Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 44 (2.11.1880)
- Date
- 1880-11-02
- Page
- Seite 690 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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690 Israeliten, sowie derer in Rumänien und Rußland als Ausnahmegesetze erfordernd, hinwies. Fürst Bismarck entgegnete, daß man diesen bedauernswerthen Zustand wohl nur den Beschränkungen der bürgerlichen und politischen Rechte zuzuschreiben habe. Hier war es, wo Fürst Bismarck die feierliche Erklärung gab, die in Nr. 8 der osficiell veröffentlichten Protokolle (s. Nr. 35, Jahrg. 1878 dieser Zeitung, S. 549) also lautet: „Le Prince de Bismarck adbere ä la proposition fran^aise, en declarant que rassentiment de rAllemagne est toujours acquis ä toute motion favorable ä la liberte religieuse% d. h. Fürst Bismarck stimmt dem französischen Anträge bei, indem er erklärt, daß jede der religiösen Freiheit günstige Motion die Zustimmung Deutschlands stets erhalten wird. Schließlich heißt es in dem Protokolle weiter: „Le Prince de Bismarck, apres avoir constate les resultats du vote, declare que le Congrbs admet l’independance de la Serbie. mais sous la condition que la liberte religieuse sera reconnue dans la Principaute. 8. A. 8. ajoute, que la Commission de redaction, en formulant cette decision, devra constater la connexite etablie par le Congres entre la proclamation de l’independance Serbe et la reconnaissance de la liberte religieuse“*. d. h. „Fürst Bismarck erklärt, nachdem er die Resultate des Votums constatirt hat, daß der Congreß die Unabhängigkeit Serbiens zuläßt, aber unter der Bedingung, daß die religiöse Freiheit in dem Fürstenthume anerkannt werde. Er fügte hinzu, daß die Redactions-Commission, indem sie diese Entscheidung formulirt, die von dem Congreß festgesetzte Verbindung zwischen der Proclamation der serbischen Unabhängigkeit und der Anerkennung der religiösen Freiheit constatiren muß." Diesen feierlichen Erklärungen gegenüber ist ein Zweifel über die gegenwärtigen Ansichten des Reichskanzlers nicht möglich, und erst von hier aus werfen wir einen Blick auf seine parlamentarischen Reden im Jahre 1847. Es wird nichts weiter daraus hervorgehen, als daß die Grundsätze der Rechtsgleichheit und der Religionsfreiheit in Bismarck's Geiste denselben Sieg errungen haben, wie in Preußen und Deutschland selbst. Am 11. April 1847 trat zum ersten Male der „Bereinigte Landtag", eine Schöpfung Friedrich Wilhelms IV., zusammen. Er bestand aus der Herren-Curie, die aus 70 Fürsten, Grafen und Herren zusammengesetzt war, und der Stände-Curie der Ritterschaft, Städte und Landgemeinden. Die zweite bestand aus 237 Mitgliedern aus dem Stande der Ritterschaft, 182 der Städte und 124 der Landgemeinden. Der Deichhauptmann Herr von Bismarck-Schönhausen zu Briest in der Altmark war Mitglied der Ritterschaft der Provinz Brandenburg. Einer der bedeutendsten Gegenstände, welche den Berathungen — denn das Recht der Beschlußnahme hatte der König sich Vorbehalten -— des Bereinigten Landtags Vorlagen, war ein Gesetzentwurf über die Berhältniffe der Juden. In der Stände-Curie fand diese Berathung am 14. Juni und den folgenden Tagen statt. Die Hauptfrage war, wie weit die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte der Juden ausgedehnt werden sollten. Die Stände- Curie in ihrer Majorität wollte den Juden alle Staatsämter bewilligen, während die Herren - Curie fast alle versagen wollte. In dem 8 2 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 wurde das Votum der Herren-Curie angenommen. In den Verhandlungen darüber trat Herr von Bismarck-Schönhausen zum ersten Male mit einer größeren Rede hervor, nachdem er in den vorangegangenen Sitzungen nur kurz Gelegenheit genommen hatte, seine Meinungen zu äußern, z. B. gegen eine Feststellung der Periodicität des Vereinigten Landtags. Bismarck erklärte sich gegen das ganze Gesetz, da er nichts weiter zugestehen wollte, als daß das Edict vom 11. März 1812 auch auf die neuerworbenen Provinzen, also über das ganze Königreich ausgedehnt werde, nicht einmal das Cor« porationsrecht wollte er den jüdischen Gemeinden einräumen. Der Redner bekannte sich von vornherein als der Richtung angehörig, welche man als die „mittelalterliche" bezeichne. Er erklärte wörtlich: „Ich bin kein Feind der Juden, und wenn sie meine Feinde sein sollten (??), so vergebe ich ihnen. Ich liebe sie sogar unter Umständen. Ich gönne ihnen auch alle Rechte, nur nicht das, in einem christlichen Staate ein obrigkeitliches Amt zu bekleiden." Er sucht nun den Begriff des „christlichen Staates" zu definiren, ohne fteilich zu etwas Anderem als zu einfachen Behauptungen zu gelangen, wie: „daß jeder Staat, wenn er seine Dauer gesichert sehen, wenn er die Berechtigung zur Existenz nur Nachweisen will, sobald sie bestritten wird, auf religiöser, d. i. christlicher Grundlage sich besinden muß. Er nennt den Staat einen christlichen, welcher sich die Aufgabe gestellt hat, die Lehre des Christenthums zu realisiren, zu verwirklichen." Gelingt dies nicht immer, so sei doch „die Realisirung der christlichen Lehre der Zweck des Staates". Er meint, daß nur aus dem Evangelium die Lehren des Communismus bekämpft werden könnten, und daß man daher im Volke das christliche Bewußtsein nicht schwächen dürfe, wenn auch Juden an der unmittelbaren Thätigkeit für den Staat theilnehmen dürften. Dies war die damalige Theorie des Herrn von Bismarck- Schönhausen, die hier nicht bekämpft zu werden braucht. Eine Menge christlicher Theologen wollte und will aus dem Evangelium Beweise für einen, vielleicht etwas gemäßigten Socialismus ziehen. Daß das Evangelium den Staat gar nicht als zu seinem „Reiche" gehörig anerkennt, daß es z. B. von der Rechtspflege nichts wiffen will, daß die Apostel den Staat, wie er besteht, also auch den heidnischen, wie er damals bestand, für berechtigt erklärten, unbedingten Gehorsam zu fordern, ist allbekannt; ebenso, daß man nicht wiffe, nach