Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 28 (13.7.1880)
- Date
- 1880-07-13
- Page
- Seite 441 (sequence 9)
- Language
- German
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441 zu bestrafen. Gleichwohl hat noch kein Staatsanwalt von Amtswegen die Verfasser, Verleger und Verbreiter jener judenfeindlichen Schriften angeklagt, hat keine Polizeibehörde Anstoß genommen an den verlockenden Aushängeschildern in Buchhändlerläden mit der Inschrift „Zur Judenfrage" und den zahllosen darunter hängenden Pamphleten. Als ob es der gesetzlich ausgesprochenen Gleichberechtigung gegenüber heutzutage noch eine Judenfrage geben könne!" „Wir haben seit dem 21. October 1876 das bekannte Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Social demokratie. Aber obschonein guter Theil jener Schriften die Juden nur zum Anlaß und Ausgangspunkt nimmt, um socialdemokratische Angriffe und Verunglimpfungen gegen unsre deutschen Zustände zu richten, obwohl sie zumeist den Gegensatz zwischen den angeblich mühelos Erwerbenden und den angeblich Ausgebeuteten zu schüren bestimmt sind — das Socialiftengesetz kam auf jene Schriften nicht zur Anwendung." „Nur ein Staatsanwalt, der in Bremen, hat unter Hinweis aus jene strafgesetzlichen Bestimmungen vor der Errichtung von Antisemitenvereinen gewarnt." „Der Ausschuß des Deutschisraelitifchen Gemeindebundes hat die Frage der strafgerichlichen Verfolgung wiederholt zum Gegenstand feiner eingehenden Erwägungen gemacht. Ihr Referent hat sich stets gegen jeden Strafantrag ausgesprochen. Ich erachte es unter unsrer Würde, im Wege der Privat- „Ein andrer Staatsanwalt versagte die Verfolgung eines Artikels, in welchem in schmählichster Weise die Juden angegriffen, der Fahneneid eines Juden als Geschästsformel, das Reserveossizierpatent als Gegenstand jüdischer Geschäftsspeculation dargestellt war, weil die Beleidigung des jüdischen Volksstammes nicht ohne Weiteres jedes einzelne Glied deffelben treffe." „Und dennoch! Wir Juden fühlen es am besten, daß mit den judenfeindlichen Angriffen wir Alle bedroht, wir Alle berührt sind. Und jeder Christ, der befangene wie der unbefangene, wird zugeben, daß in diesen Schriften nicht der Jude Meyer, sondern die Mehrzahl aller Juden gemeint ist." „Wenn irgendwo das Sprichwort ealmuniare audaeter s^mper aliquid haeret, verleumde keck, es bleibt immer etwas hängen, sich als Wahrwort zeigt, — so gegenüber den Juden. Die Wurzeln der Abneigung liegen tief. Sie hängen mit den frühesten Schulerinnerungen zusammen, in den Gemüthern der Urtheilslosen und Borurtheilsvollen glimmt der Funke; durch derlei Hetzschriften wird er genährt." „Und nicht blos in den Gemüthern der Urtheilslosen Wenn die Regierungen, wenn die Staatsanwälte nicht energisch gegen Derartiges Vorgehen — obwohl in ihnen Borurtheilsfreiheit und Gerechtigkeitssinn herrscht, obschon von allerhöchster Stelle im deutschen Reiche aus wiederholt in entschiedenster Weise die Mißbilligung jener Schmähschriften zum Ausdruck gelangt ist — so beweist das eben, daß man anklage aus jene Hetzschriften hinzuweisen. Aufgabe der einem allzusehr verbreiteten Vorurtheile gegenüber Bedenken Regierungen ist es, von selbst dagegen einzuschreiten. Und wo dies nicht geschieht, da hilft auch eine Privatanklage blutwenig. Eine Freisprechung, ein matter Strafantrag seiten der von Privatklägern angerusenen Staatsanwaltschaft — und auch das wurde erlebt — wirkt schlimmer als eine Strafvollstreckung, die Märtyrer schafft." „In den wenigen Fällen, in denen der Ausschuß des Gemeindebundes trotzdem Strafanträge gestellt, hat er theils — vor längerer Zeit — Bestrafung erzielt, theils — in neuester Zeit - staatsanwaltschaftliche Ablehnungen erlitten. Schriften, die in der Reichshauptstadt, zur Zeit der Wahlen erschienen waren, und vor jüdischen Abgeordneten gewarnt hatten, enthielten nach Ansicht des Staatsanwalts keine Anreizung zu trägt, die volle Schärfe des Gesetzes zur Anwendung zu bringen." Aus Württemberg, 2. Juli. (Privatmitth.) Dem zweiten Empfangsschein des H. Ludwig Pfau im „Beobachter", den Sie in Nr. 2<> Ihrer gesch. Zeitung im Auszug veröffentlichten, ist im „Deutschen Bolksblatt" eine Antwort gefolgt, in der die Juden sehr übel mitgenommen werden. Herr Ludlvig Pfau, der unerschrockene Kämpfer für Recht und Toleranz, veröffentlicht darauf inNr. 1i'»3des „Beobachters" einen dritten und letzten Empfangsschein, aus dem ich Ihnen die das Judenthum betreffenden Stellen mittheile: „Angesichts der Thatsache, daß die Juden ihre Militärpflicht erfüllen sollen und müssen, während die geistlichen Scharen Gewaltthätigkeiten, in ihrem beschimpfenden Hinweis auf! vom Wellpriester bis zum Kapuziner und Seminaristen, sich Juden in Galizien vermißte er den Dhatbestand einer Aufdieser Pflicht entziehen wollen und dürfen, erwiedert das reizung verschiedener Klaffen deutscher Bevölkerung, obschon „Volksblatt", sein geistlicher Redacteur habe das Recht, die die betreffenden Schriften in Deutschland und offenbar nur! Kriegsdenkmünze von 1870 zu tragen, und in seinem Batailsür Deutsche geschrieben, offenbar nur gegen die Juden in Ilion hätten 25» katholische Theologen, aber nur zwei Juden Deutschland gerichtet sind. Die Juden, sagt er weiter, seien nicht als Religionsgeseüschaft, sondern als Rasse und Volksstamm in's Auge gefaßt. Spöttische und sarkastische Bemerkungen seien nicht zu verwechseln mit beschimpfenden Aeußerungen." gedient, denn diese hätten bekanntlich keine Courage. Wir Ungläubigen konnten nun fragen, ob der Herr Redacteur mit dem Kreuz oder mit dem Schwerte zu Felde gezogen, und ob nicht auch mancher „Kriegsbummler" mit einer Denkmünze bedacht worden sei? — „Daß ich," fährt Herr 28