Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 46 (16.11.1880)
- Date
- 1880-11-16
- Page
- Seite 724 (sequence 4)
- Language
- German
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724 Jndeß paßt hierauf ein vergleichender Blick auf die katholischen Priester gar nicht. Diese haben, weil ohne Familie, lange nicht die Bedürfnisse der Rabbincn. Auch werden an jene von den Gemeinden gar keine Ansprüche geinacht, während der Rabbiner auch in seiner und der Seinigen äußerlichen Erscheinung zu den Honoratioren gehören soll. Endlich werden den katholischen Priestern die Stellen von ihren Bischöfen angewiesen. Für die Rabbiner liegt aber das Nebel noch in einem ganz anderen Umstande, den wir noch besprechen werden. — Seinen größten Verdruß hat aber der Vers, an den sog. „Lehrer-Predigern", das ist einfachen Lehrern, die sich als Prediger gcrircn und alle Zeichen und Würden des geistlichen Standes sich aneignen, ohne das geringste Anrecht darauf zu haben. Er erzählt ein eigenes Erlebniß, da er todtkrank im Hospitale lag, den katholischen Priester zu seinen Leidensgefährten mit Trost und Aufrichtung kommen sah, den dortigen Rabbiner verlangte und endlich nach mehrtägigem Harren den Besuch eines polnisch-deutsch sprechenden jungen Mannes erhielt, der sich als Seelsorger aufspielte, aber auch nicht die geringste Befähigung dazu hatte. Noch schlimmer sei es, wenn dieser Prediger zugleich Lehrer einer Simultanschule ist, Samstag um Ü Uhr den Sabbathgottesdienst leitet und um 10 Uhr im Werkelkleid Schreib- und Rechenunterricht ertheilt. Sie sind einfach aus einem Lehrerseminar hervorgegangen und machen nun den Anspruch, Aemtcr zu versehen, zu denen bei anderen Confessivnen nur Gymnasium und Universität, also langjährige Studien und schwere Eramina berechtigen. Nach innen scheint dem Verfasser hieraus nur Mißachtung der Religion und Gleichgültigkeit hervorzugehen, nach außen die Meinung, als ob für die jüdische Seelsorge jedes Subjekt genüge, sowie der Unwille, daß so wenig unterrichtete Leute sich das Prädicat „Prediger" zulegen, das bei den Christen so hoch gehalten wird. Obschon auch hierin der Vers. Einzelfälle zu sehr verallgemeinert, so kann man doch nicht leugnen, daß er in Vielem Recht hat. Könnte man auch einwenden, daß ja der Stand der „Prediger" auch bei den Juden ein alter ist und die Bezeichnung > „Maggid" führte: so ist doch in jeder Tisciplin eine Abstufung festzuhalten, und zwar eine solche, die nicht aus äußeren Umständen, sondern aus der gewonnenen Olualität sich aufbaut. Warum wollen die seminaristisch oder nur audodidactisch gebildeten Lehrer sich nicht mit. dem edlen und ehrwürdigen Titel eines „Religionslehrers" begnügen, selbst wenn sie in ihren kleinen Synagogen bisweilen Kanzelvorträge halten? Sie verlören dadurch wahrlich nichts, ziehen sich aber jetzt den Vorwurf zu, daß sie von Unbescheidenheit und Anmaßung nicht fern find. Wird einmal die Bezeichnung „Prediger" einer anderen Confcssion entlehnt, so darf es nur geschehen, wenn durch Studien und wissenschaftliche Ausbildung eine analoge Stufe erreicht worden iit. — Die Heilmittel, die der Vers, vorschlägt, sind, daß die Rabbiner-Semiuarien nur jüdische Wissenschaft betreiben, die Candidaten einer strengen Controle unterzogen und Unglaube oder Irrglaube an diesen Anstalten nicht geduldet werden sollen; ferner müßten Landes-Synagogen-Behörden, wie in einigen süddeutschen Staaten, geschaffen werden, welche die Rabbinerstellen mit geeigneten Persönlichkeiten zu besetzen hätten und denen die Rabbiner in ihrem Berufs- und Privatleben unterstehen müßten. Dann empfiehlt er auch eine größere Sorgfalt bei der Wahl der Gemeinderepräsentanten, bei denen mehr auf Würdigkeit und Fähigkeit als auf den Geldsack gesehen werden müßte. Das Letztere ist gewiß richtig, das Vorhergehende erachten wir für durchaus irrig. Den Gemeinden, die doch die ganze Last der Cultuskosten zu tragen haben, ihr Wahlrecht entziehen und auf eine Centralbehörde, der zugleich ein Jnguisitorium zustehen soll, übertragen, wäre ein großer Rückschritt. Eine so fest geschloffene Priesterschaft wie die katholische, führt nothwendig zu Kämpfen mit dem Staate und mit der Bildung der Zeit. Aber auch das protestantische Consistorialregiment hat stets zu tiefgehenden Zerwürfnissen geführt. Im Judcnthume sind die religiösen Richtungen noch lange nicht so weit ausgeglichen, um eine so bevorrechtete Consistorialverfassung, wie der Vers, sie will, erträglich zu machen. Weder sind die Staatsregierungen und die parlamentarischen Körperschaften geneigt, eine solche Consistorialverfassung für die Juden einzuführen — man denke nur an das Austrittsgeseß - noch würden die Gemeinden die äußerste Opposition dagegen uuterlaffen. Ein Heilmittel vorzuschlageu, das gar nicht anwendbar ist, ist eine ganz verlorene Mühe. Bei allem guten Eifer des Berf. hat er doch die eigentlichen Ursachen der von ihm gerügten Uebelstände nicht berührt. Wenn er die geringe Intimität der Rabbiner und Religiouslehrer mit den Gemeindemitgliedern und ihren Familien, den Mangel an eigentlicher Seelsorge beklagt: so liegt nicht die Schuld auf Seiten jener. Die Juden haben niemals eine eigentliche Seelsorge gehabt und gewollt. Sie gaben ihren geistlichen Hirten von jeher die Stellung eben als bloße Lehrer und die consultative Entscheidung in religionsgesetzlichen Fragen — consultativ, denn sie behielten sich vor, ob sie der-Entscheidung folgen wollten oder nicht. Bekanntlich vereinigen sich in psychologisch merkwürdiger Weise bei den Juden der Autoritätssinn mit dem Unabhängigkeitstriebe. Sie unterwerfen sich knechtisch der festgesetzten, besonders der geschriebenen Satzung, dem Brauche; aber die Willensmeinung von Individuen wiesen sie ab. Niemand sollte sich in ihre privaten Angelegenheiten mischen und vor hierarchischen Gelüsten hatten sie stets Furcht; sie witterten sie selbst da, wo sie gar nicht oder nur embryonisch vorhanden waren. Die alten Rabbiner gewöhnten sich daher immer