Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 44 (2.11.1880)
- Date
- 1880-11-02
- Page
- Seite 691 (sequence 3)
- Language
- German
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691 welcher Interpretation der evangelischen Lehre der Staat diese zu „realisiren" habe, ob nach der römisch-katholischen, also nach dem Syllabus, oder nach der calvinistischen, die eine hierarchisch-puritanische Republik will, oder nach der anglikanischen, welche den passiven Gehorsam lehrt, oder nach der lutherischen u. s. w. Bon der Theorie geht Bismarck auf „praktische Momente" über. Er erklärt offen, daß er „voller Borurtheile stecke, die er mit der Muttermilch eingesogen". Er denkt sich die Juden als Minister, Generäle und Landräthe und würde sich „tief niedergedrückt und gebeugt fühlen, wenn er einem Juden gehorchen sollte". Man sieht, Herrn von Bismarck fehlte es nicht an Phantasie: denn in den 32 Jahren, die seit der gesetzlichen Gleichstellung der Juden verfloffen sind, war noch kein Jude Minister, General oder Landrath in Preußen und Herr v. Bismarck hat noch keinem Juden zu „gehorchen" gebraucht. Er führt auch ein Geschichtchen von einem jüdischen Wucherer ins Feld, und will von einem christlichen Wucherer nie gehört haben. Nicht minder weiß er von einem damaligen Rabbiner zu erzählen, der sich von einem Unterbeamten für ein unbedeutendes Stück Geld die ganze Stadt Berlin gekauft habe, um durch diese Fiction sich das Recht zu verschaffen, am Sabbath etwas tragen zu dürfen, und will hiermit die „Starrheit" der Juden beweisen. Er fürchtet auch schon die Millionen russischer Juden, die, wenn es ihren Brüdern in Preußen so gut ergehe, massenhaft in daffelbe eindringen würden. Auch diese Befürchtung Bismarck's hat sich nicht bewährt, denn die jüdische Bevölkerung Preußens ist heute gerade noch wie 1842 nach der Angabe des amtlichen Statistikers Hoffmann. Dagegen glaubt er, daß die Juden der Provinz Posen nicht nach den übrigen Provinzen übersiedeln würden, weil sie sich bei den Polen wegen der bekannten Eigenschaften derselben zu wohl fühlten. Auch hierin täuschte sich Bismarck, denn seit 1848 hat sich die jüdische Bevölkerung der Provinz Posen um ein Drittel vermindert, rechnet man die naturgemäße Vermehrung hinzu, um die Hälfte. In Frankreich habe die Emancipation der Juden keine solche Wichtigkeit wegen der geringeren Zahl der Juden in diesem Lande. Uebrigens solle man nicht die Vorbilder im Auslande suchen, was der Nationalehre zuwiderlaufe. — Dies waren die Argumente, mit denen Bismarck damals das Princip der Rechtsgleichheit und die Gleichstelluug der Juden bekämpfte. Man sieht, sie waren schwächlicher Natur, obschon einige derselben jetzt wieder das Steckenpferd unsrer Gegner bilden. — Bei der Abstimmung über die Frage, ob den Juden alle ständischen Rechte gleich den Christen beizulegen seien, stimmten 220 gegen. 219 für die Bewilligung. In der Sitzung am 18. Juni stellte der Abgeordnete Hansemann nachträglich ein Amendement, nach welchem den Juden alle ständischen Rechte mit Ausnahme der Wählbarkeit zu Provinziallandtags-Adgeordneten bewilligt werden sollten. Hiergegen nahm Bismarck das Wort, indem er bestritt, daß nach der Abstimmung von gestern solche Amendements noch gestellt werden dürsten. „Würde es dann ja auch noch zulässig sein, ein Amendement dahin zu stellen, daß die Juden auch Zutritt in den Vereinigten Landtag haben sollten". — Das Gesetz selbst, wie es vom Könige und der Regierung beschloffen wurde, entsprach den Ansichten des Herrn von Bismarck-Schönhausen. Graf Schwerin sagte bekanntlich damals: das Gesetz sei nur ein Stück Papier und die Zeit würde schnell darüber hinweggehen. Dies bewahrheitete sich denn auch: denn schon im April 1848 wurde vom Könige die Gleichstellung der Juden zugestanden, und der Reichskanzler Fürst Bismarck selbst war es, der das Bundesgesetz vom 3. Juli 1869 dem Norddeutschen Parlamente vorlegte, welches die Gleichstellung in allen Bundesstaaten aussprach. Das Gesetz von 1847 verschwand also schneller, als die Vorbereitungen nur dazu gedauert hatten. Merkwürdig, das Einzige, was davon übrig geblieben ist, war das, was in daffelbe gegen Bismarcks Ansicht ausgenommen worden: die Corporirung der jüdischen Gemeinden. Er nannte diese in seiner Rede „ein todtgebornes Kind". Aber sie allein war ein lebenskräftiges, wirksames Geschöpf, während das ganze Gesetz ein „todtgebornes Kind" war; er behauptete, die Juden wollten die Corporirung nicht, und die Juden waren es, welche diese mit allen Anstrengungen dem bekannten Austrittsgesetz gegenüber vertheidigten'. .Der „Bereinigte Landtag" hielt seine zweite und letzte Session vom 2. bis 10. Älpril 1848. Dann war er zu den Todten gelegt. In die deutsche und die preußische Nationalversammlung wurde Bismarck nicht gewählt. Dagegen wurde er in die zweite Kammer, die vom 26. Februar 1849 in Berlin, und in die, welche vom 7. August 1849 daselbst tagte, vom Kreise West-Havelland-Zauche gewählt. Der Antheil, den er an den Verhandlungen zur Revision der stüher octroyirten Verfassung nahm, war ein sehr reger, und befand sich Bismarck stets auf der äußersten Rechten. Uns interessirt hier nur eine Aeußerung in der Sitzung vom Id. ^November 1849. Der Art. 16 der Berfaffungsurkunde vom 5. December 1848 hatte die Civilehe zum Gesetz gemacht. Dieser Artikel sollte beseitigt werden, wie — nicht vom Justizminister Simons, — sondern von der Rechten beantragt wurde. Bismarck sprach sehr entschieden gegen die Civilehe. Unter Anderm sagte er: er könne „die Civilehe als wirkliches Bedürfniß nur bei den Reformjuden anerkennen". (Diesen Ausdruck hatte er dem damaligen „Rundschauer" der „Kreuzzeitung" abgelernt.) „Für einen wahren Juden wird die Ehe mit einer Christin eben so gut eine sittliche Unmöglichkeit sein, wie umgekehrt." Für die „falschen" Juden und die „falschen" Christen könne ja eine Ausnahme gestattet 44*