Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 46 (16.11.1880)
- Date
- 1880-11-16
- Page
- Seite 725 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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i 725 mehr, das alleinige Gewicht auf das Studium des Gesetzes, selbst das bloß formale, zu legen und sich auf dasselbe zu beschränken. Diese Erbschaft traten die neueren Rabbiner und Lehrer an, und sie vermögen zu einer anderen Richtung nur dadurch zu gelangen, daß sie die Gründung wohlthätigenwärtig in Preußen nahe an 15M Gemeinden giebt, und man wird über das, was von Seiten der Gemeindebeamten noch geleistet wird, erstaunen, aber mit Entschiedenheit die Klagen zurückweisen, welche die Schuld auf die Beamten allein werfen, und nicht hauptsächlich in den Gemeinden selbst ger Anstalten und die Uebung der Barmherzigkeit überhaupt suchen. Der Gegenstand ist zu wichtig, um nicht willig die zu befördern suchen, so wie durch den Unterricht der blinder. Spalten dieses Blattes weiteren Besprechungen darüber offen Daß viele derselben dieser Aufgabe mit Eifer obliegen, könhalten, nen wir erfahrungsmäßig aussprechen. Aber in die Familien eindringen, sich unaufgefordert mit Familienangelegenheiten beschäftigen, freiwillig Rath ertheilen und bringen, das dulden die Juden selbst nicht, nickt einmal was die Erziehung und den Unterricht der Kinder betrifft. Eine Folge ist, daß jene Männer in der Uebung solcher Seelsorge gewöhnlich auch ungewandt und unerfahren bleiben. Jedoch nicht einmal hierin liegt die Hauptursache der Uebelstände, sondern in den Gemeinden selbst, in der Stellung, welche die Gemeinden den Rabbinern und Lehrern gegeben haben und festhalten. Wir nehmen hier die wenigen großen Gemeinden aus, und sprechen von der ungeheuren Mehrheit. Sie können sich nicht entschließen, ihren Rabbinern und Lehrern eine definitive Anstellung — etwa nach voraufgegangener provisorischer von drei Jahren — zu geben. Sie erhalten sie durch bloße provisorische Anstellung in steter Schwebe und in der empfindlichsten Abhängigkeit. Das staatliche Gesetz hat, namentlich in Preußen, den Gemeinden eine angemeffene, jedoch nur äußerliche Organisation gegeben. Alle inneren Fragen bat cs ihrer unbedingten Autonomie überlassen. Die Gemeinden sind nur ganz allgemein verpflichtet, die Möglichkeit eines Religionsunterrichtes zu gewähren. Ob und wie sie geeignete Männer für diesen Unterricht, ob und wie sie für den Cultus sorgen und für ihn Functionäre anstellen wollen, steht 1 ihnen gänzlich frei, und sie benutzen diese Freiheit, um aus diesen Functionären und Lehrern Diener zu machen, die sie auf eine kurze Frist miethen und wieder entlaffen. Die meisten Gemeinden haben sich gehütet, in ihren Statuten darüber Festsetzungen zu treffen, um nicht selbst ihrer Willkür Schranken zu errichten. Dies ist eine der wesentlichsten Ursachen für die vorhandenen Uebelstände. Denn die Folge davon ist: die höchst precäre Stellung der Beamten, die völlige Gebundenheit derselben, der häufige Wechsel und daß die Zahl der Höhergebildeten in diesem Fache eine beschränkte, vielmehr die Menge der minder geeigneten Persönlichkeiten die größere bleibt. Hierzu kommt nämlich, daß ungeachtet vielfacher Anregungen die jüdischen Gemeinden die Gründung von Rabbiner- und Lehrerseminarien unterließen und die wenigen bestehenden nicht angelegentlich förderten. Außer der Lehrerbildungsanstalt in Berlin gab und giebt es für die sechs östlichen Provinzen Preußens kein einziges Lehrerseminar. Nun erwäge man, daß es ge- Brüssel, 1. November. Die Juden in Ävignon und Venaissin. Eine Ehrenrettung. Während in Deutschland die von den reactionären Parteien ins Werk gesetzte Judenhetze ihr Unwesen treibt und wiffenschaftliche Männer sich nicht entblöden, aus angeblich nationaler Gesinnung mit den ultramontanen und pietiftischen Pöbelführern gemeinsame Sache zu machen: — ist man in den Ländern des Westens zu einer viel höheren Stufe der Gerechtigkeit und Herzensbildung gelangt. Einestheils beeilt man sich nicht, die Vergehen Einzelner der Gesammtheit zur Last zu legen, und andrerseits geht man ohne vorgefaßte Meinung, mit kritischer Unparteilichkeit an die Geschichte eines Stammes, deffen unverwüstliche Lebenskraft unter zahllosen Angriffen, Gefahren und Demüthigungen wahrlich nicht ohne hohe sittliche und geistige Eigenschaften zu verstehen ist. In der geachtelten geschichtlichen Zeitschrift Frankreichs, der pariser Revue Historique, beschäftigt sich seit einiger Zeit Herr L. Bardinet mit der Geschichte der Juden Avignon's und der Grafschaft Venaissin während des Mittelalters. Man weiß, daß die genannten Besitzungen in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts an das Papstthum sielen, daß von 130i) —1377 die Päpste dort selbst ihre Residenz aufgeschlagen hatten, und daß erst in der französischen Revolution jene päpstliche Enclave wieder mit Frankreich vereinigt wurde. Es ist deshalb völlig gerechtfertigt, die Verhältnisse dieser Grafschaft während des späteren Mittelalters zum Gegenstand einer besonderen Untersuchung zu machen. In der gegenwärtigen Epoche ist es nun wahrhaft erfreulich, die Unparteilichkeit hervorzuheben, mit der Herr Bardinet verfährt, und die für die Juden überaus günstigen Ergebniffe zu bemerken, zu denen er vorzüglich in seinem jüngsten Aufsätze lSeptember-October 1880) gelangt. Die neuen Landesherren, die Päpste, hatten sich in der That den Juden der Stadt Avignon und der Grafschaft duldsam, ja freundlich erwiesen, und auch nachdem jene nach /.