Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 25 (22.6.1880)
- Date
- 1880-06-22
- Page
- Seite 392 (sequence 8)
- Language
- German
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392 Confessionen schädigende Zeitungsartikel veranlaßt, was in unserer Zeit, in den von^ unsren zahlreichen Gegnern jede Schattenseite des jüd. Lebens mit Eifer aufgesucht wird, doppelt zu bedauern ist. Eine baldige Lösung des Conslicts wäre deshalb sehr zu wünschen und ein Glück für alle württemb. Israeliten. Frankreich. Paris, im Juni. In Algerien scheint man den Begriff der Gleichberechtigung, welche die sämmtlichen Israeliten Algeriens seit dem Dekret von 187t) genießen, noch immer nicht recht fassen zu können. Ein Beispiel hierfür liefert ein Beschluß des Munizipalrathcs von Algier vom 16. April, der zugleich als ein Muster der Logik aufgestellt werden dürfte. Der weise Rath beschloß nämlich einstimmig: 1. den Wunsch auszusprechen, daß die Budgets der Städte nicht mehr wie das Gesetz jetzt es gegenwärtig thut — mit irgend einer Subvention für die Culte, sei es als Wohnungsentschädigung, sei es unter einem anderen Titel, beschwert werden; 2. über die Forderung des Großrabbiuen von einer Wohnungsentschädigung zur Tagesordnung überzugehen; 3. 2000 Frcs. als Subvention für den Presbyterialrath und 2300 Frcs. als Wohnungsentschädigung für die protestantischen Pastoren auf das Budget zu bringen." Ob diese Herren wohl in gleichem Geiste einen Unterschied zwischen den Steuern der Protestanten und denen der Israeliten machen? — Der Munizipalrath von Constantine hat in seiner Sitzung vom 13. Mai eine neue Straße mit dem Namen Cr^mieux belegt. — Schweiz. Genf, 3. Juni. (Privatmitth.) Während in Frankreich und Deutschland der Jahrhunderte alte Proceß zwischen Staat und Kirche in eine Krise getreten, deren Ausgang jedoch, wie man schon jetzt sehen kann, nur ein abermaliger Stillstand ohne entscheidende Momente sein wird, sieht man sich in dem kleinen Staate des Cantons Genf bewogen, das Experiment der völligen Trennung von Staat und Kirche vorzunehmen. Die kirchenpolitischen Verhältnisse sind hier so verworren und verfahren, daß man auf diesen Ausweg gedrängt wird. Jndeß stehen einer vollgültigen Bcschlußnahme noch viele Hindernisse im Wege. Die Einen wollen die bestehenden Kirchengen offen schäften ganz sich selbst überlaffen. ihnen also auch die bisherigen Staatsmittel gänzlich entziehen, die Anderen jene zuvor mit halben Millionen dotiren. Wir Juden können allen solchen Maßnahmen mit Ruhe entgegensetzen. Der Staat hat die jüdische Genoffenschaft niemals unterstützt und sie immer als von sich getrennt erachtet. Er kann uns daher auch nichts entziehen, und sein Abschied von uns bestände nur in einer gegenseitigen Reverenz. Was man auch gegen das Princip einwendet, das factische Beispiel Nordamerikas hat bewiesen, daß den Religionsgenoffenschaften damit durchaus kein wesentlicher Schaden geschieht und sie aus eigener Kraft und eigenen Mitteln kräftig sortbestehen, daß aber dem Staate daraus ein großer Bortheil entspringt, da er den kirchlichen Parteien die Gelegenheit entzieht, politische Parteien zu werden, und den inneren Frieden des Staates zu zerrütten. Anders liegt es allerdings für unsre Glaubensgenoffen in Frankreich, wo sie eine vertzältnißmäßig nicht unbedeutende Staatshülfe erhalten. Auch da giebt es bereits eine Fraktion, welche als das alleinige Mittel, aus den ewigen kirchenpolitischen Wirren und Kämpfen herauszukommen, die völlige Trennung von Staat und Kirche ansieht. Würde diese in Frankreich durch irgend welchen Um'chwung sich verwirklichen, so zweifeln wir nicht, daß auch den dortigen Israeliten die Staatshülfe durch eigene Kraft bald entbehrlich sein würde. Großbritannien. London, 11. Juni. (Privatmitth.) Es ist wohl bemerkenswerth, daß in England und in Frankreich aus dem Gebiete des Eherechts zwei Agitationen vor sich gehen, welche zwei Momente, die das römisch-kanonische Recht gegen die Bestimmungen des jüdischen Eherechts aufgestellt hat, beseitigen wollen, in Frankreich das Verbot der Ehescheidung, in England das Verbot der Ehe zwischen einen Wittwer und der Schwester seiner verstorbenen Frau. Es versteht sich, daß die Israeliten beider Staaten diesen Verboten als Landesgesctzen unterworfen sind. In Frankreich geht diese Agitation von einen« Juden aus, dem Deputirten Naquet. In England sind die Versuche, jenes Verbot durch eine Bill aufzuheben, bisjetzt gescheitert. In diesem Augenblicke haben 210 Mitglieder des Parlaments ein Gesuch an Gladstone gerichtet, eine desfallsige Bill im Unterhause einzubringen. Man kann darauf gespannt sein, ob in beiden Fällen das jüdische Eherecht zur Geltung gelangen werde. Rußland. Petersburg, 5». Juni. Der hier erscheinende „Ruff. Jewrej" theilt aus Odeffa Folgendes mit: Großes Aufsehen erregt bei uns die unlängst erfolgte Ausweisung des Juden Th. Stern aus Kiew. Stern, der Deputirter und wirklicher Ehrenbürger der Stadt Odeffa ist. hatte sich vor einigen Tagen nach Kiew begeben, wo sich eine Filiale seines Comptoirs besindet, und war auf dem Kreschtschatik abgestie- .gen. Nach einiger Zeit wurde er von der Polizei in Kenntniß gesetzt, daß es ihm, als Juden, verboten sei, sich in Kiew aufzutzalten und daß er in 24 Stunden die Stadt zu verlaßen habe; im anderen Fall u. s. w. Kein Protestiren half; Herr Stern mußte die Stadt verlaßen. Merkwürdig