Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1880-08-17 · Heft 33 (17.8.1880) · p. Seite 519

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
44 (1880)
Issue
Heft 33 (17.8.1880)
Date
1880-08-17
Page
Seite 519 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3227285-3227319--38268-3307484
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

519 insbesondere auch insofern zuzustimmen, als zur Beseitigung und nur dadurch, daß die intelligenteren Elemente, wie Präsident der Abgaben solche ausgehoben werden sollen, und zwar in>v. Ow, Freytag, Max, Th. Mayer, Langrois, Gras Fugger der Regel unentgeltlich, ohne Entschädigung von Seite des Staates oder der Abgabenpstichtigen. Lediglich sür den Entgang derjenigen Reichniffe, welche auf rechtskräftigen richterlichen Erkenntniffen beruhen, wird durch Erlag des sünfundzwanzigfachen Jahresbeitrages Entschädigung geleistet und werden die Entschädigungs-Capitalien (im Ganzen circa 13,000 Mk.) aus Staatsfonds entnommen und an die Vertreter der empfangsberechtigten Pfründer und Kirchenstiftungen rc. ausbezahlt. Dabei ging der Ausschuß namentlich von dem Standpunkte aus, daß nicht in Abrede gestellt werden könne, daß das Verlangen der Israeliten auf Aufhebung dieser Reichniffe, die ein Ueberbleibsel ihrer früheren untergeordneten politischen Stellung sind, angesichts der Aushebung aller aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntniffes Hergeleitelen Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ein wohlberechtigtes ist, ja die Aufhebung sogar geboten erscheint, zumal auch die Führung der Geburts-, Trauungs- und Sterberegister, welche früherhin fast allenthalben auch bezüglich der Israeliten den christlichen Pfarrern oblag, den letzteren abgenommen und mithin diese Gegenleistung weggefallen ist. Nichtsdestoweniger versuchten es heute zwei unbeugsame Mitglieder der rechten Seite des Hauses, Pfarrer Frank (semitischer Abstammung) und Landesgerichtsrath Walther, die Vorlage zum Fall zu bringen, angeblich aus finanziellen und juristischen Gründen. Diese standen aber auf sehr schwachen Füßen, und es sprach niemand anders zu ihren Gunsten. Die Abstimmung ergab denn auch die Annahme des Gesetzentwurfs mit 76 gegen 65 Stimmen. Mit den Liberalen stimmten blos sieben „Erleuchtete" von der rechten Seite des Hauses, nämlich 1. Präsident Frh. v. Ow, vr. Freitag, vr. Jörg, Graf Fugger-Blumenthal, Dr. Theodor Mayer, Dr. von Langrois und Pfarrer Hennemann. Noch andere intereffante charakteristische Details bringt eine Corresp. der „Köln. Zeitung.": „Fast hatte es den Anschein, als wenn dem dritten Gegenstände der Tagesordnung, dem der Aufhebung der sogenannten Neujahrsgelder derJsraeliten, welche von den Hausbesitzern dieser Confession da und dort an Pfarrer und Schullehrer für den Entgang von Stolgebühren bezahlt werden müffen, daffelbe negative Schicksal bereitet werden sollte. Auf der liberalen Seite war man sehr überrascht, zu vernehmen, daß dieser höchst unschuldige und unbedeutende Gesetzentwurf auf der Rechten einen Sturm des Unwillens hervorgerufen habe und daß eine große Judendebatte im Anzuge sei. Die letztere Gefahr wurde durch energisches Einschreiten bei den ultramontanen Führern noch glücklich beseitigt und die wohlpräparirte Hetz- und Brandrede eines geistlichen Herrn mußte ungehalten bleiben; aber bei der Abstimmung verneinte die ganze Masse der Rechten die Annahme des Gesetzentwurfs, und einige wenige mehr, für das Gesetz stimmten, kam dasselbe mit einer Mehrheit von 11 Stimmen zustande. Und doch hat die Kammer seiner Zeit mit sehr großer Mehrheit die Einbringung eines solchen Gesetzes von der Staatsregierung verlangt. Es verdient rühmend hervorgehoden zu werden, daß wenigstens ein katholischer Geistlicher, Hennemann, für das Gesetz sttmmte. Mit dieser einzigen Ausnahme waren alle katholischen Pfarrer dagegen." Fürth, im August. (Privatmitth.) Die Gabriel Risser'sche Stipendienstiftnng hat ihren Bericht über die Zeit vom 23. April 1878 bis 22. April 1880 veröffentlicht. Dieselbe hat in diesem Zeiträume recht hübsche Zuflüsse zu ihrem Grundvermögen erhalten, besonders dadurch, daß die Gesellschaft „Männergesangverein" bei ihrer Auflösung ihr Grundvermögen von 2164 M. unsrer Stipendienstiftung zugewiesen hat, so daß das Vermögen gegenwärttg 10144 M. bettägt. Bei der diesjährigen am 22. April stattgefundenen Stipendienvertheilung waren 1240 M. zu vertheilen. Davon erhielten 2 Juristen und 1 Polytechniker je 180 M., 1 Jurist 150 M., 1 Mediciner 140 M., 1 Jurist, 1 Mediciner und 1 Polytechniker je 120 M., 1 Seminarist 50 M. Im Ganzen sind bis jetzt vertheilt 9793,66 M. Die Bertheilung fand in 110 Portionen statt; die größte Portton betrug 200 M., die kleinste 30 M.; im Durchschnitt entfallen auf eine Portion 89,03 M. Den Fächern nach haben Stipendien erhalten: 46 Juristen, 23 Mediciner. 7 Polytechniker, 34 Seminaristen. Aus diesen Zahlen crgiebt sich, wie segensreich die Stiftung wirkt, wie ungleich größer aber ihre Wirksamkeit sein könnte, wenn sie mit größeren Mitteluaus gestattet wäre. Die zu diesem Zwecke von dem Borstande verschickten Ansprachen an die Gemeinden hatten bis jetzt nur geringen Erfolg. Fürth, 4. August. (Privatmitth.) Die Freiherrl. von Rast'sche Stiftung in Coburg war unter der Ueberschrift: „Ein protestantisch-jüdisches GewerbeStipendium" Gegenstand des leitenden Artikels in Nr. 31 dieser Zeitung, und ist dort erwähnt, daß „der edle Stifter für Bayern besonders gesorgt hat." Zur Ergänzung sei daher bemerkt, daß diese weit reicher, und zwar mit 177500 Gulden dotirte Stiftung desselben Herrn Ferdinand Freiherr von Rast, Gutsbesitzers zu Fall (Steyerinark) und herzogl. Sachsen-Coburg-Gotha'schen Kammerherren, zu ähnlichen Zwecken sich in München befindet. Diese Stiftung hat „den Zweck, daß Lehrlinge christlicher wie auch israelitischer Confession ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, welche jedoch auf Deutsche beschränkt sein soll, für niedere und höhere Industrie und resp. Fabrikgewerbe, zu sittlich religiösen Menschen und tüchtigen Bürgern des Staates herangebildet werden sollen."

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.