Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 27 (6.7.1880)
- Date
- 1880-07-06
- Page
- Seite 423 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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423 Darüber ist das „Lux. Sonntagsblatt" (ultramontan) außer sich, und meint unter Anderm, nun könnte der Lehrer nicht mehr „vom Gottesmord (!!) der Juden reden", weil dadurch „die Juden verletzt werden könnten", und somit „muß der Lehrer die ganze katholische Religion verleugnen!" Allerdings haben die Juden niemals geglaubt, daß Menschen — „Gott morden" könnten. Allein wir wollen hierzu nichts weiter bemerken, und nur auf den Unterschied hindeuten, da, wie fich die Leser dieses Blattes erinnern werden, in Preußen die Juden abgewiesen wurden, als sie sich darüber beklagten, daß ein katholisches Schulbuch die Juden als „Brudermörder, gleich Kain" bezeichnete, und der Prof. vr. v. Treitschke ihre Klage als „unverschämte Anmaßung" verschrie! Die Aufklärung ist eben in verschiedenen Ländern verschieden! Oesterreich-Ungarn. Pest, 10. Juni. In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses richtete Ant. Szabely auf Grund eigener Erfahrung, daß die Staatsanwälte den in den Gefängnisien befindlichen Juden gegenüber, hinsichtlich der Theilnahme am Gottesdienste und des Genußes von Speisen, die nach ritueller Vorschrift bereitet sind, eigenmächtig Vorgehen, an den Justizminister die Jnterpellatton, ob er geneigt sei, die königl. Staatsanwälte anzuweisen, daß sie wenigstens an hohen Feiertagen den israelitischen Sttäflingen die Theilnahme am rituellen Gottesdienst ermöglichen und die rituelle Verköstigung der Sträflinge dann gestatten, wenn die Cultusgemeinden dies nach dem Normattv ohne Belastung des Staatsschatzes bewerkstelligen wollen? Justizminister Pauler weist darauf hin, daß sowohl seine Amtsvorgänger wie er bestrebt waren, den religiösen Wünschen der Sttäflinge israelitischer Konfession Genüge zu leisten, und er ist gern bereit, auch jLrt Zukunft die königl. Staatsanwälte mit den nöthigen Weisungen diesbezüglich zu versehen, soweit dies eben die allgemeinen Gefängniß- Normen gestatten. Das Haus nimmt die Antwort'zur Kenntniß. —. Auf zwei erledigte Lehrerstellen bei der Israeliten-Gemeinde in Oedenburg haben — wie dem „Függetlenseg" geschrieben wird — nicht weniger als 89, sage neunundachtzig vollkommen qualisicirte Lehrer concurritt. Diejenigen, die die Zeit nicht abzuwarten vermögen, bis ihnen der Zufall oder die Protection eine Stelle verschafft, verlassen massenweise Ungarn und wandern nach Oesterreich oder nach Deutschland aus, wo die Zahl der Lehrer nicht so übergroß ist. Pest, 25. Juni. Dem Reichstagsbeschluffe vom 12. März d. I. gemäß hat der Cultusminister die bisher bestandene Commission der aus den Mitteln des untheilbaren israelitischen Schulfonds erhaltenen Landes - Rabbinenschule aufgelöst und an deren Stelle eine aus 12 Budapester und 12 auswärttgen Mitgliedern bestehendes „leitendes Comit«" creirt, zu dessen Mitgliedern ernannt wurden die Herren: Ignaz Baumgarten, Bernhard Deutsch de Hatvan, Samuel Deutsch, vr. Ignaz Goldziher, vr. Ignaz Hirschler, R. vr. M. Kayserling, R. vr. Samuel Cohn, vr. Josef Simon, Marttn Schweiger, Bernhard Stern, Moritz Wahrmann, C. P. Oesterreicher (Rabinats-Präses zu Altofen), wohnhaft in Budapest; ferner die Herren: Ignaz Eisenstädter de Buziüs (Temesvar), M. E. Fischer, Rabbiner (Mako), Heinrich Gutmann de Gelse (Gr. Kanizsa), Abraham Hochmuth, Rabbiner (Beßprim), Abraham Holländer (Eperjes), vr. Moriz Klein, Rabbiner (Gr.-Beeskerek, Leopold Popper de Podhrügy, Baron Philipp Schey (Güns), Ignaz Schreiber (Raab), Simon Sidon, Rabbiner (Tirnau), Anton Steinfeld (Debreczin, Jakob Steinhardt, Rabbiner (Arad). Das Co mit« wurde vom Herrn Cultusminister behufs Constituirung und Berathung auf den 21. d., 8 Uhr Vormittags, in den Sitzungssaal der Landes-Rabbinenschule einberufen. Zur anberaumten Stunde erschien daselbst Herr Sectionsrath vr. Oskar v. Gömöry als Bevollmächtigter des Ministers und indem er die erschienenen Mitglieder begrüßte, behändigte derselbe dem Alters-Präsidenten, Herrn Leo Holländer, die Statuten der Rabbinenschule wie auch die vom Minister für das Comit« erlaffene Jnstructton, welcher gemäß das Counts aus seiner eigenen Mitte einen Präsidenten, einen Bice-Präsidenten und einen Schriftführer zu wählen hat. Nachdem Herr Leo Holländer Herrn v. Gömöry den Dank des Comitss in eloquenter Weise ausgesprochen, forderte derselbe das Counts zur Meinungs-Aeußerung darüber auf ob die Präsidentenwahl sogleich vorzunehmen oder — mit Rücksicht darauf, daß Vormittags bereits die Jahresprüfungen der Landes-Rabbinenschule beginnen, an welchen das Comits theilzunehmen hat — auf Nachmittag zu vertagen sei. Das Comits entschied sich für die Vertagung der Wahl der Functtonäre und begab sich nach erfolgter Vorstellung des Lehrkörpers, in corpore, in den Prüfungssaal. In der am 21. d. Nachmittags 5 Uhr abgehaltenen Sitzung wurde Herr Martin Schweiger zum Präsidenten, Herr Ober-Rabbiner Jakob Steinhardt zum Bice-Präsidenten und Herr vr. Josef Simon zum Schriftführer des Comits's gewählt. — Hierauf theilte sich das Comits in zwei Sectionen, und zwar in eine für die öconomischen und in eine Fachsection für die Unterrichts-Angelegenheiten, und wurde der ersteren die Anfertigung des Budgets der Landes-Rabbinenschule und der letzteren die definittve Feststellung des Organisations- und Lehrplanes der Anstalt als Berathuugsgegenstand zugewieseu.