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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1880-06-29 · Heft 26 (29.6.1880) · p. Seite 403

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
44 (1880)
Issue
Heft 26 (29.6.1880)
Date
1880-06-29
Page
Seite 403 (sequence 3)
Language
German
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403 Man beruft sich hierfür auf 1. Sam. 12, 8 und 11, Psalm 99, 6, wo Geringere mit den vorangegangenen Größeren zusammengestellt werden und auf 5 Mos. 17, 9. Kohelet 7, 10 u. s. w. Noch weiter geht Rabbi Berachja, der im Hinblick auf 1 Chron. 12, 27, sagt, daß, wenn Ahron zur Zeit Jehojada's gelebt, dieser größer als Ahron gewesen. Aehnliches sagt R. Simai und R. Hillel, Sohn des R. Samuel bar Nachman bewies aus Nehemia 8, 17, daß „die Schrift die Ehre des verstorbenen Frommen verringere, um die Ehre des Lebenden zu erhöhen, so daß Esra größer als Ahron zu erachten wäre, wenn sie zu gleicher Zeit gelebt hätten". ES geht hieraus hervor, wie man sich der erdrückenden Autorität der Borvordern zu entziehen und dem gegenwärtigen Geschlechte Selbständigkeit und Geltung zu verschaffen suchte. Dem Ahnenkultus tritt das volle Bewußtsein entgegen, daß auch die Borvordern ihre Schwächen gehabt hätten, das lebende Geschleckt seine Borzüge besitze. Daß diese Doppelströmung in der talmudischen Zeit vorhanden, ist ein Zeugniß mehr für die Evolutionskraft in ihr; denn nach ihrem Abschluß war bald jede Spur davon verschwunden, und die Demüthigung vor den vorangegangenen Geschlechtern ward eine der unbeschränktesten Forderungen des Rabbinismus. Der Longreß zu Madrid. Die neueste Depesche aus Madrid vom 16. Juni scheint den erfolglosen Ausgang des Congreffes zu bestätigen, den wir in unseren früheren Artikeln voraussehen zu können glaubten. Sie lautet: Infolge der aufgetretenen Meinungsverschiedenheiten auf der Conferenz betreffend die marokkanische Angelegenheit werden die Vertreter der Mächte mit ihren Regierungen darüber in Verbindung treten, ob es überhaupt noch angezeigt erscheint, die Verhandlungen fortzusetzen, da irgend ein Resultat nicht zu erwarten sein dürste. Dem Vernehmen nach werden die Mächte sich gegen Marokko die Freiheit ihrer Action wahren. Wenn wir so auf factische Resultate des Congreffes verzichten müffen, so tauschen wir dafür die Gewißheit ein, nicht wieder durch allgemeine Phrasen thatfächlicher Vergünstigungen verlustig zu werden. Die Entwickelung der Berhältniffe kann auch in Marokko nicht ausbleiben und wird die maßgebenden europäischen Mächte nöthigen, auch dort einzugreifen und dem Zustande der Barbarei ein Ende zu machen. Dies wird dann zu Erfolgen führen, denen durch künstlich herbeigeführte Verpflichtungen keine Schranken gesetzt sind. Wenn auch hierbei unsere Glaubensgenossen noch Vieles erdulden werden, so wird dafür die Zukunft entschädigen. Ist es doch längst anerkannt, daß wir Juden vorzugsweise zu den Experimentirfeldern für Recht und Humanität dienen und dieser historischen Besümmung können wir uns nicht entziehen, so viele Opfer sie uns auch auferlegt. Im Uebrigen haben wir hier nachzutragen, was wir aus dem Maihefte der .Alliance isr. univ. erfahren. Es geht nämlich daraus hervor, daß es bei dem Congreffe doch nicht an Anträgen und Gesuchen seitens der Israeliten gesehlt hat. Das Centralcomitö der Alliance hat eine Denkschrift an die Conferenz gerichtet. Dieselbe bittet die Conferenz dringend die Protectionen, die bis jetzt den Großmächten zustanden, nicht aufzugeben. „Die Lage der nicht protegirten Israeliten im Innern von Marokko ist kläglich; sie sind erniedrigenden Ausnahmegesetzen unterworfen nnd werden von den Beamten und dem Volke als Menschen behandelt, gegen welche Alles erlaubt ist. Ist es möglich, alle die Ausnahmegesetze, unter denen sie leiden, aufzuzählen? Es giebt keine Gerechtigkeit für sie. Ihr Zeugniß wird von den Gerichten nicht angenommen und in Folge deffen ist jeder Proceß mit einem Muselmann von vorne herein für den Israeliten verloren. Auf jede gegen einen Israeliten erhobene Beschuldigung der Religionsschändung folgt fast unvermeidlich eine Berurtheilung zum Tode. Der an einem Juden begangene Mord wird von der Justiz nicht verfolgt, selbst wenn der Mörder bekannt ist; und wenn er verfolgt wird, genügt zur Sühne eine unbedeutende Geldstrafe. Ein maurisches Sprichwort sagt, daß man bis 7 Juden ungestraft tödten kann." „Erniedrigungen aller Art werden von den localen Behörden an den Israeliten geübt. In den Städten im Innern sind sie genöthigt, eine andere Kleidung als die Araber zu tragen; beim Passiren von Moscheen müssen sie die Schuhe oblegen; in Marokko (Stadt) und anderen Städten dürfen sie nur barfuß ans ihrem Stadtviertel gehen, und man sieht diese Unglücklichen, wenn sie nach irgend einem Theile der Stadt gehen müffen, über das spitze und heiße Pflaster, das ihnen die Füße verbrennt, vor Schmerz springen. In derselben Stadt Marokko werden die jüdischen Frauen gezwungen, öffentlich mit entblößtem Kopfe, was eine Entehrung für sic ist, Frohndienste zu macken, welche die Behörde ihnen auferlegt. In vielen Ortschaften müssen die Israeliten Scharfrichterdienste für den Gouverneur verrichten, man hat Manche von ihnen grausame Mißhandlungen ertragen sehen, weil sie am Samstag die Köpfe von Hingerichteten nicht einsalzen wollten. Die Protection einer auswärtigen Macht allein entzieht eine Anzahl Juden dem gemeinsamen Elendsie gestattet ihnen, sich dem Handel zu widmen, ohne für ihre Personen und für die, welche von ihnen abhängen, fürchten zu müssen."

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