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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1880-10-19 · Heft 42 (19.10.1880) · p. Seite 660

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
44 (1880)
Issue
Heft 42 (19.10.1880)
Date
1880-10-19
Page
Seite 660 (sequence 4)
Language
German
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660 die Sünde ist nur Sache und Verhalten des Individuums, und das Individuum kann zur Versöhnung mit Gott, zur Vergebung seiner Schuldhaftigkeit nur durch das Erkennen seiner Schuld, durch Reue und Besserung gelangen. Die Aufgabe der Religion ist: ihm dieses Erkennen zu erleichtern und ihm zu dieser reuigen Umkehr zu verhelfen. Nicht die Religion durch sich selbst vermag dem Sünder die Versöhnung zu gewähren, wohl aber giebt sie ihm den Weg an, auf welchem er zu ihr gelangen kann. Selbst in der Periode des Opfercultus hatte das Sühneopfer durchaus an sich keine versöhnende Kraft, sondern war nur das symbolische Mittel, die reuige Befferung hervorzubringcn, und cs war außer dem Bekenntniß bei Veruntreuungen der Ersatz des Veruntreuten und eiu Fünftel Aufgeld nothwendig. um die Vergebung zu erlangen. Auch der Bersöhnungstag war nur ein Mittel der Religion, die Reue in dem Sünder zu wecken und die Besserung zu fördern. Nur so verstanden ihn die Talmudisten. Als die Symbolik ihre Bedeutung verloren hatte, war es insonders Ezechiel, (s. Kap. 18), der einfach und klar jene Lehre von der Sündenvergebung durch die Umkehr des Sünders und seine thatsächliche Befferung formulirte, und seine Worte wurden der Text, der seitdem in der Lehre des Judenthums die vielfachste Wiedergabe und Auslegung fand.') Wir bringen dies hier absichtlich in Erinnerung. Tenn Hartmann zeigt nun, wie „die Christologie oder die Lehre von der Person und dem Werke Christi" geworden und alsbald in die unlösbarsten Widersprüche verfiel, und die mannigfaltigsten Kämpfe hervorrief, die sich in den zahllosen christlichen Seelen und Kirchen bis zur und nach der Reformatton, bis in den theologischen Erzeugnissen der Gegenwart darstellen. Eine jede derselben, und Hartmann enttvirft davon ein sehr anschauliches Bild, zeigte den Widerspruch und die Unzulängligkeit in der Auffassung der anderen, bis eine die andere aufgelöst und zersetzt hat und dennoch zuletzt nichts übrig bleibt als ^da Gott als die unendliche Liebe nicht erst mit dem Menschen versöhnt zu werden braucht, kommt Alles daraus an, daß der Mensch sich mit Gott versöhne, und diese Versöhnung kann, auch wenn eine göttliche Gnadenhülfe dabei angenommen wird, doch nur die moralische Folge unsres eigenen subjectiv menschlichen Thuns sein." Hartmann nennt dies ein „Zurückschrauben der Erlösungsreligion auf die Stufe der Gesetzcsreligion." Ferner zeigt er, wie von dem Erlösungsdogma aus die ganze Dogmenlehre des Christenthums ausgehen und sich gestalten mußte, so daß mit der Zersetzung des ersteren auch diese sich auflöse. Wir wollen ihm nun in dieser oft drastischen Darlegung nicht folgen; aber die 1) Um uns nicht zu wiederholen, verweisen wir auf unsere bereits angeführte Abhandlung, wo wir den Gegenstand von allen Leiten betrachtet und die Belegstellen beigebracht haben. Frage müffen wir uns an Hartmann, wie an Alle, die den von ihm beschriebenen Standpunkt einnehmen, gestatten: ist nicht was Ihr sagt und erweist eine vollständige Rechtfertigung für die Juden, da sie sich dem Christenthume nicht anschloffen, ihre Religion für daffelbe nicht aufgaben, sondern ihrem reinen Monotheismus treu blieben? Bezeugt Ihr nicht selbst durch jeden einzelnen Zug, den Ihr zeichnet, den Juden die Nothwendigkeit, die subjektive aus ihrer Ueberzeugung und die objective für die weltgeschichtliche Entwickelung der Menschheit, die Nothwendigkeit, daß sie in ihrem strengen und reinen Monotheismus verblieben, und hiermit sich vor allen den Widersprüchen bewahrten, die doch nur einen Prozeß der „Selbstzersetzung" bedeuteten? Geht doch aus Allem, was Hartmann sagt, hervor, daß die fortschreitende Menschheit sich auf den Standpunkt des Judenthums versetzen und von da aus weiter streben müffe. Das spricht Hartmann allerdings nicht klar aus. Solches einfach anzuerkennen, würde ihm zu schwer fallen. Er muß es aber gestatten, um dies „psychologisch zu erklären" auf seine eigene Erklärung zu verweisen, die er hinsichtlich seines Gegners giebt: „Daß er selbst in seinem Entwickelungsgange von dem christlichen Anschauungskreise seinen Ausgangspunkt genommen und mit dem in diesen herrschenden Gefühl persönlich verwachsen ist" (S. 18.) Dies gilt auch von Hartmann selbst. Sonst würde er nicht von „Zurückschrauben," „Zurücksinken," „Gesetzesreligion" sprechen. Wenn das Christenthum auch das specifische Gesetz, das nationale, sociale und politische Gesetz des Mosaismus aufgehoben, ist es darum weniger eine „Gesetzesreligion" geblieben? Hat es nicht — abgesehen von den Cultusformen, die auch es und zum Theil in großem Umfange hat — die Zehngebote, das Gebot der Nächstenliebe und die ganze Reihe sittlicher Vorschriften beibehalten? Kann überhaupt eine Religion ohne derartige Gesetze sein, und wird sie nicht auch die „Zukunftsreligion", wie sie Hartmann sich denkt, haben? Freilich verbleibt Hartmann trotz der Ausführungen, die auch wir ihm gemacht, bei dem Unterschiede von „Heteronom und Autonom", bei der Verwerfung des ersteren und der alleinigen Würdigung des letzteren, obgleich wir auf's Klarste erwiesen, wie im Gewissen des Menschen das Heteronome, d. h. die vorgeschriebene Moral immer autonom wird und in jedem einzelnen Gewiffensfalle werden muß. Aber da eine Religion gar nicht zu denken ist, ohne daß sie, in welcher Form es auch sei, Mahnungen und Warnungen an ihre Bekenner erläßt, so müßre auch die „Zukunftsreligion" Hartmann's solche geben — was er selbst auch in seiner „Phänomenologie des sittlichen Bewußtseins" bewiesen hat. Denn ob die Sittengefetze in Form von Gesetzen oder in der von Folgerungen und Schlüffen dargestellt werden, ist ganz daffelbe. Sie treten aus dem Systeme an den Menschen als Forderungen heran, sind also heteronom. Denn das System ver-

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