Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 24 (15.6.1880)
- Date
- 1880-06-15
- Page
- Seite 376 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3227285-3227310--38116-3307317- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
376 heißt es: „Die Kirche sei wesentlich autonom und wer mit ihr verhandeln wolle, der müsse ihr Recht, die Hierarchie selbst zu ordnen, ihre Geistlichen zu unterrichten und zu prüfen, als gegeben voraussetzen und annehmen. Preußen aber wollte pari pagsu mit der Kirche gehen und mit ihr um Rechte feilschen, welche der Papst als unaufgebbar bezeichnet hatte. Es zeige sich darin der Einfluß des Judenthums auf die moderne Zeit. Die Kirche könne sich aber nicht auf halbjüdisches Handeln einlasien, sondern verlange die Anerkennung ihres vollen Rechtsstandpunctes." Es ist merkwürdig, wie in unsrer Zeit nichts vor sich geht, ohne daß man das Judenthum und die Juden hineinziehe, und sei es an den Haaren. Was haben die Juden mit den Verhandlungen zwischen Preußen und dem römischen Stuhle zu schaffen? Welchen Einfluß können sie auf Fürst Bismarck und seine Politik üben? Wie? Seitdem die Kirche eine beherrschende Stellung eingenommen und den Staat sich unterwerfen wollte - denn nicht die Kirche hat den Staat, sondern der Staat die Kirche geschaffen — also seit mehr als einem Jahrtausend besteht der Kampf zwischen allen Staaten und der römischen Kirche, und eben so lange werden schon gelegentlich Verhandlungen zwischen diesen beiden Mächten um gegenseitige Concesfionen gepflogen. Solcher Kampf und solche Verhandlungen fanden zwischen Rom und seinen treuesten Anhängern, z. B. Philipp II. von Spanien, Ludwig XIV. statt. Jeder dieser Kämpfe und Verhandlungen enthält aber an sich, daß jede der streitenden Mächte einen Rechtsstandpuntt einnimmt und behauptet, den der Gegner in diesem Maße nicht annimmt und zugesteht. Erwägt man nun noch, daß es hier Verhandlungen zwischen einer protestantischen Staatsregierung und der römischen Kurie gilt, da soll Judenthum und Juden Schuld sein an der Nichtanerkennung des römischen Rechtsstandpunktes, und die Verhandlungen sollen „halbjüdisch" sein! Den Zweck dieser Ausdrücke erkennt man leicht. Deutschland ist aber selbst daran Schuld, da es in der letzten Zeit duldete, wie man es als unter jüdischer Herrschaft und jüdischem Einfluß stehend in seiner eigenen Mitte hundertmal bezeichnete! Was im eigenen Schooße der ungerechffertigte Haß aussprach und das Borurtheil mit Kopfnicken entgegennahm, muß man sich auch nun vom Auslande gefallen laffen. Rußland. Petersburg, 20. Mai. Wir erachten es für unsre Pflicht, die verschiedenen Sttmmen und Mittheilungen zu sammeln, die uns über die gegenwärtige Lage unserer Glaubensgenoffen in Rußland Aufschluß zu geben im Stande sind. Der „Golos" betrachtet in seiner Sonntagsnummer in einem längeren Arttkel die Stellung der Juden in Rußland. Er cittrt mehrere Aussprüche von General-Gouverneuren und Gouverneuren, welche eine Erweiterung der Rechte der Juden empfehlen, und fährt dann fort: „. . . . Leider endigten diese gesunden Vorschläge nur mit einer halben Maßregel, d. h. damit, daß den Juden, welche Handwerker sind, das Recht des Aufenthaltes in allen Gouvernements gestattet wurde. Diese halbe Maßregel konnte nicht zu den erwarteten Resultaten führen. In der letzten Zeit haben wir mit Recht unserer Stellung Europa gegenüber eine ernstere Aufmerksamkeit zu schenken begonnen. Wir dürfen aber nicht vergessen, daß in dieser Hinsicht eine Verbesserung nicht durch Phrasen, sondern durch ernste innere Arbeit im Sinne einer Hebung der Gesetzgebung und Entwickelung unseres gesellschaftlichen Mechanismus angebahnt werden kann. Wenn diese innere Arbeit wirklich aufrichtig und ernst ist, so ist eben eine Beschränkung der Rechte der Juden, besonders in Bezug auf den Aufenthalt, undenkbar. Wie groß auch die wirklichen oder vermeintlichen Fehler der Juden nach der Versicherung der Gegner der Judenemanzipatton sein mögen, welche Unbequemlichkeiten auch für die erste Zeit eine Gleichstellung der Juden mit der übrigen Bewölkerung nach sich ziehen möge — so haben alle diese Unbequemlichkeiten und Mängel nur einer Kontrole der allgemeinen Staatsgesetze zu unterliegen und find durch diese zu reguliren. Bereits vor 70 Jahren sprach Kaiser Alexander I. diesen Gedanken klar und deutlich aus, als Vertreter der Stadt Kijew um eine Verfügung peüttonirten, nach welcher den Juden der Aufenthalt in dieser Stadt verboten werden sollte. Im Ukas vom 22. Januar 1810 wies der Kaiser entschieden diese Petition zurück und drückte sich folgendermaßen aus: „Wenn durch die Juden irgend welche Unruhen hervorgerufen werden, so find dieselben durch die Wachsamkeit der Behörden und durch die Gesetze zu unterdrücken." Die „Russisch-deutsche Korrespondenz" ist in der Lage, das jüngste auf die Juden bezügliche Circular des Ministers des Innern an die Gouverneure mittheilen zu können. Dasselbe lautet: „Ministerium des Innern, 3. April, Nr. 30. Dem Herrn Gouverneur. In Folge meines Cirkulars vom I I. Juni 187ö, Nr. 4368, habe ich Ihre Excellenz gebeten, dem Ministerium über die in dem Ihnen anverttauten Gouvernement wohnenden Meister, Handwerker und Gewerbe-Lehrlinge mosaischen Glaubens ausführlichen Bericht zu erstatten; unterdessen erweist es sich nach den im Ministerium erhaltenen Auskünften, daß diese Verordnung manchem Gouverneur als Veranlassung zur sofortigen Ausweisung derjenigen Juden aus ihren beständigen Wohnsitzen gedient hat, welche der in Betreff des Wohnsitzes der Juden in den inneren Gouvernements ausgegebenen Gesetzordnung nicht entsprechen. Indem ich auf das hier Erwähnte die Aufmerksamkeit Ihrer Excellenz