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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1880-09-07 · Heft 36 (7.9.1880) · p. Seite 566

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
44 (1880)
Issue
Heft 36 (7.9.1880)
Date
1880-09-07
Page
Seite 566 (sequence 6)
Language
German
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566 Publicums und in tabakgeschwängerter Athmosphäre Haß und Verachtung predige. Diese Agitationen haben bekanntlich vielfache Ausbrüche von Rohheit gezeitigt und den confesfionellen Frieden im Baterlande arg gefährdet. Es sei die Pflicht der Presse, derartigen sich in die Oeffentlichkeit drängenden Per» sonen mit aller Energie entgegenzutreten, und er rechne es sich zur Ehre an, in dieser Weise gegen Stöcker vorgegangen zu sein. In die weitesten Bolkskreise sei nachgerade die lieberzeugung gedrungen, daß Stöcker, der seinen Platz auf der Kanzel des Domes und nicht in Bierkneipen suchen sollte, mit seinen Agitationen schlimmer gewirkt habe, als der Schlimmste der ausgewiesenen Socialdemokraten. — Rechtsanwalt Saul wandte sich gegen die Strasabmesiungsgründe des Staatsanwalts, aus denen eine gewisse Voreingenommenheit gegen den „B. B. C." hindurchblicke. Stöcker, der so viel Classenhaß gepredigt, dürfe sich gar nicht wundern, wenn seine Beleidigungen wieder solche Hervorrufen. Er beantrage wegen des Stöcker'schen Falles Freisprechung, im Uebrigen eine Geldstrafe. — Der Gerichtshof verurtheilte R. D. zu 130 Mk. event. 13 Tagen Gefängniß, den Georg D. zu sechs Wochen Gefängniß und 130 Mk. Für den Stöckerschen Artikel rechnete er 30 Mk., für die Beleidigung des Handelsrichters 100 M., für die beiden anderen Beleidigungen je 4 Wochen Gefängniß, welche auf eine Gesammtstrafe von sechs Wochen zu reduciren wären. In dem Falle Stöcker könne es auf sich beruhen bleiben, wer provocirt hat, jedenfalls dürfe Stöcker nicht für vogelfrei erklärt und die festgestellten Beleidigungen dürften nicht unbestraft bleiben. (Wahrscheinlich legen die Berurtheilten Berufung ein.) Leipzig, im August (Privatmitth.) Soeben ist Nr. 8. der „Mittheilungen vom deutsch-israelitischen Gemeindebunde" ausgegeben worden. Sie enthält außer Protokollen der Ausschußfitzungen vom 2. März bis 7. Juli d. I. den ausführlichen Bericht über den dritten ordentlichen Gemeindetag. Wir haben über diesen bereits berichtet und wollen hier nur die Thesen wiedergeben, welche betreffs des Religionsunterrichtes von der Versammlung angenommen worden. Die Verhandlungen über dieselben sind immerhin interessant, müssen aber ihrer Ausführlichkeit wegen der gedachten Druckschrift überlassen bleiben. A. Gegenüber den Gemeinden. 1) „Es ist dahin zu wirken, das die in den meisten deutschen Gebieten bestehende Verpflichtung der israelitischen Religionsgemeinden, für den Religionsunterricht ihrer schulpflichtigen Jugend zu sorgen, in allen deutschen Gebieten durch Landesgesetz eingeführt werde und zu vollkommener thatsächlicher Durchführung gelange." 2) „Der Religions-Unterricht hat sowohl biblische Geschichte und Religionslehre (Glaubens- und Sittenlehre), als auch den sprachlichen Theil(Hebräisch-Lesen und Uebersetzen) zu umfassen." 3) „Es ist wünschenswerth, daß der von den Gemeinden gewährte Religionsunterricht unentgeltlich ertheilt werde; die Kosten desselben sind, insoweit sie nicht von den hierzu verpflichteten politischen Verbänden bestritten werden, auf das Gemeindebudget zu übertragen." B. Gegenüber den Einzelnen. 4) „Eine der unter 1 gedachten entsprechende staatliche Verpflichtung ist den Eltern dahin aufzucrlegen, daß sie ihre Kinder an dem von der Gemeinde eingerichteten Religionsunterricht Theil nehmen lassen." 5) „Bon dem seitens der Gemeinde gewährten Unterricht ist Dispens zu ertheilen, wenn die Kinder nachweislich anderweit regelmäßigen israelittschen Religionsunterricht erhalten." Hannover, im August (Privatmitth.) Es ist sicher eine sehr erfteuliche Wahrnehmung, daß, allerdings nach vieljährigen Bestrebungen, die Unterstützungsvereine für jüdische Lehrer, deren Wittwen und Waisen sowohl an Zahl, als an Mitteln und Fonds wachsen, wodurch dem jüdischen Lehrerstande eine gesichertere Existenz geschaffen wird, was naturgemäß auch auf seine innere Tüchtigkeit zurückwirkt. Die Mittheilungen über solche Vereine, die natürlich noch einer eifrigen Pflege bedürfen, sind daher gewiß am Platze. Seit einigen Jahren besieht auch in der Provinz Hannover eine solche Unterstützungscaffe und ihr Bericht über die Jahre 1878 und 1870 ergiebt eine Einnahme von 6347 Mark, wovon in beiden Jahren an 7 Unterstützte die bedeutende Summe von 3250 M. gezahlt worden ist. Der Bericht sagt: „Aus vorstehender Abrechnung ergiebt sich das erfreuliche Resultat, daß unsre Casse in der Lage war, ihrem unangreifbaren Fond aus ihren laufenden Einnahmen wieder 3000 M. hinzuzusügen und dadurch denselben auf 38,000 Mark zu bringen — ein Resultat, welches nach so kurzem Bestände geradezu überraschend ist, namentlich im Vergleich mit Vereinen ähnlicher Tendenz. Und dabei find gleich in den ersten Jahren in bedauerlicher Weise Unterstützungsansprüche an uns herangetteten, weit über das zu erwartende Berhältniß hinaus. Nach unseren Statuten haben wir allen diesen Ansprüchen genügen müssen und haben Unterstützungen bewilligt, deren Höhe von andern ähnlichen Cassen auch nicht annähernd erreicht werden kann; so daß den Benesiciaten dadurch wahrhaft geholfen und der Zweck unsrer Casse, den Mitgliedern für ihr Alter und ihre Hinterbliebenen eine thun» lichst sorgenfreie und nicht demüthigende Existenz zu sichern, für sie erreicht ist." „Wenn ttotzdem noch viele Lehrer, namentlich aber die jüngeren, nicht beitreten und auch die Gemeinden nicht darauf dringen, so müssen wir das, nicht so sehr im Interesse der Casse, als wegen des sich darin zeigenden Mangels an Gemeinsinn, aufrichttg beklagen. Seit unserem letzten Rechenschaftsberichte ist nur ein Lehrer neu eingetreten, so daß wir

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