Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 34 (24.8.1880)
- Date
- 1880-08-24
- Page
- Seite 536 (sequence 8)
- Language
- German
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und würde hierzu die geignetsle Zeit der Bormittag genannten Tages sein. Das Regiment bittet um entsprechende Benachrichtigung." Die verehrliche Redaetion dieser geschätzten Zeitung ersuche ich ergebenst, die Uebereinstinnnung mit dem s. p. r. angesalteten Original gefälligst bezeugen zu wollen. Rabbiner Dr. Kroner. Wir bezeugen dies nach Einsicht des betr. Originalschreibens der Militärbehörde. Die Redaction. Horde, 9. August. Der Cultusminist er hat für die hiesigen Schulen eine staatliche Beihilfe von 3000 Mark bewilligt, von denen die katholischen Schulen 2000 Mark und die protestantische und israelische 1000 Mark erhalten sollen. Bei Feststellung dieses Bertheilnngsverhältniffes hat wohl die dürftige Lage der katholischen Schulen den Ausschlag gegeben; die Katholiken müssen nicht weniger als 310 pCt. Schulsteuer bezahlen. (Man sieht daraus, wie sehr die sinanzicllen Berhältnisie für die Simultanschule sprechen. und diese sind wohl auch der Grund, warum diese gegenwärtig nicht überall wieder aufgehoben wird! Wir möchten übrigens wisien, wie viel die jüdische Schule von diesen 1000 M. erhalten hat, und welches das confessionelle Bevölkerungsverhältniß in Hörde ist. Red. d. A. Z. d. I.) München, 10. Aug. (Privatmitth.) Die Gesinnung der Clerikalen macht sich so recht aus dem Zetergeschei vernehmbar, welches sie in den ultramontanen Blättern noch nachträglich über das Votum des Landtages erheben, durch welches den Juden die Zahlung von Neujahrsgeldern an Pfarrer, Kapläne, Schullehrer, Thürmer, Musiker, Bürgermeister, Gemeindekaffen und Stiftungen abgenommen worden, wogegen da, wo eine richterliche Entscheidung zu Grunde liegt, der Staat die Ablösung übernommen hat. Man versucht die Landleule dadurch aufzuhetzen, indem man sagt, daß der christliche Bauer unter schweren Opfern seine Bodenzinsablösung selbst aufbringen muß, während sie dem reichen (!!!) Juden vom Staate gleichsam „nt den Schooß geschüttet" wird. Daß ein himmelweiter Unterschied zwischen Bodenzinsablösung, welche den Besitz und Ertrag des Bodens zinsfrei macht, wodurch natürlich auch der Werth des Grundstückes bedeutend erhöht wird, und solchen den zufällig in einem Orte wohnenden Juden ohne einen Entgelt oder eine Gegenleistung aufgebürdeten Abgaben an einzelne mit ihnen in gar keiner Verbindung stehende Personen ist. verschweigt mau natürlich dem Landmann. Jndeß haften solche Insinuationen nicht und der Staat hat einen Act der Gerechtigkeit vollzogen. Oesterreich-Ungarn. A«S Ungarn, 8. August. Mit Bezug auf eine diesfällige, auch von uns nach „Pesti Naplö" reproducirte Notiz geht diesem Bl. heute das folgende Schreiben zu: Schloß Stübing bei Gratz 7. August 1880. Geehrter Herr Redacteur! Die von mir zu meinem Erstaunen in mehreren Blättern gelesene erfunden e Nachricht: als wäre ich der Chef (Präsident) der Antisemiten-Liga und dergleichen mehr rc, erkläre ich als eine lächerliche Mystification und ersuche sie freundlichst, dies in Ihrem werthen Blatte richtigzustellen. Leopold Graf Pälfsy-Daun, Fürst von Teano. Man ersieht hieraus, daß alle Nachrichten jener sogenannten antisemitischen Liga nichts weiter bezwecken, als dem Publicum Dunst vorzumachen und es durch die Vorspiegelung, daß diese „Liga" bereits einigen Umfang erreicht habe, zum Beitritt zu verlocken. Schulferien mit Gewalt! Man berichtet: Der Schulinspector des Comorncr Comitats, kön. Rath Johann v. Nümeffünyi, hat angeordnet, daß in sämmtlichen jüdischen Volksschulen des genannten Comitats der Unterricht während der Sommermonate, gleichwie in den übrigen staatlichen und Gemeindeschulen, zu unterbrechen sei. — Wohl wissend aber, daß seiner Anordnug schwerlich Folge geleistet werden würde, beauftragte er die Stuhlrichter der einzelnen Bzeirke, die bezeichneten Schulen durch die betreffenden Ortsrichter sperren zu laffcn, welchen Auftrag die Letzteren zum größten Aerger der Cultusgemeinden auch schon vollzogen haben. Rußland. Petersburg. 7. August. Ein neuerlich erfloffener Ukas giebt Zeug« iß, daß man es mit dem Betriebe der Landwirthschaft durch Juden nicht so ernstlich meint, wie man vorgiebt wenn man den Juden vorwirft, daß sie sich von der Landwirthschast fern halten, während man ihnen den Weg dazu versperrt. Durch einen Ukas wird den Juden verboten, im Lande der donische» Kosaken Immobilien als Eigeuthum zu erwerben oder solche zu pachten oder auf Grund von Püffen einen beständigen Aufenthalt zu nehmen. Ausgenommen von dieser Verfügung find Juden, die den gelehrten Grad eines Doctors der Medicin und der Chirurgie, oder eines Doctors, Magisters oder Candidaten einer anderen Fakultät der russischen Universität haben oder von der Regierung in dem fraglichen Gebiet angestellt werden. Die bereits erworbenen Besitzrechte werden durch den Ukas intact gelaffen, doch wird darin die Expropriirung des Besitzthums der Juden in Aussicht genommen. — Man sieht, man ist in Rußland von einer principiellen Gesetzgebung, die nicht zu willkürlichen Maßnahmen von Fall zu Fall greift, noch weit entfernt! Türkei. Ost - Rumclien, im August. Nach der in Philippopel erscheinenden officiellen „Marica" befinden sich in Ost-Ru-