -Oberbürgermeister und Rath, sowie die Mitglieder des den in einer Zeitung gelesenen Worten: „So lange es eine Gemeinderaths, erkannten diese Ausführung auch ohne gesellschaftliche Moral giebt, hat das Verfahren für verwerflich Weiteres als richtig an und beschlossen einstimmig Verwahgegolten, gegen einen unbestimmten und doch concret bezeichneten rung gegen die das Wahlrecht der Juden beeinträchtigende Theil der Mitlebenden den Zorn der Mehrzahl zu erregen Entscheidung der Kirchen- und Schulinspection."! und ohne Bezeichnung der Person allgemeine Anklagen Hin- Nürnberg, 21. November. Die antisemitische Agitation i zuschleudern. Man hat in diesem Verfahren stets die Hinterkam in unserer Stadt auch in der Magiftratssitzung zur list und die Feigheit erblickt, welche die schlimme That zu Sprache. Rechtsratb Jäger nahm nämlich das Wort zu; schüren und sich zugleich vor der Verantwortlichkeit zu schützen nachstehender Erklärung: „Meine Herren! In einem hiesucht, welche sich gleich schwer versündigtau den Verführten, sigen Blatte wird zur Beteiligung an einer von einer kleinen wie an den Opfern". Das Magistratscollegium erhebt sich zum Anzahl Personen an den Reichskanzler gerichteten Petition öffentlich aufgefordert. Der Zweck dieser Petition besteht in nichts Geringerem, als in der Aufhebung einer unserer wichtigsten Verfassungs-Bestimmungen, des Grundsatzes nämlich, daß die Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte von dem religiösen Glaubensbekenntnisse unabhängig sein soll. Es wird verlangt, daß unseren israelitischen Mitbürgern ein wichtiger Theil dieser Rechte, deren sie sich nicht nur in Deutsch- Zeichen des Einverständnisses mit diesen treffenden Worten von den Sitzen einmüthig. Aus Württemberg, 14. Nov. (Privatmitth.) Der Bericht über das israel. Waisenhaus „Wilhelmspflege" in Eßlingen pro 1. Juni 1879/80, der in dieser Woche versandt! wurde, ist ein sehr erfreulicher. Unter dem himmlischen ' Schutz, dessen sich die Anstalt seit ihrem Bestehen erfreuen durfte, nahm auch in dem abgelaufenen Jahre die Wirksam-