Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 32 (10.8.1880)
- Date
- 1880-08-10
- Page
- Seite 502 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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selbst den Ultramontanen nicht möglich, die Schuld auf den Rücken der Juden zu wälzen! — Wir behaupten nicht, daß diese Nr. der „Germania," die wir hier durchmustert haben in ihrem Verhalten gegen die Juden außergewönlich sei. Sie fiel uns nur gerade in die Hände, um nacbzuweisen, wie die ultramontane Presse gegen uns ihr Handwerk wieder ausgenommen hat. — Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg hat dem Borstande der jüdischen Gemeinde die nachgesuchte Erlaubniß zur Abhaltung einer Haus-Collecte bei den jüdischen Einwohnern der Stadt Berlin, und der Provinz Brandenburg zum Besten der Errichtung eines Bethauses für die in Bruß und Umgegend lebenden Juden, unter der Bedingung, daß die Sammlungen bis;um 1. Januar 1881 überall beendet sein müssen, ertheilt. Die auszusendenden Boten sind von Seiten des Vorstandes mit gehöriger Legitimation versehen und ausdrücklich zur Beschränkung ihrer Thätigkeit auf die jüdischeEinwohncrschaft verpflichtet und angewiesen, sich an jedem Orte vor Beginn ihres Umganges bei der Ortsbehörde zu melden und dieser die zu paginirenden Sammelbücher behufs Abstempelung vorzuzeigen. Berlin, 1. Aug. (Privatmitth.) Der Fall in Breslau, über welchen iw Nr. 31. berichtet worden, daß namentlich das Provinzial-Schulcollegium und das Unterrichtsministerium die vom evangelisch-reformirten Presbyterium der Hofkirche zu Breslau geschehene Wahl des Dr. Jnowraclawer zum Lehrer am dortigen Friedrichsgymnafium, das unter dem Patronat des Presbyteriums steht, annullirt haben, weil vr. I. jüdischer Religion ist, muß den jungen Leuten aus unserer Glaubensgenossenschast, welche die Gymnafiallehrercarriere in Aussicht genommen haben, erweisen, daß sie in der gegenwärtigen Aera eine Anstellung nicht zu erwarten haben. Wir dürfen dennoch uns nicht entmuthigen lassen. Daß die Ideen der Gleichberechtigung noch einen so schweren Kamps zu bestehen haben würden, ließ sich aus dem Gang, den sie mühselig über die ihnen hartnäckig entgegenstehenden Hindernisse bis 1869 genommen, voraussetzen. Jetzt sind wir in manchen Punkten, doch nicht in allen, auf den Standpunkt unter Raumer und Mühler zurückversetzt, wo man durch Auslegungen und Deutungen den bekannten Berfassungsparagraphen, jetzt auch das Buudesgesetz, zu umgehen verstand. Jndeß lehrt uns die Entwickelungsgeschichte unserer Zeit, daß derartige Hindernisse so hart sie augenblicklich fallen, doch immer wieder durch die Macht der Verhältnisse beseitigt werden. — Breslau,im Juli. (Privatmitth.) Die „Bres lauerMorgenze itu ng," ein fortschrittliches Organ, das sich in allen confesfionellen Fragen durch ebenso freisinnige, wie tactvolle Haltung jederzeit ausgezeichnet hat, bringt die nachstehende Mittheilung: „Bor einiger Zeit wurde der Candidat des höheren Schulamts, Her vr. Jnowraclawer, obgleich jüdischer Religion, von dem Presbyterium der hiesigen Hofkirche zum ordentlichen Lehrer an das Friedrichs-Gymnasium berufen. Nach längerer Ueberlegung und wahrscheinlicher Anfrage bei dem Herrn Cultusminister hat das Provinzial-Schul-Collegium in einem Erlaß vom 20. d. Mts. gez. v. Seydewitz, der Wahl die Bestätigung versagt. Unter den Bewerbern für jene Stelle war Her vr. Jnowraclawer nach den Zeugnissen, welche die hohe Zahl von 6 Facultäten nachwiefen, der Befähigteste: auch hatte er unter dem derzeitigen Direktor jener Lehr-Anstalt, Herrn vr. Lange, sein Probejahr nach dessen Zeugniß glänzend durchgemacht. Die Bezugnahme des Presbyteriums auf das Statut von 1764, es sei das Institut für die verschiedenen Stände und Confessionen, ist als nicht zutreffend erachtet worden; es sei die jüdische Religion kein Bekenntniß, sondern der Ausdruck Confession finde nur Anwendung auf die verschiedenen Glaubensbekenntnisse christlicher Religion; es handele sich nicht um Lehrer, sondern um Schüler. Daß Tobias Hiller, auch Jude, früher am Gymnasium als Lehrer der französischen Sprache fungirt, so sei zu bemerken, daß er außerordentlicher Lehrer gewesen. Durch die Stellung, welche die Juden damals im Staate hatten, sei die Berufung auf 1764 als völlig beseitigt zu erachten. Das Provinzial-Schulcolleginm schreibt vor, innerhalb 4 Wochen sei eine Neuwahl vom Presbyterium vorzunehmen. Wenn das Statut von 1764 dem uns im Feuilleton vom 25. Juni (Nr. 146) d. I. reproducirten Schreiben entspricht, welches 1764 „die beiden Prediger der Evangelisch-Reformirten Gemeinde" wegen einer „ bei der Evangelisch-Reformirten Gemeinde zu Breslau aufzurichtenden Schule" einreichten, so verdient folgende Stelle besonders beachtet zu werden: „Wie wir von ganzen Herzen alle Borurtheile der Religions-Secten meiden, so werden wir uns auch angelegen sein lassen, ohne Unterschied des äußeren Bckenntniß solche zu Lehrern in unserem Vorhaben anzunehmen , die wir geschickt und tüchtig dazu finden werden, und auch durch dieselben die Jugend einer jeden Confession, wie weit es verlangt wird, in die Kenntniß der Religion führen lassen." Mit dieser Stelle steht die Auffassung des Provinzial- Schulcollegiums in dem denkbar grellsten Widerspruch. Abgesehen davon, daß jede Religion ein Bekenntniß, ist in dem Schreiben der Ausdruck „Confession" auch nicht entfernt so eng gefaßt, wie in dem Erlaß des Provinzial-Schulcollegiums geschieht, und es dürfte dieser Behörde bei einer genauen Prüfung dieses Actenstückes wohl kaum entgangen sein, daß in demselben weder von einer „christlichen Confession" noch von der „christlichen Religion" die Rede ist, daß in demselben überhaupt nicht ein einziges Mal das Wort „christlich" oder „Christenthum" vorkommt, obgleich die Verfasser des Actenstückes „Prediger der Evangelisch-Reformirten Gemeinde"