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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1880-12-07 · Heft 49 (7.12.1880) · p. Seite 770

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
44 (1880)
Issue
Heft 49 (7.12.1880)
Date
1880-12-07
Page
Seite 770 (sequence 2)
Language
German
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770 sich in völliges Schweigen gehüllt und ist vielmehr bei den Vertagungs- und Schlußanträgen, den einzigen, die bei einer Interpellation Vorkommen, auf die Seite der Gegner getreten. Hier aber wird ihm Jedweder aus der Verlegenheit helfen, der den gegenwärtigen Stand der National-Liberalen und deren Feindseligkeit gegen die Fortschrittspartei kennt. Der Fremde wird bedenklich über eine solche Partei den Kopf schütteln und dem gesammten Liberalismus in Deutschland keine günstige Aussicht stellen. In der That, nach unserer Meinung ist das eigentliche Resultat der zweitägigen Debatte: daß der antisemitischen Bewegung die Maske abgerissen wurde und zwar von beiden Gesichtern ihres Januskopfes — und da zeigte sich das eine Gesicht als eine Fratze des Socialismus, das andere als das düstere Contrefei der orthodox-feudalen Reaction. Daß diese Erkenntniß jetzt Jedwedem, der nicht schon befangener Parteigänger der Antisemiten ist, auf's Klarste vor Augen gestellt worden, das ist das Verdienst, welches sich die Interpellation und ihre Folge erworben hat, ein wahrhaft nationales und sociales Verdienst. — Sicher können wir es auch als einen Erfolg ansehen, daß die verfassungsmäßige Gleichstellung eine neue parlamentarische Probe glücklich bestanden hat. Die erste hat sie 1656 zu bestehen gehabt, wo allerdings ein bestimmter Antrag (Wagener) aus dem Schoße der Rechten und sogar ein beistimmender Commissionsbericht (u. Gerlach) vorlag auf Streichung der „staatsbürgerlichen Rechte" in Art. 12 der Verfassung; er wurde aber nach einer Rede von Gras Schwerin und von Reichensperger durch die einfache Tagesordnung beseitigt. Diesmal handelte es sich um eine in Umlauf gesetzte und mit Unterschriften versehene Petition um Beschränkung der staatsbürgerlichen Rechte der Juden und um eine Interpellation, welche die Stellung der Staatsregierung zu dieser Petition zum Gegenstand hatte. Damals erklärte das Ministerium, daß, wenn die Verfassung erst zu schaffen wäre, sie den Art. 12 nicht zulassen würde — es waren erst fünf Jahre seit der Promulgirung der Verfassung verflossen — da aber der Art. 12 einmal bestehe, könne sie dem Anträge Wagener's nicht beitreten; sie halte den Antrag auch für überflüssig, da sie den Grundsatz festhalte, daß die Verfassung Specialgesetze, wenn sie dieselben nicht ausdrücklich aufgehoben hat, trotz darin ausgesprochener allgemeiner Grundsätze jene in ihrer Gültigkeit bestehen lasse, hier also die ausschließenden Beschränkungen des Gesetzes vom 23. Juli 1847.') Diese Ausflucht, die Versassungsbestimmungen wirkungslos zu machen, besteht nicht mehr; sie ist unmöglich gemacht durch das deutsche Reichsgesetz vom 1860. Die Staatsregierung erklärte daher diesmal einfach und bestimmt: die Gleichstellung sei ein vert) S. unsere Schrift: „Der Kampf der preußischen Juden für die Sache der (Äewissenssreiheik" (Magdeb. Bänsch 1850,) S. 187. faffungsmäßiges Recht und sie beabsichtige nicht, eine Aenderung dieses Rechtzustandes eintreten zu lassen. Die Probe bestand aber auch darin, daß die Redner der Rechten und des Centrums selbst erklärten, daß sie die gesetzliche Gleichstellung nicht antasten wollten. Hiermit ist der gedachten Petition die Spitze im Voraus abgebrochen. Mögen die Agitatoren ihre Petition noch weiter colportiren, noch weiter unterschreiben lassen, und sie an den Reichskanzler schicken: da die Staatsregierung selbstverständlich auch im Namen ihres Ministerpräsidenten gesprochen hat, kann der Petition keinerlei Folge gegeben werden. Natürlich können wir nicht hoffen, daß die Agitation durch diese Antwort und durch die Verhandlung im Abgeordnetenhause sofort aufhören werde; auch bleibt der Zweifel nicht ausgeschloffen, ob die gesammte Rechte und das ganze Centrum es mit der Unantastbarkeit der verfassungsmäßigen Gleichstellung aufrichtig meinen, da sie zu viel Sympathie mit Stöcker bekundeten, der zwar auch die letztere nicht angreifen zu wollen versicherte und doch der eigentliche Urheber jener Petition ist. Dagegen müssen wir Zweifaches betonen: zuerst, daß das öffentliche Gewissen erwacht ist. Die „Erklärung" jener 75 hervorragenden Männer, die Beschlüsse der Berliner und Breslauer Magistrate und Stadtverordneten, die tapferen Reden der, die Interpellation begründenden und vertheidigenden Abgeordneten, und daß endlich die liberale Preffe aus ihrer Reserve in dieser Angelegenheit heraustreten mußte, haben diesen Erfolg gehabt, und dieses Erwachen des allgemeinen Gewissens giebt uns die Bürgschaft, daß diese ganze Agitation auf weitere Erfolge nicht zu rechnen habe. Das Andere ist, daß sich auch hier die parlamentarische Institution als das Ventil bewährt hat, durch welches die, die Tagesstimmung beherrschenden Geister sich Luft schaffen und hierdurch jede innere Explosion vermieden wird. In der Debatte sprach sich aus beiden Seiten Alles aus, was man auf dem Herzen hatte, und bestand die Prüfung, welchen Gehalt es vor dem hellen Lichte des Tages habe. Deshalb war der zweite Tag der Verhandlung von großer Wichtigkeit. Am ersten Tage bewahrten auch die Redner der Rechten und des. Centrums eine noble Mäßigung und Besonnenheit. Schön, aber nicht ausreichend für die Entscheidung des Kampfes. Am zweiten Tage brach die ganze Leidenschaft durch. Redner, wie Bachem und Strosser, speiten ihren ganzen Geifer aus, gaben aber dadurch Richter, Löwe und Rickert nur die erwünschte Veranlassung, alle die Uebertreibungen und unwahren Behauptungen, welche die Gegner aufgestellt, in ihrer Nichtigkeit zu zeigen, und die ganze Bewegung nach ihren wahren Motiven zu kennzeichnen. Und Stöcker? Man lese die Uriheile, welche die Tagespresse über seine Rede fällt, und wir brauchen nicht erst unsere Meinung auszuführen, daß Niemand besser und schlagender ihn und seine Bestrebungen verurtheilen konnte.

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