Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 41 (12.10.1880)
- Date
- 1880-10-12
- Page
- Seite 643 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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643 Plato noch einen Rechtsbegriff hatten, in welchem die Sklaverei! einen vollgültigen Platz hatte? Dürfte der Staat die Tor- , tur wieder einführen, »veil sie so viele Jahrhunderte hindurch? Rechtsinstitut war? Wir könnten diese Fragen noch verzehnfachen. | Die Menschheit ist eben weiter gekommen; die menschliche Gesellschaft hat sich entwickelt; die Rechtsbegriffe haben sich geklärt, und dem Rechte ist eine große und tiefgehende Macht zugewachsen. Was nun auch die Sophisten klügeln, was die Rechtsverdreher spintisiren: das. was allgemein als Recht an-' erkannt worden, wird und muß bestehen. Gewalt giebt es freilich auch noch; aber Gewalt ist kein Recht, und vor der! Gewalt des Rechtes wird und kann die Macht der Gewalt! nicht bestehen. Wie gefährlich cs ist, den Pfad der Rechtsvcrwirrung zu ■ beschreiten, zeigt Pastor Brake sofort, da er zu dem traurigen j Resultate gelangt, der Staat habe in Anbetracht der Religion, : welche die Mehrzahl seiner Staatsangehörigen bekennt, das Recht, den Minoritäten das Bürgerrecht zu ertheilen oder zu versagen und überhaupt nur zu „toleriren"? Mit welchem Rechte würden dann die europäischen Mächte die volle Gleichberechtigung der Christen in den mohamedanischen Ländern verlangen können? Wie, wenn nun, wie dies in Sek1 gien der Fall sein könnte, die lidiss-psnseurs zur Mehrzahl würden, dürste der Staat den Christen und Juden nur noch „Toleranz" gewähren und nach eigenem Belieben das Bürgerrecht gewähren oder versagen? Unser Autor müßte dies bejahen, da er auch — wahrscheinlich mit spöttischem Lächeln — den Juden die Herrschaft zufallen lasten will, wenn sie die Mehrzahl würden. Hat nicht nach diesem Grundsätze der Syllabus volles Recht, wenn er die Gewistenssreiheit und Gleichberechtigung verdammt und den Bekennern der römisch-katholischen Kirche allein das volle Bürgerrecht zuschreibt? Hätten nicht Staaten wie Frankreich und Italien, in denen die Katholiken die ungeheure Mehrzahl ausmachen, das Recht, den Grundsatz des vom unfehlbaren Papste erlaffenen und vom vatikanischen Concil sanctionirten Syllabus als Grundsatz der in ihnen herrschenden Kirche den Protestanten und Juden gegenüber zu verwirklichen? Haben wir das Beispiel nicht in Spanien gehabt? Waren nicht folglich jene drei Tyroler Bischöfe in ihrem Rechte, als sie gegen die Existenz zweier protestantischen Gemeinden in ihrem Lande protestirten? Alles dies sind Consequenzen für den Staat, der nicht für alle seine Angehörigen das Grundgesetz der Gleichberechtigung, sondern die Herrschaft der „Mehrzahl" anerkennt. Denn da nun diese Mehrzahl auch die Mehrheit in den gesetzgeberischen Faktoren liefert, so wären die Minoritäten jeden Augenblick dem Belieben dieser Mehrzahl unterworfen und eine Rechtsbasis überhaupt verloren. Nun, wir leben der Ueberzeugung, daß diese ftüher schon so oft widerlegte und geradezu verlebte Theorie keinen Anhang im e, keinen Raum im öffentlichen Rechte wieder erlanwerde. Pest, 29. September. Die Interpellation Stefan Üttklos’ int ungarischen Äbzror-netenhause. Wir haben in vor. Nummer den Vorgang in der ersten Sitzung des ungarischen Abgeordnetenhauses bereits skizzirt, und geben jetzt das Genauere. Nachdem die üblichen Einleitungsgeschäfte vollzogen waren, und das Haus schon auseinander gehen wollte, stellte Stefan Miklös folgende Interpellation an den Minister- Präsidenten und Minister des Innern: Es ist allgemein bekannt, daß in neuester Zeit durch in der Hauptstadt und in der Provinz organisirte antisemitische Vereine und Zeitschriften, die im Geiste der bekannten, im Parlamente gethanen Aeußerungen des Abgordnetcn Victor Jst^czy entstanden sind, ein einzelner Bolksstamm in seiner Gesammtheit wegen der Sünden einzelner überaus heftigen Angriffen ausgesetzt ist (Hört! Hörtl), daß der Judenhaß im Kreise einzelner christlicher Confessionen tendenziös geschürt wird und daß auf verbotenen und nicht verbotenen Wegen eine lebhafte Agitation betreffend die Austreibung der Juden aus Ungarn im Zuge ist. >So ist's! auf der äußersten Linken.) Ich habe nicht die Absicht, g. Haus, das Maß und die Mittel dieser Agitation zu überschätzen, aber, obgleich ich, dank der Besonnenheit unseres Volkes, die Judenfragc in unserem Lande nicht für acut erachte, halte ich es doch heute schon für nothwendig, daß die Regierung und das Abgeordnetenhaus dieser unleugbar bestehenden Agitation gegenüber im Namen der Freiheit, Brüderlichkeit, Gleichheit und des Liberalismus Stellung nehmen und daß sie sich entschieden verwahren gegen die Intentionen, welche entgegen dem G. A. XVII: 1^67 das Judcnthum unter Hinweis auf den allgemeinen moralischen und materiellen Verfall als Confefsion angreifen und welche sie, ohne Ausnahme, von den ihnen gesetzlich gewährleisteten constitutionellen Rechten ausschließen wollen. Damit die Regierung und das Abgeordnetenhaus Gelegenheit habeu, sich in dieser Frage in entsprechender Weise zu äußern, erlaube ich mir folgende Interpellation an den Herrn Minister-Präsidenten zu richten: In Anbetracht, daß in einem gewissen Stadium gewisser Fragen das Stillschweigen geradezu ein politischer Fehler ist — sei es, weil sie sozusagen insgeheim weiter getragen werden, sei es, weil, da man nicht von ihnen spricht, ihnen größere Wichtigkeit beigelegt wird, als sie verdienen; in Anbetracht, daß durch jene Bewegung, welche der Herr 41*