Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 38 (21.9.1880)
- Date
- 1880-09-21
- Page
- Seite 594 (sequence 2)
- Language
- German
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5y4 für die Hinterlassenen ihrer Beamten. Im Voraus, d. h. durch ihre Statuten oder wenigstens in den kv>. Eontracteu. Denn es ist nicht außer Acht zu lassen, daß, wenn ein Beamter bis zu seinem höheren Alter gewirkt hat, diejenigen Männer, mit denen er in Jugend und Kraft zusammengewirkt, und das Geschlecht, aus das er am meisten eingewirkt, bereits theils dahingegangen, theils aus dem für die Gemeinde maßgebenden Kreise zurückgetreten sind; wozu kommt, daß bei dem vielfachen Hin- und Herziehen ein Wechsel der Personen häufig erfolgt, der den Beamten im höheren Alter einer ihm größtentheils fremden, nicht selten pietätlosen Generation gegenüberstellt, so daß eben ein nachträglicher günstiger Beschluß kaum zu erwarten, aber auch der Ertrag der Privatsammlung ein zweifelhafter ist. Im Grunde genommen sind es ja doch dieselben Gemeindebesteuerten, deren Privatwohlthäligkeit in Anspruch genommen wird, nur daß bei einer ordnungsmäßig bestimmten Pension die Last auf alle Schultern verlheilt ist. Am wenigsten darf man den Beamten selbst einen Borwurf daraus machen, daß sie bei Abschließung ihres Eontractes für den gedachten Fall nicht gesorgt haben. In den meisten Fällen sind diese Männer so zufrieden, eine Stelle zu erlangen, daß sie bei dem Widerstande der Gemeinden gegen eine solche Forderung die Annahme der Stelle von einer derartigen Bedingung nicht abhängig machen können. Tie Gemeinden müßten zunächst für ihre Beamten eine Lebensversicherung und den Beitritt zu einem resp. Unterstützungsverein besorgen und bezahlen. Denn in der That ist die große Mehrzahl der jüdischen Cultusbeamten als Familienväter nicht so gestellt, daß sie noch bedeutende Lebensversicherungs- Prämien und Bereinsbeiträge zahlen könnten. Diese Lebensversicherungen und die Unterstützungen jener Vereine genügen aber nocb lange nicht, einer Familie eine, wenn auch noch so beschränkte Existenz zu sichern. Sie sind eben nur für „nicht zu leben und nicht zu sterben." Es ist und bleibt also eine heilige Verpflichtung der Gemeinden, eine Pension für die Hinterbliebenen ihrer Eultusbeamren auszusetzen. Bekanntlich macht es das jüdische Wohlthätigkeitsgesetz, das biblische wie das talmudische und rabbinische, zur ersten und unumgänglichsten Pflicht, für Wittweu und Waisen zu sorgen. Es liegt aber auch eine schwerwiegende Härte darin, daß die Gemeinden das Bedürfniß nach einer Stelle bei den Candidaten dazu benutzen, die Festsetzung einer Pension für deren Hinterlafsene zu verweigern, und diese Weigerung, die ihren Funktionären so manche schwere Stunde der Sorge gemacht hat, nach dem wirklich eingetretenen Tode festzuhalten. Der vielgerühmte Wohlthätigkeitssinn unserer Glaubensgenossen findet in dem gerügten Uebelstande keine Bestätigung. Möge diese Mahnung nicht ungehört vorübergehen, sondern in vielen Gemeinden eine willige Folge finden. Die Malseneinwanderung der Juden eine Jabel Wir haben in diesen Blättern wiederholt bemerkt, daß die von unseren gegenwärtigen deutschen Gegnern so ost betonte „massenhafte Einwanderung von Inden, namentlich über die Ostgrenze des deutschen Reiches", die durch die „hosenverkaufenden Jünglinge" des Herrn von Treitschke eine charakteristische Bezeichnung erhielt, geradezu erfunden sei, und daß die erste statistische Erhebung die völlige Unwahrheit erweisen würde. Ter Beweis ist nunmehr in überzeugender Art in einer Broschüre: „Die Fabel von der jüdischen Masseneinwanderung. Ein Capitel aus der preußischen Statistik von vr. S. Neumann. Berlin, Simion, 1880." geführt worden. Daß dies dem Berf. gelungen ist und hiermit für jeden Unparteiischen jene Behauptung wirklich zur Fabel gestempelt worden, bezeugen die Urtheile, welche in öffentlichen Blättern bereits über die Broschüre abgegeben wurden. Führen wir z. B. die „Westfälische Provinzial-Zeitung" vom 2. September an, welche zugleich die Resultate anschaulich zusammenstelt. Es heißt da: „Die jüdische Massen-Einwanderung ist ein Schlagwort geworden, das von Hunderttausenden dem Erfinder desselben, dem Herrn v. Treitschke, nachgesprochen wurde, ohne daß bisher Jemand sich fand, der auf Grund der amtlichen Statistik untersuchte, ob überhaupt eine jüdische Einwanderung stattgefunden und welche positive Zahl an Stelle des unbestimmten Begriffs Maffe zu setzen sei. In dem Augenblicke, da die Verwirrung und Verirrung der Ansichten auf das Höchste gestiegen, da das Axiom von der jüdischen Masseneinwanderung bereits solchen Glauben gefunden, daß über das ganze Land Petitionen an den Reichskanzler verbreitet werden, welche dessen Hülfe gegen die Ueberfluthung anrufen, verdient eine Broschüre ganz besondere Beachtung, welche der als Statistiker in hohem Ansehen stehende Dr. Reumann unter dem Titel: „Die Fabel von der jüdischen Masseneinwanderung, ein Capitel aus der preußischen Statistik" bei L. Simion in Berlin soeben erscheinen ließ. In dieser Schrift wird die Einuud Auswanderung der Juden in Preußen während des letzten halben Jahrhunderts, ausschließlich auf Grund der in der amtlichen Statistik enthaltenen Zahlen, untersucht. Es würde hier zu weit führen, dem Gange der völlig tendenzfreien Untersuchung und den scharfsinnigen Deductionen des Verfaffers zu folgen, wohl aber wollen wir die überraschenden Ergebniffe der Arbeit in folgenden fünf Sätzen mittheilen: 1) Die jüdische Bevölkerung in Preußen hat sich durch Einwanderung nicht vermehrt, hat vielmehr durch Auswanderung verloren. 2) Die Zunahme der Juden in Berlin beruht ausschließlich auf Zuzug aus sämmtlichen preußischen Provinzen — und gar nicht auf Einwanderung aus Rußland und Oesterreich. 3) Neben der starken Auswanderung der Juden aus Preußen (und auch