Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 45 (9.11.1880)
- Date
- 1880-11-09
- Page
- Seite 709 (sequence 5)
- Language
- German
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709 „Die Verihei-izunz in Strafsachen" nach jüdischem! Recht und die Kreuzigung Jesu von! vr. Julius Dargha. i. Die echte Wisienschaft ist stets vom Geiste -er Humanität beseelt und gelangt immer zu Resultaten, welche dem Geiste -er Humanität entsprechen. Sie findet nicht, was sie sucht, sondern weil fie sucht. Sie geht nicht von vorgefaßten Meinungen, von Borausurtheilen und Borurtheilen aus, nicht von Hypothesen und eigenwilligen Prämissen; sie läßt sich nicht von anderen Leidenschaften leiten und beherrschen, als von -er Leidenschaft der Wahrheit, von ^Motiven der Sittlichkeit. Darin unterscheidet sich die echte Wisienschaft von der unechten, von der aus persönlichen Triebfedern und im Dienste im Voraus bestimmter Meinungen und Absichten gepflogenen, und darum find deren Ergebnisse Blüthen und Früchte der wahren Humanität. Die bloße Gelehrsamkeit thut es nicht. Diese bietet oft genug trügerischer Behandlung, Sophismen und den verwegensten Trugschlüßen ihren reichen Stoff dar. Es kommt vielmehr aus den Gebrauch an, der vom gelehrten Wißen gemacht wird, auf den objcctivcn Geist, der die Untersuchung beginnt und zu Ende führt. Ein solches Erzeugniß echter Wisienschastlichkeit haben wir in dem umfangreichen Werke vorliegen: „Die Bertheidigung in Strafsachen, historisch und dogmatisch dargcstellt von vr. Julius Vargha, Docent der Rechte an der Universität zu Graz, Wien, Man,;, 1879." (883 und XXXII S.) Wir geben zu, daß uns über den eigentlichen Gegenstand dieses Werkes kein vollgültiges Urtheil zusteht. Aber wir freuen uns, constatiren zu können, daß dasielbe auch von Fachgenosien als ein bedeutendes, der deutschen Wissenschaft zur Ehre gereichendes Product der objectivesten Forschung, einer eminenten Belesenbeit und des unermüdlichen Fleißes zu betrachren ist und auch in formaler Beziehung allen Ansprüchen genügt. Bekanntlich hat sich in unsren Tagen eine vollständige Reform des Strafprozeßes vollzogen, als deren Angelpunkt sich das vom Gesetzgeber wieder seiner ganzen Bedeutung nach gewürdigte Rechtsinstitut der Bertheidigung darstellt. Eine systematische, zugleich historische und dogmatische Darstellung des letzteren mußte als ein dringendes Bedürfniß erkannt werden. Das vorliegende Werk bringt eine höchst befriedigende Lösung dieser Aufgabe. Es beginnt mit einer „Geschichte der Bertheidigung", und zwar bei den Juden, Griechen, Römern, im kanonischen Prozeß, Deutschland in drei Perioden, Frankreich, England. Hieraus folgt „die Bertheidigung im resormirten Prozeße nach allen ihren Momenten." — Unsre Leser setzen voraus, daß wir uns an dieser Stelle nur mit dem ersten Kapitel des 1. Theils zu beschäftigen haben. Sie werden uns gestatten, voran unsere Befriedigung darüber auszusprechen, bei einem unparteiischen christlichen Forscher die ausführliche wißenschaftliche Begründung deffen zu finden, was wir in gedrängter Weise vor 33 Jahren in unseren Vorlesungen über „Tie Entwickelung der religiösen Idee im Judenthum, Christenthum und Islam" (S. 32 ff. I. Auflage) aussprachen und schließlich in die ausführliche Darstellung der israelitischen Religionslchrc selbst (Bd. III, 8. 204 2te Ausl. Lehrbuch d. isr. Religionsl. S. 262 ff.) zur Aufnahme brachten. Was damals noch mit Zweifeln und als Sache der Apologie ausgenommen wurde, fand hier nun seine objective Bestätigung. Der Vers, sagt schon in seinem § 1: „Die Stellung der Bertheidigung im Criminalverfahren der ' Juden war ihrer Auffaßung nach eine ausnehmend günstige. Keiner der antiken Strafprozeße war humaner als der israelitische, doch keiner ward fälschlich durch bald zwei Jahrtausende ob seiner angeblich im Prozeße Jesu zu Tage getretenen Inhumanität gröblicher verlästert. Tic das Judenthum verfolgenden christlichen Gelehrten mußten die Institutionen des verachteten Volkes auch auf diesem Gebiete entstellen und verleumden, wenn sie nicht anerkennen wollten, daß deffen Gesetze ihre eigenen, an Weisheit und Milde bei weitem übertreffen. Bei keinem anderen Volke gesellten sich jemals so einfache Formen der Eriminaluntersnchung, so reiche Bürgschaften des Beschuldigten, bei keinem übcrtras eine gewißenhafte Praxis die höchst liberale Theorie überdies noch sehr an Menschlichkeit." Ties legt uns die zwiefache Pflicht aus: zuerst die Darstellung aus dem jüdischen Strafrecht, wie der Vers, sie giebt, hier zu reproduciren, und sofern es nöthig wäre zu controliren, und dann, weil der Vers, nicht blos schon in diesen einleitenden Sätzen aus den Prozeß Jesu hindeutet, sondern ihm am Schluffe einen besonderen Paragraphen widmet, auch unsererseits daraus zurückzukommen. 11111 ßzictj len cj>4/ia über religiöse Themata aufgcsordert hat, konnte nur Heiter- Deutschland. keil wecken, noch dazu, wenn man sich dabei an Heine» Romanzcro erinnerte. Man sieht, daß es selbst der Satyre Berlin, 28. October. (Privatmitth.) Daß in St. nicht immer gelingt, derartige Dinge aus der Welt zu schaffen. Petersburg ein Jude einen Christen zu einer Disputation Unerklärlich aber bleibt es, wie die Staatsregierung eines