Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 40 (5.10.1880)
- Date
- 1880-10-05
- Page
- Seite 636 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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636 Targum Onkelos; die Psalmen; einige der kleineren Propheten. b) Talmud, das Civilrecht erläutert durch ausgewählte Stellen aus den 3 Babas; Mcgillah cursorisch. c) Geschichte — das zweite jüdische Reich, mit Bezugnahme auf die entsprechenden Bücher der Apocryphen und auch Josephus. d) Hebräisch — schriftliche Exercitien; Grammatik; das Verbum mit Vergleichung des aramäischen und talmudischen Dialects. 2. Der Cursus des zweiten Jahres umfaßt: a) Bibel — Jesaias Cap. 40—66, mit grammatischer Analyse und geschichtlicher Erklärung; die Klagelieder; ausgewählte Stellen aus Jbn Esra's Comentar zum Pentateuch. b) Talmud, Chulin mit den entsprechenden Capitcln im Jad hachesaka und Jore Dea; Aboda Sara cursorisch.! <.-) Geschichte, Fortsetzung der Geschichte bis zum Abschluß des bab. Talmud, mit Bezugnahme auf Original-Quellen. d) Hebräisch, schriftliche Exercitien; die Grammatik des Hauptwortes, mit Vergleichung des aramäischen und taliuudischen Dialects. 3. Der Cursus des dritten Jahres umfaßt: a) Bibel: Jecheskel mit grammatischer Analyse und geschichtlicher Erklärung; Daniel mit Saadja's und die Sprüche Salomo's mit Kimchi's Commentar. b) Talmud: das mosaisch - talmudische Criminal - Recht, erläutert durch ausgewählte Stellen aus Sanhedrin und Maccoth, mit den entsprechenden Abschnitten in Jad hachesaka. c) Geschichte, Fortsetzung bis zur Vertreibung der Juden aus Spanien mit Bezugnahme auf die Quellen. d) Historische und critische Einleitung in die biblischen Bücher. e) Religions-Philosophie. Uebersetzung und Erklärung ausgewählter Abschnitte aus Albo's Jkkarim und Maimonides, Jesode hattorah. f) Ausgewählte Abschnitte aus den Midraschim und aus der nachbiblischen Poesie. g) Hebräische Aufsätze. 4. Ter Cursus des vierten Jahres umfaßt: a) Bibel. Historische Einleitung in den Propheten Jesajas, Erklärung der Cap. 1—30. b) Critische Einleitung zur Mischna, mit Bezugnahme auf ältere und neuere Werke über diesen Gegenstand. e) Abschnitte aus den Midraschim und aus der nachbiblischen Poesie. t') Critische Einleitung zur Geschichte des Textes und der Versionen der Bibel, mit Bezugnahme auf neuere Werke über Text-Critik. g) Geschichte, Fortsetzung bis zum Schluß der Mendelssohnschen Periode mit Bezugnahme auf die gleichzeitige Literatur. b) Homiletik, mit praktischen Uebungen. i) Hebräisch, Syntax, Accentlehre; Hebräische Aufsätze. 5. Das fünfte Jahr: Das fünfte Jahr ist für solche Studenten berechnet, welche ihre Universitätsstudien bereits vollendet und so im Stande sind, ihre ganze Zeit den Studien im Rabbiner-College zu widmen. Die Lehrgegenstände dieses Schluß-Cursus sind: a) Bibel: exegetische Hebungen in Hiob, Koheleth und den Büchern der Chronik; Vorlesungen über die verschiedenen Interpretations-Methoden der Bibel, mit Bezugnahme auf die alten Bersionen, die Midraschim, den Talmud und die Kirchenväter. b) Geschichte des Talmud, seinen Comm.cntaren und Compendien. c) Uebungen in Erklärung des Talmuds, nach gegebenen Thematen. d) Allgemeiner Ueberblick der Geschichte der alten -Welt während der biblischen Periode. c) Geschichte der jüdischen Cultur in ihrem Berhältniß zu andern Formen geistiger Entwickelung. 5) Religionsphilosophie: More Nebochim. g) Homiletik und Liturgik, mit practischen Uebungen. li) Vorlesungen über die Apocryphen und über das Verhältniß der Schriften des neuen Testaments zur jüdischen Literatur, i) Pädagogik. Facultät. Die Facultät des College besteht aus: einem Professor der talmudischen Studien, einem Professor der jüdischen Geschichte und Religions- Philosophie. einem Professor der biblischen Wissenschaften und einer entsprechenden Anzahl Hilfslehrer. Abgangszeugnisse und Grad-Ertheilung. Ein Student, der nach beendigtem fünfjährigen Cursus ein befriedigendes Examen in den oben genannten Fächern bestanden, soll den Titel Rabbi erhalten. Wer wenigstens e) Talmud. Das mosaisch-talmudische Ehe-Recht, erläutert' 2 Jahre nach Erlangung dieses Titels der Facultät eine durch ausgewählte Abschnitte aus Gittin, Kidduschin rc.! wissenschaftliche Abhandlung vorlegt, welche von fortgesetztem und Eben Häuser. und erfolgreichem Studium Zeugniß giebt, soll zu einem 6) Religions-Philosophie. Das Buch Kusari und I acadcmischcn Grad berechtigt sein, dessen Namen und Cha- Maim. Schemone Perakim. - racter späterhin näher bestimmt werden soll.