Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 29 (20.7.1880)
- Date
- 1880-07-20
- Page
- Seite 451 (sequence 3)
- Language
- German
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und dabei ungescheut beiden ins Gesicht schlägt. Dies ist der Zustand, wie ihn die Gegenwart dem beobachtenden Auge offenbart. Wie beklagenswerth er ist, wie viele, in anderer Weise fruchtbar zu verwendende Kräfte er absorbirt, welche Stürme er noch in Aussicht stellt, bevor die See des gesellschaftlichen Lebens wieder ruhiger und stilleren Ganges werden wird, drängt sich uns zum Bewußtsein. Jndeß die Hoffnung für die Zukunft haben wir nicht aufzugeben. Völker und Staaten haben ein dauerhafteres Leben, als daß sie nicht derartige sturmbewegte Zeiten überdauern könnten, und wenn das gegenwärtige und nächste Geschlecht die Kraft und die Festigkeit besitzen, sich durch alle diese Gegensätze durchzuringen, so werden sich aus diesen großen Proceffen sichere Erzeugniffe ergeben, und der Pfad sich eröffnen, auf welchem die Menschheit fortzuschreiten hat. Uns Alten kommt es eigen vor, wenn wir in die Zeiten des jugendlichen und männlichen Strebens zurückblicken und der Ideen gedenken, die uns damals beseelten und begeisterten, und nunmehr in diese Wirrsale der Gegenwart schauen, in welchen alle Resultate schwankend und unsicher erscheinen, ja wir fast den Boden verloren haben. Aber das Rechte und Wahre geht nicht verloren, und durch den Kampf senkt es sich erst recht in das Bewußtsein und das Gefühlsleben der Menschen ein und wurzelt historisch in Volk und Staat, so daß cs mit diesen untrennbar verwächst. Der Congreß in Madrid. Madrid, 26. Juni. Auf der marokkanischen Confercnz ist es zwischen dem italienischen Gesandten, Grafen Greppi, und dem Vertreter Marokkos, Mohamed Vargas, am 26. Juni zu ziemlich heftigen Auseinandersetzungen gekommen. Graf Greppi hielt nämlich eine Rede, deren Wortlaut alsbald sämmtlichcn ftemden Cabineten mitgetheilt wurde und von welcher ein dem Redner nahestehendes Organ folgenden Auszug mittheilt: Sidi Mohamed Bargas hob hervor, daß die Privilegien der „Giaurs" eine unerschöpfliche Quelle von Störungen der marokkanischen Verwaltung bilden. Ich für meine Person halte dafür, daß diese Privilegien vollkommen unschädlich sind' und daß man mehr Gewicht auf die ungebührlichen und tyrannischen Vorrechte der Kadis, Alkadis und Gouverneure legen sollte, welche im Namen des Kaisers sich alle erdenklichen Ausschreitungen erlauben, Bürger, welche auf ganz gesetzmäßige Weise zu Besitz gelangten, deffelben berauben und jeden Augenblick göttlichen und menschlichen Gesetzen Hohn sprechen. Die stets offene Wunde Marokkos ist der „Mohr des Königs, wclcherweitschlimmer ist, als der türkischeBaschibozuk." Marokko sollte, statt um die Verringerung der Zahl derer, welche das auswärtige Schutzrecht genießen, zu bitten, zuvor seine staatliche Ordnung derart reorganisiren, daß Leben und Eigentbum dort wenigstens einigermaßen sicher wären. Solange dies nicht erreicht wäre, sei alle andere Arbeit überflüssig, und schon aus dem bloßen Jntereffe der Menschlichkeit müsse bis dahin in Marokko das Protectionssystem aufrechterhalten werden. Diesen Aeußerungen schloffen sich auch der französische und der österreichische Bevollmächtigte an. Am 27. Juni zog man die Vorschläge der' österreichischen Regierung in Erwägung. Das österreichische Memorandum umfaßt drei Puncte: l. den Scbutz der Person, 2. den des Eigenthums und 3. den des Glaubensbekenntniffes. Bezüglich des ersten verbreitet sich das Memorandum in ähnlicher Weise wie die oben erwähnte Rede des Grafen Greppi; was den zweiten betrifft, so will es die Bestimmungen der übrigen Staaten über die Verletzung des fremden Eigenthums und die Schadlosyaltung zur Grundlage genommen wissen; und bezüglich des dritten fordert das Memorandum weitgehende Garantieen für die freie Religionsübung und für die katholischen Missionäre, indem es jeden Angriff auf die Freiheit der katholischen Rcligionsübung als einen Angriff auf die Ehre der katholischen Nationen erklärt. Jndeffen dürften alle Anstrengungen in dieser Beziehung vorläusig erfolglos sein. Ebensowenig hofft man auf eine Durchführung der Judenfrage. Es dürfte in Marokko trotz der Conferenz eben doch Alles beim Alten bleiben. Madrid, 4. Juli. Die von allen ausländischen Bevollmächtigten Unterzeichnete Uebereinkunft betreffs des Schutzes von Ausländern in Marokko handelt in K. 1 von der Erlangung des Schutzrcchtcs; 2 gewährt auswärtigen Vertretern in Marokko Freiheit der Wahl in Bezug auf Dolmetscher und Bedienstete; 3 beschränkt die Zahl der Dolmetscher, Soldaten und Diener, die von auswärtigen Consulu und Vice-Eonsuln engagirt werden und die keine Steuern zu zahlen haben; £. 4 bestimmt, daß, wenn eine fremde Regierung einen maurischen Unterthan zu ihrem Consul ernennt, dieser und dessen Familie respectirt werden müffen und keine Stenern zu entrichten brauchen; £. 5 verfügt, daß fremde Vertreter Staatsbeamten oder Soldaten von Marokko keinen Schutz gewähren sollen und daß das Schutzrecht nicht solchen Leuten gewährt werde, gegen welche Anklagen vor den Gerichtshöfen schweben; tz. 0 dehnt den Schutz auf sämmtliche Mitglieder der geschützten Familie aus, erklärt aber, daß der Schutz nicht erblich ist; die KK. 7 und 6 legen den fremden Vertretern die Verpflichtung auf, den Behörden ein Verzeichniß der unter ihrem Schutze stehenden Personen zu liefern; §.!) verfügt, daß die Dienstboten ausländischer Unterthanen nicht Schutz genießen; §. 11 handelt '23*