Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 48 (30.11.1880)
- Date
- 1880-11-30
- Page
- Seite 757 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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757 stück nur flüchtig gelesen und jenen Satz gar nicht bemerkt; der zweite betheuerte, niemand habe auch nur im entferntesten an mich gedacht; der dritte aber (ich verschweige vorläufig die. Namen) erklärte freimüthig: allerdings sei dieser Satz auch gegen mich gerichtet. Nach diesem Eingeständniß erachte ich es als meine Pflicht, um meiner Zuhörer und meiner akademischen Ehre willen, alle die Verleumdungen meiner Lehrthätigkeit, welche aus jenen Worten bereits abgeleitet werden können, hiermit öffentlich zurückzuweisen. Was ich als Publicist vor Jahresfrist über die gegenwärtige Stellung des deutschen Judenthums geschrieben habe, halte ich aufrecht, bis man mich durch Gründe eines Befferen belehrt haben wird. Volltönende Worte pathetischer Entrüstung betrachte ich nicht als eine Widerlegung." Wir haben darüber nur an den alten Spruch zu erinnern: Qui s’excuse. s’aeouse. Nichts ist leichter, als zu behaupten, nicht widerlegt zu sein. Bon solcher Farce läßt Niemand mehr sich täuschen. Die „Nat. Ztg." enthält folgende Zuschrift: Geehrter Herr! Ich sehe aus Ihrem heutigen Morgenblatt, daß Herr von Treitschke mehreren seiner Collegen, welche die in Ihrem Sonntagsblatt veröffentlichte Erklärung unterzeichnet haben, die Frage vorgelegt hat, ob die Worte derselben: „An dem Bermächtniß Lesfings rütteln Männer, die auf der Kanzel und dem Katheder verkünden sollten, daß unsere Cultur die Jsolirung desjenigen Stammes überwunden hat, welcher einst der Welt die Verehrung des einigen Gottes gab" mit gegen ihn gerichtet seien, und daß nur einer der drei Gefragten diese Frage bejaht hat. Ich bin nicht unter den Befragten, wohl aber unter den Unterzeichnern, und halte cs angemeffen, diese Auslegung meinerseits zu bestätigen. Die Faffung der Worte rührt nicht von mir her, wie wohl be-1 hauptet worden ist; aber ich wenigstens habe sie unterzeichnet in dem vollen Bewußtsein, daß dieser Tadel sich in erster Reihe auf Herrn v. Treitschke bezieht. Allerdings die Auslegung, die Herr von Treitschke diesen Worten giebt, gehört ihm. Weder mir noch irgend einen der sonst Unterzeichneten wird er zutrauen, daß wir über die Stellung, die er in seinen Lehrvorträgcn zu politischen Tagessragen nimmt, Informationen einziehen oder, wenn uns ja zufällig darüber Mittheilungen zukommen sollten, davon in dieser Weise Gebrauch machen .könnten. Wir beschuldigen Herrn v. Treitschke, daß er an dem Bermächtniß Lesfings rüttelt. Wir bedauern, daß er auf dem Katheder das Evangelium der Toleranz nicht predigt, welches Lessing gepredigt hat; denn wir nehmen an, daß er als Lehrer nicht gegen diejenigen Sätze sprechen wird, die er als Publicst vertritt. Daß er das Evangelium der Intoleranz, wie er es in den „Preußischen Jahrbüchern" gepredigt hat, und zu dem er auch noch heute sich bekennt, auch auf das Katheder bringt, ist mit keinem Worte gesagt und sicherlich auch nicht gemeint. Wer zugleich academischer Lehrer und Publicist ist, thut nicht wohl daran, einen Angriff, der gegen den Publicisten sich richtet, auf das erster« Gebiet hinüberznspielen, das mit Recht innerhalb gewisser Grenzen als sacrosanct gilt. Charlottenburg, 10. November 1880. Mommsen. Bonn, 21. November. Die Verhandlung -es preußischen Abgeordnetenhauses. Die Interpellation Hänel, welche von 40 Mitgliedern der Fortschrittspartei und der Secessionisten unterzeichnet war, kam am Sonnabend den 20. d. zur Verhandlung. Außer dem Interpellanten und dem Vertreter der Staatsregierung nahmen, nachdem eine Besprechung der Interpellation beliebt worden, noch sieben Redner das Wort, und zwar zwei Redner aus dem Centrum und ein conservativer gegen, und drei vom Fortschritt und den Secessionisten für die Interpellation und der ehemalige Finanzminister Hobrecht nicht gegen und nicht für dieselbe. Sämmtliche Redner sprachen sich indeß dahin aus, daß die verfassungsmäßige bürgerliche Gleichstellung nicht angetastet werden solle. Zu Ende wurde die Debatte an diesem Tage nicht geführt, sondern auf Montag, den 22. vertagt. Die Verhandlung ist zu wichtig, als daß sie nicht in diesem Archive der jüdischen Geschichte der Gegenwart in ihren Hauptmomenten wiedergegeben werden müßte. Der beschränkte Raum nöthigt uns aber, sie in Absätzen zu bringen. Nachdem die Interpellation (s. Nr. 47) verlesen ward und das Staatsministerium sich für die augenblickliche Beantwortung ausgesprochen, begründete der Abg. Prof. vr. Hänel sie in folgender Weise: Meine Herren! Es war im Jahre 1878, gerade 100 Jahre, nachdem Lessing seinen Nathan den Weisen geschrieben (Gelächter rechts), der noch heute als eine der stolzesten Zierden unserer classischen Literatur erscheint (Zuruf), als sich hier in Berlin der europäische Congreß versammelte, dessen Verhandlungen zu dem Vertrage vom 13. Juli 1878 führten. In diesem Vertrage haben vier Staaten, Bulgarien, Serbien, Montenegro und Rumänien, Aufnahme in die europäische Völkergemeinschaft gesunden, unter der durch eine ausdrückliche Clausel im Vertrage ausgesprochenen Bedingung, daß ein Unterschied religiösen Glaubens und der Bekenntnisse niemand gegenüber als ein Grund der Ausschließung oder Unfähigkeit des Genusses bürgerlicher Rechte, der Zulassung zum öffentlichen Dienst u. s. w. geltend gemacht werden dürste. M. H.'. Diese Clausel war selbstverständlich von höchster Bedeutung für alle Confessionen. (Ruf im Centrum: mit Ausnahme der Katholiken!) M. H.! Für alle