Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 49 (7.12.1880)
- Date
- 1880-12-07
- Page
- Seite 771 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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771 als er es selbst gethan, Niemand die Schwäche und Unfähig- > keit dieses Mannes, vor irgend Ivelcher ernsten Kritik Stand! zu halten, nachdrücklicher erweisen kann, als er es selbst gethan. Er vermochte seine Zuflucht nur zu süßlichen Friedens- Versicherungen und zu handgreiflichen falschen Behauptungen zu nehmen, die ihm sofort widerlegt wurden. Daß die Rechte selbst einsah, welch' schwächliches Werkzeug sie an Stöcker besitze, geht daraus hervor, daß sie einem abermaligen Schlußantrag entgegentrat, und einen v. Kröcher und Strosier in den Kampf schickte, um durch die wüsten Redensarten des letzteren die Sachlage zu verwirren und die Niederlage zu verdecken. Denn würde Stöcker nur irgend einen namhaften Erfolg errungen haben, würde die Rechte sicherlich auf Schluß gedrungen haben, um jenen nicht abschwächen zu lassen. So haben sich an diesem zweiten Tage alle jene Lügen der Antisemiten theils durch die Widerlegungen), die sie erhielten, theils daß man sie nicht einmal vorzutragen wagte, als gehässige Fictionen erwiesen. Die Niederlage der Antisemiten war eine vollständige. Der große Umfang, den die Debatten nahmen, macht es uns unmöglich, sie hier in ihrer ganzen Ausdehnung wiederzugeben. Es wäre dies auch insofern unnvthig, als bereits mehrfache Separatabdrücke des stenographischen Berichts angekündigt werden, wobei wir unsere 2eser vor der, von den Antisemiten beabsichtigten Ausgabe warnen, da diese wesentlich nur die Reden ihrer Anhänger reproduciren werden. Der erste Redner nach der Erklärung der Staatsregierung war vr. Reichensperger (Olpe). Er kritisirte zunächst die Interpellation und ihre Form und erklärte sich für zuftieden mit der Auslassung der Staatsregierung. Er fährt fort: „Ich meinestheils hätte sogar gewünscht, daß die Staatsregierung noch hinzugefügt hätte, daß sie auch auf dem Verwaltungswege nicht gedenke, eine andere Behandlung gegenüber unseren jüdischen Mitbürgern eintreten zu lassen, vielmehr das Princip der Gleichheit auch auf diesem Boden gewahrt bleiben werde. Denn wir, meine politischen Freunde, haben leider Veranlassung genug gehabt, zu empfinden, was das bedeutet.- (Hört! Hört! im Centrum; Heiterkeit.) Er bemängelt hierauf die Rede Hänel's und sucht die Bedeutung des Berliner Congresses für den Grundsatz der Gleichberechtigung abzuschwächen — er sieht darin nur die Macht und den Einfluß, welchen die Juden in Europa erlangt hätten! Er findet die Ursache der Bewegung in der im Volke verbreiteten Ansicht, daß die Juden auf wirthschaftlichem Boden schädlich wirken; er selbst will hierüber kein Uriheil aussprechen. Er erkennt die nützlichen und achtenswerthen Elemente, die unter ihnen vorhanden sind, an und wünscht nur, daß sie regsamer wären, um die schlechten zu verdrängen. Dann kommt er auf den „Culturkampf". Er weist darauf hin, daß er und seine politischen Freunde im Jahre 1850 für die Erhaltung des Art. 12 eingetreten seien; aber die Juden hätten es ihnen wenig gelohnt, indem sie sich an dem „Culturkampfe" betheiligten. Auch hätten die Interpellanten sich nicht gerührt, wenn gegen die Katholiken agitirt und wesentliche Artikel aus der Verfassung gestrichen wurden, um die Maigesetze zu ermöglichen. Er weist ferner auf die Aechtung der Jesuiten hin, aus die Vorfälle in Moabit u. s. w. — Sicherlich übte der Redner sein Recht, wenn er auch diesmal die Gelegenheit wahrnahm, die katholische Sache zu verfechten; aber er vergaß dabei, daß der „Culturkampf" mit dem Gegenstände der Interpellation jeder Verbindung entbehrt. Die jüdischen Gemeinden sind gesetz-! lichen Bestimmungen unterworfen, welche viel härter als die Maigesetze sind, dennoch von den Gemeinden treulich ausgeführt werden. Kein Cultusbeamter, kein Lehrer darf ohne Bestätigung der Regierrmg, kein Vorsteher ohne eine solche gewählt werden; keine Ausgabe darf eine Gemeinde ohne Zustimmung der Regierung machen. Die Gemeinden haben niemals Widerstand dagegen erhoben. Dagegen ist den Katholiken als Individuen niemals ihr staatsbürgerliches Recht entzogen oder nur bedroht worden: um dieses aber handelt es sich für die Juden; niemals hat man die Katholiken als Gesammtheit mit Borwürfen und Verdächtigungen überhäuft, niemals den Bolkshaß gegen sie aufzuregen versucht. Wo besteht also die Aehnlichkeit, um den Culturkampf damit zu analogifiren? Bei diesem willkürlichen Hereinziehen ist denn auch dieser Redner den Beweis für die Betheiligung der Juden an dem Culturkampf schuldig geblieben; denn zwei oder drei Zeitungen, die von Juden redigirt sein sollen, find doch nicht das Organ und die Vertreter der halben Million Juden von Deutschland! Was endlich die Rede des Abg. Reichensperger am 6. März 1856 betrisst, so lese man sie (S. 163 bis 187 unsrer oben angeführten Schrift) und man wird darin zwar eine Bertheidigung des Art. 12 finden, aber vorzugsweise vom katholischen Standpunkte aus, und die Juden kommen bei ihm durchaus nicht gut fort, wie unsere dort hinzugefügten Anmerkungen erweisen. — Nach Reichensperger nahm der Abg. Seyfsarth (evangelischer Prediger) das Wort in wahrhaft religiösem Sinne. Er wies darauf hin, daß diese Agitation „den Frieden unseres Landes auf das Empfindlichste gefährdet," und citirte aus dem Anschreiben, mit welchem die Petition begleitet wurde, den Satz: „Um dies zu erreichen, werden wir dieselbe in mehr als 100,000 Exemplaren successive versenden und zwar an alle unserer Sache geneigten Redactioncn, Bürgermeistereien, Superintendenturen, landwirthfchaftlichen Vereine, an alle Landräthe, Oberförster, an sämmtliche Steuer- und Wirthschaftsreformer, viele Richter, Aerzte und dergl." 49*