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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1880-07-13 · Heft 28 (13.7.1880) · p. Seite 437

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
44 (1880)
Issue
Heft 28 (13.7.1880)
Date
1880-07-13
Page
Seite 437 (sequence 5)
Language
German
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II, Fig. 1, deutlich den überraschenden Umfang ihres Häuserbesitzes im frühesten Mittelalter sowohl als später, insolange der Aufenthalt in Wien ihnen überhaupt gestattet war. Die Neigung für den solidesten und dabei doch am stärksten in die Augen fallenden Besitz ist ihnen geblieben. Vielleicht hat keine Maßregel des Concordatstaates der Fünfziger-Jahre den Juden so schmachvoll gedünkt, ist keine so sehr geeignet gewesen, alle Juden von Klein bis Groß zu erbittern, wie die, daß er ihnen das im Jahre 1846 erlangte Recht, Grundbesitz zu erwerben, wieder genommen. Seit der Aushebung dieses Verbotes ist diese Veranlcgung des Geldes so sehr das Ziel aller vermögenden Juden geworden, daß Biele von ihnen durch diese Licblingsidee zu Anstrengungen und Engagements veranlaßt werden, welche mit ihrem sonstigen Vermögcnsstande in keinem gerechtfertigten Verhältnisse stehen. Wenn nun die Juden in Wien in der That reich wären, reich in dem oben erwähnten Sinne, so müßte sich dies unbedingt und vor Allem in der Ausdehnung des jüdischen Hausbesitzes zeigen; die Häuser, welche im Besitze der Juden sind, müßten einen größeren Perccntsatz der ganzen Häusersummc in Wien ausmachen, als ihre diesbezügliche percentuclle Bcvölkerungszisicr. Tie Anzahl der Juden in Wien betrug nach der letzten Volkszählung, die im Jahre 1869 durchgcführt wurde: in Summa 606,607, 49,841 Juden, also <s,20 Perccnt. Der Zahl nach waren also die Juden in Wien 1809 8 Procent der Bevölkerung. Die bevorstehende Volkszählung wird zeigen, daß seither sich dies Verhältnis, da von außen her der Zufluß an Juden stärker ist, als von Seite der Christen, zu Gunsten der jüdischen Bevölkcrungsziffer znni mindesten aus 10 Percent erhöht haben muß. Um aber den Antheil der Juden am Hausbesitzc in Wien festzustellen, dürfen die Häuser nicht gezählt, sondern sie müssen sozusagen gewogen werden; umsomehr, als der kleinbürgerliche Hausbesitz bei den Juden weniger vertreten ist und dieselben gerne größere, dem Centrum näher gelegene Objecte erwerben. - Wir haben darum unserer Untersuchung das Zinserträgniß zu Grunde gelegt und hiebei nach sehr sorgfältiger Sichtung im Häuser- Schema gesunden, daß bei einer Gesammtziffcr v. 51,782,780 die Häuser der Juden 6.818,533 also 13 Percent abwerfen, das heißt, daß die Juden 13 Perccnt des gesammtcn Häuserwerthes besitzen — sollen. Wir sagen ausdrücklich: sollen. Denn für die Social-Politiker ist nicht die absolute nackte Ziffer von Werth, sondern der Inhalt, welcher sich in ihr birgt. Die Bedeutung der hier gefundenen Ziffer wird durch den Umstand eingeschränkt, daß sic wesentlich das Ergebniß der vergangenen Börsenepoche ist, in welcher von Seite jüdischer Börsianer schnell gewonnene Summen großentheils zum Ankauf von, Häusern, aber nicht soweit erstere eben reichten, sondern gleichsam nur als Angabe auf viel größere Objecte verwendet worden sind. Die Naivheit dieser Parvenüs hat eben den vorübergehenden Gewinn der Börsenepoche mit einem normal möglichen, fort und fort sich wiederholenden verwechselt. Aus diese Art gelangte eine große Zahl von Häusern in jüdische Hände, denen sie fast ausnahmslos seit dem Krach wieder entschlüpften, so daß ein jetzt verfaßtes Häuserschema ein durchaus anderes Resultat ergeben müßte. "Aber ganz abgesehen von dieser vorübergehenden Erscheinung der schon entschwundenen Börscnepoche, fällt hier der Umstand schwer ins Gewicht, daß der Jude sich häufig zum Ankauf eines Objectes verleiten ließ, das mit seinen sonstigen Vermögcnsverhältnissen nicht in richtigem Einklänge steht, so daß der Hypothekarstand der in jüdischen Händen befindlichen Häuser ein wesentlich ungünstigerer ist, als bei der Häusermasse. Würde eine genaue Gegenüberstellung des Lastenstandes auf jüdischen und christlichen Häusern vorliegen, so würde sich gan; bestimmt zeigen, daß das oben gefundene Resultat von 13 Perccnt weit unter das Bevölkerungspercent von 10 Percent hcrabgedrückt wird.')" „Es gehört ein gewisser Muth dazu, zu erörtern, inwieweit der Besitz an Gütern der zweiten Serie: die Geschäfts- Verhältnisse unter den Juden, auf ihr Vermögen einen Schluß zulasscn. Bei der Bcurthcilung unserer wirthschaftlichcn Verhältnisse überhaupt muß — es geschieht dies sehr selten — scharf zwischen der Lage unserer Industrie und der unseres Zwischenhandels unterschieden werden. Erstere ist durchaus gesund, kräftig und zukunftsreich, letzterer durchaus nur der schlecht entlohnte Diener der erstercn. Der cngbcgrenzte, rein provinzielle Kreis unseres Wiener Handels, die Gewohnheit daß der enge Nachwuchs sich immer und ewig aus dasselbe Gebiet beschränkte, bat einerseits innerhalb des Handclsstandes nothwendig eine Concurrenz großgczogcn, die einen erheblichen Nutzen von der Kundschaft zu erzielen nicht zuläßt; andererseits haben die Umstände ein solches Mißverhältniß zwischen der Anzahl der Zwischenhändler und jener der Fabrikanten hervorgerufen, daß der Fabrikant zum Herrn des Händlers wird, ihm nicht nur den Preis der Waare dictirt, sondern cs sogar wagen darf, neben seinem Engros-Abnehmer an dessen Kunden zu demselben Preise zu verkaufen und dem Enteren hiedurch eine Avance unmöglich zu machen. Tie Inden sind aber nun wesentlich Händler und, wenn von Brünn abgesehen wird, überall nur vereinzelt Industrielle. Wenn nun der Handel in Wien im Allgemeinen durch diese oben auscinandergeietzten Verhältnisse nicht der Boden sein kann, auf dem die großen Vermögen wachsen, so kann dies am allerwenigsten auf dem Terrain sein, welches die Juden 1) Es isl dies nicht der einzige Grund, warnrm die Häuser der Juden in der Mehrzahl mir Hypotheken belastet sind. Pnlmehr waltet in vielen Fällen der Grund vor, daß der Geschäftsmann ^mit chem Gelde im Geschäft einen viel höheren Erwerb erzielt, als die Zinsen für die Hypothckschuld betragen. bebakt d. A. Z. d. Jud.

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