Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 27 (6.7.1880)
- Date
- 1880-07-06
- Page
- Seite 429 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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429 Die Regierung zu D. hat für die jüdischen Schulen ihres Bezirks am Nm foytrn und E'tid nur die Stunde von 8—9 morgens freigegeben, die Rüsttage zum Wochen-, Neujahrs- und Laubhüttenfeste als schulpflichtige Tage bezeichnet, ebenso die Mitteltage von Peßach und Suckoth. Im Jntereffe der religiösen Erziehung wurde von Bl. die Freigebung wenigstens der beiden erstgenannten, von einzelnen Anwesenden auch die der andern angeführten Tage gewünscht. Nach eingehender Besprechung des Gegenstandes beschloß die Versammlung folgende Resolution: Die Versammlung spricht ihr Bedauern darüber aus, daß bei den verschiedenen maßgebenden Behörden keine Einheit in Betreff der freizugebenden jüdischen Feiertage besteht und erwartet eine demnächste Regelung dieser Angelegenheit dahin, daß die beiden ersten und die beiden letzten Tage des Paffahfestes, die beiden ersten und die drei letzten des Laubhüttenfestes, die beiden Tage des Wochen- und des Neujahrsfestes und der Bersöhnungstag nebst den Rüsttagen dieser fünf Hauptfeste, so wie der Tag der Zerstörung Jerusalems und das Purimfeft für die jüdischen Schulen als freie gelten, hält auch eine Ausdehnung dieser Befreiung auf die Zwischentage des Passah- und Laubhüttenfestes für höchst wünschenswerth. Inzwischen war der Abend herangerückt. Die Lehrer suchten für eine Stunde die gastfreundlichen Häuser aus, um gegen 9 Uhr, einer Einladung des Vorstandes der Gemeinde folgend, sich bei duftender Bowle wieder zu versammeln. Am Morgen des 18. nahm Herr Seminarlehrer Treu- Münster die Aufmerksamkeit seiner Zuhörer ganz und voll in Anspruch. Das Thema, das sich der Redner gestellt hatte, lautete: „Wechselbeziehung zwischen Schule und Haus in Erziehung und Unterricht." Aus dieser vortrefflichen Arbeit einzelne Gedanken herauszugreifen, dürste eher verwirren als aufklären über den reichen Inhalt des Vortrages. Herr T. wird dem allgemein geäußerten Wunsche Nachkommen und 3. Der israelitische Lehrer muß in seiner Stellung als Cultusbeamter den Sinn für wahre Religion und die Würdigung der Zweige des Religionsunterrichtes zu heben suchen. Aus den Gegenständen der freien Besprechung heben wir den von Herrn Blumenfeld hervor, da die Versammlung an denselben eine Resolution knüpfte. Herr Bl. theilte mit, daß eine Gemeinde den § 1 ihrer Statuten, wonach Lehrer und Cultusbeamten von den Beiträgen zur jüdischen Gemeinde befreit sind, gestrichen, um eventuell auch ihre Beamten zu den Cultussteuern heranziehen zu können. Die Besprechung drehte sich um die Frage, ob die Gemeinde zu einem solchen Vorgehen berechtigt sei. Die Ansichten gingen über die Rechtsfrage auseinander, einstimmig aber gelangte folgende Resolution zur Annahme: Die Versammlung erklärt sich dahin, daß aus Billigkeitsgründen Lehrer und Cultusbeamten von der Schul- und Cultussteuer zu besteien seien. Die nächstjährige Conferenz, zugleich die 25 jährige Jubel feier, zu welcher der Vorsitzende die Gefälligkeit haben wird, eine bez. Festschrift auszuarbciten, wird zu Münster abgehalten werden. Auf die Tagesordnung für dieselbe ist vorab nur der Punkt gestellt: „Wie soll und kann das Gebetbuch beim Religionsunterricht benutzt werden?" Res. Spier-Bocholt. Durch Erheben von den Sitzen wurde sodann dem Vorstände und der Gemeinde zu Hagen für die überaus freundliche Ausnahme sowie dem dortigen Herrn Kreis-Schnlinspector, der den Verhandlungen mit sichtlichem Interesse folgte, der Dank ausgesprochen; ferner drückte die Versammlung — 48 Lehrer waren gegenwärtig — in gleicher Weise ihrem Vorstande, insbesondere dem bewährten Vorsitzenden, Herrn Blumenau, ihren Dank aus. Schluß der Sitzung: 12 Uhr Mittags. — Und nun Gott befohlen, auf stohes Wiedersehen in Münster'. Die Schriftführer: sein Referat dem Drucke übergeben. Die Fülle der vom Red-! D. Levi. ner entwickelten Gedanken einer Diskussion zu unterziehen,! L. Oppenheimer, schien bei der scharfen Logik, die das Ganze durchzog, un-: Die Annahme folgender vom Referent aufgestellten i nöthig. Thesen war eine einstimmige: 1. Für die sittliche und religiöse Bildung kann die Schule nur sehr wenig leisten ohne die Mitwirkung des Elternhauses, ohne die Unterstützung des Hauses für die Erweiterung des Wiffenskreises und die Aneignung von Fertigkeiten bei weitem das nicht, was im Einklang mit dem Hause erzielt werden kann. 2. Lehrer und Schule — der Lehrer als pädagogisch geschulter Theil — muß mit Gemeinde und Haus in Fühlung bleiben und bei beiden Jntereffe für die Schule zu erwecken suchen; Alles, was die Schule dem Hause entstemden kann, muß vermieden werden. Vermischtes. Curiofum. Ein Lehrer Wiesen in Kettwig (Rheinpreußen) ladet die Rabbinen zur Subscription aus Tableaus (der Herr schreibt Tableaus) berühmter Männer der Bor- und Jetztzeit ein, worunter (ip8issimi8 verbis) 1) „Tableau berühmter Männer Israels, Gone Jterael" 2) „Tableau „ „ „ G'dole Jisrael" (Conservative.) 3) „Tableau „ „ „ B’ne Jisrael (Neologen.)