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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1880-12-07 · Heft 49 (7.12.1880) · p. Seite 777

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
44 (1880)
Issue
Heft 49 (7.12.1880)
Date
1880-12-07
Page
Seite 777 (sequence 9)
Language
German
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feindlichen Schriften, die in der bekannten Weise zahllose Stellen aus Bibel, Talmud, Midrasch, Rambam, Casuisten aus dem Zusammenhang reißen, verdrehen, entstellen und fälschen, Auszüge machte, sammelte und in schmählichster Weise commentirte, selbst die Blutbeschuldigung erweisen wollte. Diese Schriften des L. wurden von den russischen Judenfresiern, deren Zahl Legion ist, aufs höchste gerühmt und bis in die höchsten Kreise getragen. Dabei wurde er für einen abgefallenen Juden und sogar Rabbi erklärt und ließ er sich selbst in Tallis und Thephilin photographiren, während er ein geborener katholischer Pole ist, der zwei Male aus dem Priesterslande gestoßen worden. Um ihn nun zu entlarven, forderte Herr Z. den L. auf, in einer öffentlichen Disputation zu erweisen, ob er, Lutostanski, im Stande sei, auch nur eine Zeile hebräisch zu lesen, oder nur die Seitenzahlen des Talmuds an den Stellen, die er citirt! Auf diesen Gegenstand sollte die Disputation beschränkt bleiben. Allerdings ließen die meisten russischen Blätter in der Herausforderung diese Beschränkung weg, und Z. konnte die Berichtigung nur in einige Blätter hineinbringen. Lutostanski, im Bewußtsein seiner Unwiffenheit, nahm die Herausforderung nicht an, und wollte ihr erst genügen, nachdem er seinen vierten Band vollendet habe, zog aber Z. wegen einiger unbegründeten Nebendinge als Verleumder vor Gericht. Die erste Instanz sprach Z. frei und verurtheilte L. wegen „ungewissenhafter Denunciation". Er appellirte. Die zweite Instanz sprach Z. abermals frei, aber auch L. Man hält L. für entlarvt. — Dies sind die Thatsachen, nach denen in diesem einzelnen Falle und unter den wiffenschaftlichen Zuständen in Rußland das Vorgehen des Herrn Zederbaum und der günstige Ausgang zu beurtheilen ist. Wir geben diese mit Befriedigung an dieser Stelle wieder. Pest, 28 November. Die Verhandlung im ungarischen Adgeordneleuhause luder allgemeine Religionsfreiheit. Wie alljährlich hat Daniel Jränyi auch in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses seinen Antrag aus gesetzliche Sicherstellung der Religionsfreiheit erneuert. Der Antrag wurde freilich wieder mit einer Majorität, wenn auch von nur 9 Stimmen verworfen. Was aber bei dieser Gelegenheit im ungarischen Abgeordnetenhause gesprochen wurde, steht in so grellem Kontraste zu den jüngsten Debatten im preußischen Abgeordnetenhause, daß es nicht ganz mit Stillschweigen übergangen werden darf. Daniel Jränyi fragt: Warum Mitbürgern, die ihre Pflichten getreulich erfüllen, dieses ihr Recht entziehen? Kann man das bei uns in dieser Beziehung verfolgte Verfahren mit der Gewiffensfreiheit vereinbaren? Das ungarische Volk ist tolerant, umso größer ist der Fehler der Regierung, daß sie säumt, das vom Volk bereits Acceptirte in ein Gesetz zu soffen. Es ist peinlich und beschämend, daß man gegen das Ende des 19. Jahrhunderts im ungarischen Abgeordnetenhause noch beweisen muß, was klarer ist als der Tag! Sollen wir noch immer erröthen vor den gebildeten Nationen, daß wir unseren Brüdern das ihnen von der Natur verliehene Recht verwei gern? Nein, das darf nicht so bleiben: im Namen der Ehre der Nation, des guten Rufes der ungarischen Gesetzgebung bittet er, den folgenden Beschlußantrag anzunehmen: Der Cultus- und Unterrichtsminister wird angewiesen, einen Gesetzentwurf über die Einführung der Religionsfreiheit vorzulegen. (Beifall links.) Minister Tr^fort. Er sei — bemerkt er — ein eben solcher Freund der Religionsfreiheit, wie der Vorredner und auch das ganze Volk sei es und nie werde unser Land Zeuge von Scenen sein, wie sie in Deutschland Vorkommen. Der Unterschied zwischen dem Redner und Jrünvi sei der, daß Jrünyi ein allgemeines Gesetz wünscht, während Redner im Gefolge eines solchen Gesetzes Erscheinungen fürchtet, die selbst den Bestand des ungarischen Staates zu gefährden vermöchten. (Rufe auf der äußersten Linken: Wollte Deuk dies?) Wer immer um die Aufnahme unter die rezipirten Religionen ansucht, dem wird willfahrt werden und auf diese Weise wird die Frage der Religionsfreiheit besser und gefahrloser gelöst. Er bittet den Antrag abzulehnen. Minister-Präsident Koloman Tißa: Zu Beginn der Debatte war ich nicht anwesend und da ich vernommen, daß der Herr Abg. Jrünyi bei Einreichung seines Antrages sich auch auf mich berief, so veranlaßt mich dies, das Wort zu ergreifen. Ich hatte schon wiederholt Gelegenheit, hier zu erklären, daß nach meiner Ueberzeugung in Ungarn die Gewissenssreiheit nicht fehlt, daß wegen seines Glaubensbekenntniffes Niemand von den polittschen Rechten ausgeschloffen ist. Ich habe jedesmal zugegeben, daß es in unseren Gesetzen Mängel gebe, welche — nicht in Bezug auf die Gewiffensfreiheit, sondern vom Gesichtspunkte der Reziprozität der Confesfionen — eine Regelung erheischen; doch kann ich nicht anerkennen, daß es in Ungarn solche Glaubensverfolgungen, solche Ausschließungen von den politischen Rechten wegen des Glaubensbekenntniffes gebe, welche eine Lösung dieser Frage mittelst eines allgemeinen Gesetzes nothwendig erscheinen ließen. Einzelne Mängel muffen sanirt werden, weil dies ein Erforderniß des praktischen Lebens ist; doch ist es nicht nöthig, die Glaubensfrage in ihrer Allgemeinheit aufzuwerfen. (Zustimmung rechts'.)! Weil es hier erwähnt wurde, erlaube ich mir auch, da- Iran zu erinnern — woran ich schon einmal mit dem Tia- 4!»

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