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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1880-06-15 · Heft 24 (15.6.1880) · p. Seite 373

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
44 (1880)
Issue
Heft 24 (15.6.1880)
Date
1880-06-15
Page
Seite 373 (sequence 5)
Language
German
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unerträglichsten Drucke auch noch die empörendsten Grausamkeiten erdulden. Allerdings handelt es sich um die Grenzen des Schutzrechtes, welches die auswärtigen Mächte in Marokko auszuüben hätten. Aber dieses Schutzrecht, sowie der Einfluß der Mächte überhaupt auf die inneren Angelegenheiten, insbesondere die Rechtspflege in diesem halbcivilisirten Staate, betrifft zumeist Juden, da außer in den Seestädten nur wenige Christen sich in diesem Lande aufhalten. Eine solche Feststellung ist sehr wünschenswerth, da man sonst niemals weiß, wie weit der fremde Consul in seiner Einmischung zu gehen das Recht und die Verpflichtung habe. Um so auffallender ist es, daß von jüdischer Seite an diesen Congreß kein Gesuch irgend welcher Art gerichtet, keine Deputation nach Madrid gesandt, kein Versuch bei einem der auswärtigen Aemter, die am Congreß betheiligt find, gemacht worden, um die Inhaber jener Ministerien günstig für unsre leidenden Glaubensbrüder zu stimmen. Eine Ausnahme hiervon machte nur die Anglo*Jewisli=Association bei dem neuen englischen Minister und erhielt diese von Lord Granville nur eine zweifelhafte Antwort. Anstalt dessen nimmt Oesterreich jetzt den Anlauf, die Proklamirung der Gleichberechtigung in Marokko zu beantragen, und wurde hierzu vom Papste veranlaßt. Welches ist der Grund dieses auffälligen Stillschweigens? Gewiß keine Gleichgültigkeit gegen das Loos der tiefgebeugten Juden in Marokko; gewiß keine Lässigkeit in den Leitern der bezüglichen Vereine oder bei den einflußreichen Männern unseres Bekenntniffes. Aber die Erfahrung hat beherzigenswerthe Lehren gegeben. Zunächst hat man gelernt, daß die Diplomatie unserer Zeit gerade so beschaffen ist, wie die der früheren Jahrhunderte, daß cs sich bei ihr allein um Machtfragen handelt, nicht aber um Rechts- und Humanitätsfragen, so daß, wenn die letzteren auch das Wort zu führen scheinen, schließlich doch nur die Machtintereffen entscheiden. Dies hat uns das Vorgehen der Mächte in der Rumänischen Angelegenheit nachdrücklich gelehrt. Man könnte einwenden, daß es sich ja hier auch nur um einen mohamedanischen Staat handle; daß die Mächte nach der Ausführung ihrer Beschlüffe viel eher in der Türkei Umfrage halten als in den christlichen Staaten Rumänien, Serbien, Bulgarien; man werde deshalb auch in Marokko nachdrücklicher auf die Erfüllung von Verheißungen achten. Allein Marokko ist doch noch kein unterworfener Staat wie die Türkei; der europäische Einfluß auf die dortige Regierung ist noch sehr beschränkt und auf das dortige Volk gleich Null. In der Türkei hat man längst begriffen, daß man die verschiedenen Confesfionen nicht zu ungleichartig behandeln dürfe, ohne die europäische Zuchtruthe zu empfinden. In Marokko hat man von der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung noch gar keine Vorstellung, und wollte die Regierung sie vollständig ausführen, so würde ein allgemeiner Aufstand unausbleiblich sein. Unter diesen Verhältniffen wird eine Proklamirung der Gleichstellung aller Confesfionen Seitens der Mächte noch sicherer scheitern als in Rumänien. Eine Ausdehnung und Feststellung des Schutzrechtes wäre also für jetzt das einzig wünschenswerthe Ziel. Hierzu werden aber die Mächte zum Beschluß nur nach der Lage ihrer Machtverhältniffe kommen, und man hat bereits erfahren, daß sie hierin gespalten sind. Was könnten also die Juden auf eine solche Jntereffenpolitik für Einfluß üben? — Aber noch eine zweite Lehre ist aus der eben vergangenen Zeit erfloffen, nämlich, daß die Einflußnahme der auswärtigen Juden und die Verwendung bei den auswärtigen Mächten öfter viel nachtheiliger wirkt als günstig. Es ist ja nicht zu bezweiseln, daß die Rumänen deswegen gegen ihre jüdischen Mitbürger so überaus und so allgemein erbittert waren und sind, weil sie ihren Nothschrei nach dem Auslande richteten und im Auslande für ihn ein so lautes Echo fanden. Wir hatten dies vor dem Beginn des Berliner Congreffes vorausgesagt, fanden jedoch einen so heftigen Widerspruch, daß wir schwiegen. Jetzt, nach so bitteren Enttäuschungen, ist man deffen inne geworden. Die Marokkanischen Juden haben vor Kurzem bei der Ankunft eines neuen italienischen Consuls sich in der unvorsichtigsten Weise in Ovationen, in geräuschvollen Huldigungen für diesen btosgestellt. Wir fürchten, die Marokkaner werden dies nicht vergeben und bei erster Gelegenheit es die Juden schwer empfinden lasten. Einstweilen ist das Resultat des Congrestes noch sehr zweifelhaft, da die Mächte über die Frage völlig gespalten sind, selbstverständlich nicht sachlich, sondern aus ihren speciellen Jnteresten heraus. — Erwähnen wollen wir jedoch, daß Herr Guedalla in London ein Schreiben an den spanischen Ministerpräsidenten Cau oras del Castillo wegen der marokkanischen Juden gerichtet hat. Das Antwortschreiben vom 1l. Mai enthält nur eine freundliche Empfangsbescheinigung, und schließt mit den Worten: „Ich ergreise die Gelegenheit, Ihnen die Versicherung meiner besten Dispositionen sei es für Sie selbst, sei es für Ihre Glaubensgenossen, zu geben. Dies will für einen Diplomaten herzlich wenig sagen. Man berichtet ferner über die Conferenz aus Madrid vom 2. Juni: Dieselbe hat in ihrer gestrigen 5. Sitzung die Berathungen über die Rechte der ftemden Kaufleute auf Schutz gegenüber den einheimischen Beamten begonnen. In den früheren Sitzungen hatten die Bevollmächtigten 13 Vorschläge rasch geprüft und ohne Debatte genehmigt, die schon in den Borconferenzen von Tanger im vorigen Jahre besprochen worden waren und auf die in allen Verträgen anerkannten Privilegien der Eingeborenen Bezug haben, die als Consular-Agcnten dienen oder sonst bei den Gesandtschaften und Consulaten verwendet werden. Die Conferenz hat von dem marokkanischen Gesandten das Zugeständniß

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