Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 27 (6.7.1880)
- Date
- 1880-07-06
- Page
- Seite 421 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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421 Der Longreß tu Madrid. Die „Montags-Revue" veröffentlicht das nachfolgende Rundschreiben des Ministers des Aeußern: Wien, 17. Mai 1880. Herr . . . In Madrid werden die Conferenzen eröffnet werden, welche die zwischen der Regierung von Marokko und den Vertretern der bei derselben beglaubigten Mächte schwebenden Fragen über das Schutzrecht, das diese Mächte auszuüben berufen sind, regeln sollen. Der Heilige Stuhl hat sich an uns gewendet und unsere guten Dienste zu dem Zwecke angerusen, daß in dieser Conferenz ein Vorschlag ausgearbeitet und angenommen werde, dahin gehend, die religiöse Freiheit aller Bewohner von Marokko zu etabliren, ein Beschluß ähnlich demjenigen, wie er seinerzeit vom Berliner Congreffe mit Rücksicht auf die Pforte acceptirt wurde. Die Versammlung in Madrid wird, das ist richtig, sich in erster Reihe mit der Regelung der Rechte der Ausländer zu beschäftigen haben. Es dünkt uns jedoch jedenfalls dieser Versammlung, in welcher die Mehrzahl der Mächte vertreten erscheint, würdig, die Initiative zu ergreifen und auch in Marokko in Bezug auf die religiöse Frage eine Ordnung der Dinge festzustellen, welche, indem sie auf dem Grundsätze der vollständigen Toleranz fußt, hinlänglich Garantien giebt, daß fürderhin in den Staaten Sr. Majestät des Sultans keinem der verschiedenen Religions-Bekenntnisse ein Hinderniß in den Weg gestellt und Niemand in seinem Glauben und in seinen religiösen Uebungen beeinträchtigt wird. Bon diesem Gesichtspunkte ausgehend, sind wir sehr geneigt, diese Frage vor die in Madrid versammelte Conferenz zu bringen und ihr vorzuschlagen, eine Erklärung der Regierung von Marokko zu provociren, welche nach dem Muster des Artikels 62 des Berliner Vertrages den Grundsatz der religiösen Freiheit aufstellen und Jedermann die Freiheit des Cultus und die äußere Uebung der Gebräuche sichern würde. Wenn auch die augenblickliche Lage Marokkos diesem nicht erlauben würde, mit einer so vollständigen und bestimmten Erklärung vorzugehen, wie sie in Berlin für die Türkei zu Stande gebracht wurde, so glauben wir nichtsdestoweniger hoffen zu dürfen, daß die Regierung von Marokko, welche vorzüglich berufen sein wird, aus den Ergebniffen dieser Conferenz Nutzen zu ziehen, in Anerkennung der Intentionen der Mächte sich nicht weigern wird, den Wünschen zu entsprechen, welche darauf gerichtet sind, das Prinzip der Toleranz in Religions-Angelegenheiten in einem bestimmten Maße zur Geltung zu bringen. Wollen Sie, Herr . . . das Vorhergehende zur Kenntniß derjenigen Regierung bringen, bei welcher beglaubigt zu sein Sie die Ehre haben, und uns so bald als möglich telegraphisch über die Aufnahme berichten, welche die Ihnen eben entwickelten Ideen gefunden haben. Sobald wir die Anschauungen der Mächte über die vorliegende Frage kennen gelernt haben, werden wir nicht säumen, dem Grafen Ludolf die nöthigen Instructionen zukommen zu lassen, damit er in der Conferenz die Frage in Anregung zu bringen und im Einverständniffe mit seinen Collegen bestimmtere Vorschläge in dieser Richtung zu sormuliren vermag. Empfangen Sie, Herr ... die Versicherung u. s. w. Haymerle. Dieses Rundschreiben ist, wenigstens für die Juden, sehr harmlos und ohne Werth. Denn in ihrem „Glauben und in den religiösen Uebungen" werden die Juden in Marokko nicht behindert. Sie werden nicht gezwungen, Mohamedaner zu werden und können ihren Cultus innerhalb ihrer Ghetti ausüben. Vielmehr der Mangel aller Rechtspflege, der scheußliche Druck und die Mord- und Raubsucht der Marokkaner sind es, die ihnen das Leben verbittern und allzuoft bedrohen. Auch in Rumänien dürfen die Juden ihren Cultus ausüben. Daß die Aeußerungen des Barons Haymerle so recht nur vom grünen Tisch sind, sieht man daraus, daß er von „hinlänglichen Garantieen" spricht, und diese in einer „Erklärung" der marokkanischen Regierung findet! Glücklicher Weise lassen sich die Mächte von derartigen Nebulirungcn nicht irre leiten, und halten aus ihr Schutzrecht. Weitere Depeschen lauten: Madrid, 20. Juni. Auf der Marokkanischen Confercnz ist die Judenfrage noch nicht erörtert worden. Die Meinungsverschiedenheit zwischen Marokko und den Mächten rührt daher, daß Frankreich, Italien, Deutschland und Oesterreich das Schutzrecht nicht einschränken wollen, weil Marokko einer regelmäßigen Gesetzgebung entbehre. Madrid 21. Juni. Dem Vernehmen nach hat der Ministerpräsident Canovas von dem Vertreter Marokkos einige Zugeständnisie erhalten; letzterer hätte die Aufrechterhaltung des Statusquo in der Frage wegen der Handelsagenten angenommen. Madrid, 20. Juni. Die Conferenz, welche die Fremdensrage in Marokko erledigen soll, schien anfangs am Widerstande des marokkanischen Gesandten scheitern zu wollen, jetzt zeigt sich dieser jedochnachgiebiger. Man kam | überein, daß das Recht die Sensale auf dem flachen Lande j wie in den Städten zu wählen, ferner die Gerichtsbarkeit