Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 23 (8.6.1880)
- Date
- 1880-06-08
- Page
- Seite 357 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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357 Der Longreß in Madrid . Außer den weiter unten folgenden Nachrichten aus ' Madrid erhalten wir nachstehendes: , „Anläßlich der Conferenz, die vor einigen Tagen in 1 Madrid zusammentrat, um sich mit der Frage des Consularschutzes der fremden Staatsangehörigen in Marokko zu beschäftigen, hat, wie das Wiener „Frdbl." mittheilt, der päpstliche Stuhl sich an das österreichisch-ungarische Cabinet gewendet, um dessen gute Dienste in Anspruch zu nehmen, damit im Schooße jener Conferenz ein Antrag gestellt werde, welcher die Religionsfreiheit auch auf Marokko ausdehne. In der That hat sich nun das Wiener Cabinct bereit erklärt, in jener Conferenz die Initiative zu ergreifen, um die marokkanische Regierung zu veranlaffcn, ähnlich wie dies auf dem Berliner Congreffe von Seiten der Pforte geschah und im Artikel 62 des Berliner Vertrages codificirt wurde, ihrerseits das Princip der Religionsfreiheit anzucrkenncn und allen in Marokko vertretenen Culten die freie Ausübung zu gewährleisten. Baron Haymerle hat denn auch, wie das Blatt versichert, ein Rundschreiben an die Vertreter Oesterreich-Ungarns im Auslande gerichtet um sich der Aufnahme zu versichern, die ein solcher Schritt bei den anderen Mächten fände." Diese Mittheilung bedarf einer Berichtigung, die uns ein Wiener Telegramm vom 26. Mai bietet. Hiernach hat der Papst bei dem Wiener auswärtigen Amte nur beantragt, „das Geeignete zu veranlassen, um auch den Christen in Marokko den ihnen bisher fehlenden Schutz zu sichern. Baron Haymerle hat in Beantwortung dieses Ansuchens dem Heiligen Stuhle seine Bereitwilligkeit ausgesprochen, seine guten Dienste in dieser Sache zum Ausdruck zu bringen. In der That hat Baron Haymerle bereits ein Rundschreiben an diejenigen Mächte, welche gleich uns in der Madrider Conferenz vertreten find, adressirt und in demselben den Wunsch des Heiligen Stuhles erweiternd und verallgemeinernd die Frage angeregt, ob es nicht zweckmäßig wäre, analog dem Vorgänge des Berliner Kongresses, welcher im Artikel 62 des Berliner Vertrages seinen Ausdruck gefunden hat, in irgend einer Form das Prinzip der Freiheit aller Culte und der Gleichheit aller Confessionen für Marokko zu declariren." Es versteht sich, daß der römische Stuhl als Vertreter des Syllabus lediglich auf die Religionsfreiheit der Christen dringen kann. Was den Antrag Oesterreichs bei dem Congresse betrifft, so kann er uns als Juden nicht sehr erfteuen. denn man kann uns nicht verübeln, daß wir die Wirksamkeit des Grafen Andrassy und des Barons Haymerle in der Angelegenheit der rumänischen Juden und in der Ausführung des die Religionsfreiheit aller Confessionen betreffenden Art. 44 des Berliner Vertrages noch in traurigem Angedenken haben. Wir befürchten, daß man in Marokko das Princip der Gleichberechtigung aus dem Papiere auch anerkennen und dafür die Aushebung des Schutzrechtes der fremden Consulate verlangen werde, und man wird vom grünen Tische aus dies für nicht mehr als billig anerkennen. Tie Folge ist dann, daß die wenigen in Marokko sich aufhaltenden Christen durch die Furcht vor den Mächten geschützt, die marokkanischen Juden aber gerade wie die rumänischen völlig schütz- und »vehrlos sein und um so mehr mißhandelt werden. Man erwäge, daß die Mächte in Marrokko noch lange nicht so einflußreich und gebietend sind wie in der Türkei und daß diese letztere ungleich civilisirter und vom europäischen Geiste durchdrungener ist als Marokko. Uns scheint es, als ob das österreichische auswärtige Amt mit seinem Anträge nur Spanien zu Hülfe kommen will, das bekanntlich den wachsenden Einfluß der Italiener und Engländer in Marokko möglichst beschränken möchte. Es sollen hier abermals für ein paar allgemeine Phrasen die thatsächlichsten Schutzmittel geopfert werden. Die marokkanische Regierung hat schon früher, z. B. nach dem Besuche Sir Moses Moritefiorc's, sehr schön stylisirte Erlasse über Gerechtigkeit und Humanität ergehen lassen, die aber in der allernächsten Zeit schon durch die Thatsacheu als völlig illusorisch cnvicfen wurden. Mehr . würde eine Promulgation der Gleichberechtigung auch nicht - bedeuten und haben schon in Rumänien die Mächte erfahren, . daß die Verhältnisse stärker sind als ihre Beschlüsse, so würde j dies in Marokko gewiß noch mehr der Fall sein. Wir hali ten es daher, mag Baron Haymerle dessen bewußt sein oder; nicht, für einen ungünstigen Zwischenfall, die Erörterung . eines allgemeinen Princips in eine Berathung hineinzubrin- - gen, welche es mit schwierigen thatsächlichen Zuständen zu thun hat. 2?ct l*i i vic|M iacl| c i vl] l'c Pt. s seiner gemeinschaftlichen Sitzung vom 10. Mai d. I. die eutflchlttNr. Freude gehabt, den jetzt in Berlin anwesenden Consul des Berlin, im Mai. (Privatmitth.) Ter Vorstand und deutschen Reichs in Palästina, Herrn Baron v. Münchder Verwaltungsrath des hier bestehenden „Vereins zur hausen, in seiner Mitte begrüßen zu können. Wie m den Erziehung jüdischer Waisen in Palästina" hat in' schriftlichen Mittheilungen, mit denen er seit längerer Zeit