Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 42 (19.10.1880)
- Date
- 1880-10-19
- Page
- Seite 664 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Synagoge eingeweiht worden, die der Stadt zur Zierde und - der Gemeinde zur Ehre gereicht. Wohlan! mögen alle edel-: denkenden in Israel das Curatorium in der Lösung seiner so großen wie schweren Aufgabe unterstützen, damit, wie die Gemeinde ein würdiges Gotteshaus erbauen konnte, in derselben Stadt ein Lehrhaüs, als Kind beider Provinzen, zeitgemäß hergerichtet und so ausgestattet werde, daß cs sich einer guten und sorgenlosen Existenz recht bald erfreuen könne. Neumarl, 7. Octob. (Privatmitth. > Der Leitart. in Nr. Stf hat sicherlich auf viele jüdische Cultusbeamte wohlthätig gewirkt. Aber weiter wird wohl seine Wirkung nicht gehen. Wenn gegen die üble Lage der jüdischen Cultusbeamten etwas geschehen soll, so ist das Erste und Zweckmäßigste, daß vereinte Kräfte die Anerkennung der Synagoge gleich der Kirche vom Staate zu erwirken suchen. Das Uebrige wird sich alsdann von selbst finden. Dieser angegebene Gedanke ist eine Schlußfolgerung aus der Antwort des Cultusminisrers vom 17. Januar er. auf die Petition des Unterzeichneten mit ILO Unterschriften um Gleichstellung der jüd. Cultusbeamten mit den entsprechenden christlichen, wenn es in derselben heißt: Daß nach der, den landesgesetzlichen Bestimmungen zu Grunde liegenden Auffassung, die Synagogengemeinden nicht als Kirchengesellfchaften, ihre Cultusbeamten daher auch nicht als Beamten von Kirchengesellschaften angesehen werden können. In der Wirklichkeit ist es aucki so. Wo es heißt: gleiche Rechte unter den Confessionen, sind nur die christlichen gemeint; so hinsichtlich des § 10 des Allg. L.-R. II. 11, welcher lautet: „Die zur Feier des Gottesdienstes und zum Religionsunterricht bestellten Personen haben mit anderen Beamten im Staate gleiche Rechte." Die jüd. Beamten sind darunter nicht gemeint. Nun ist die Frage, wer sollte sich des jüd. Gemeindedicners annehmen-' Die großen Gemeinden Preußens sorgen für ihre Beamten, ohne erst vom Staate dazu gezwungen zu werden. Tie weit größere Zahl der kleinen Gemeinden würde in dieser Abhilfe nur eine Beschränkung ihrer Rechte sehen. Sie würden sich in ihrer Selbständigkeit beeinträchtigt fühlen. Bis jetzt darf kein Beamter sich unterstehen in kleinen Gemeinden etwa Moral zu predigen wegen Entweihung des Sabbaths oder sonstiger Uebertretungen eines Gebotes, wenn er nicht ausgesetzt sein will, seiner Stellung verlustig zu werden. Ebenso ist er in Gefahr, sein Stückchen Brod zu verlieren, wenn er nicht auch den Niedrigsten in der Gemeinde pünktlich bedient, oder wenn er nicht die genügenden Honneurs macht. Wer kann alle die Fehler des jüd. Beamten aufzählen? Ten Einen ist er nicht orthodox genug, weil er Chor eingeführt hat und das Gebet für den Landesfürsten in deutscher Sprache hält; den anderen ist er wieder lästig, weil er nicht den strengsten polnischen Ritus innehült und sich nicht genau nach dem Schulchan Arueh richtet. Bei all' diesen Fehlern, die man aufzutischen weiß, ist Grund genug vorhanden, dem Beamten zu kündigen und eine Wechselung vorzunehmen; und so geht dieser innere Krieg alle Jahre oder höchstens alle drei Jahre fort. Diese Gemeinden kommen nie in Verlegenheit, Fürsorge zu tragen wegen Altersversorgung ihrer Gemeindebeamten, oder gar für deren Hinterbliebenen; bei ihnen sterben keine Beamten. Die Gemeinden fühlen sich recht wohl dabei; sir betrachten es als ihre Freiheit, so zu wirthschaften. Daher ist ihnen nicht zuzumuthen, selbst Hand anzulegen, um für die Abschaffung dieser traurigen Verhält - niffe zu wirken. Es bleibt demnach nichts anderes übrig, als Selbsthilfe anzuwenden. Daher erlaube ich mir ergebenst, den Herren Collegen den Vorschlag zu machen, unsere Petition, mit einigen Motivirungen vermehrt, auch dieses Jahr zu wiederholen und bitte zu diesem Zwecke um baldige Einsendung ihrer Unterschriften. Wir wollen unsere Petition mit einem Tropfen vergleichen, der so lange auf einen Stein fällt, bis er ihn aushöhlt. A. M. Rosenthal, Cantor und Lehrer. Nachbemerkung der Redaction. Zum Berftändniß des Obigen erinnern wir daran, daß Herr Rosenthal eine mit 120 Unterschriften versehene Petition bei dem preuß. Abgeordnetenhause während dessen letzter Session einreichte, welche jedoch die Petitionscommission für nicht zur Erörterung im Plenum geeignet erklärte, weil „die Erfüllung der gestellten Anträge sich nur im Wege gesetzlicher Neuregelung erreichen ließe." Das Plenum stimmte dem bei. In der That, die Verfassung verbürgt den Preußen jüdischer Religion die bürgerliche und staatsbürgerliche Gleichstellung und die Freiheit der Religionsübung; aber von der Gleichstellung des jüdischen Cultus mit den christlichen Kirchen ist keine Rede. Wir erachten daher eine Erneuerung der Petition bei dem gegenwärtigen Abgeordnetenhause für völlig aussichtslos, ja in mancher anderen Beziehung für nachtheilig. Auch das Gleichniß scheint uns nicht ganz passend: denn wenn der Tropfen neben den Stein fällt, höhlt er auch nicht aus. Demungeachtet hielten wir den Berfaffer obigen Artikels für vollkommen berechtigt, den Abdruck deffelben zu verlangen. Bochum, 6. October. (Privatmitth.) Wenn von verschiedenen Seiten Mittheilungen einlaufen, daß namentlich in letzterer Zeit unter den einzelnen Gemeinden eines größeren Bezirks der Geist der Vereinigung und des Zusammenstrebens reger ist als je, namentlich, wenn es sich um solche Jntercffen handelt, deren zweckmäßige Wahrung der Gesammtheit unserer Glaubensgenoffen obliegt, so darf auch Folgendes ein Plätzchen in den Spalten dieser geschätzten Zeitung gewiß beanspruchen. Auf Einladung des hiesigen Synagogen-