Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 22 (1.6.1880)
- Date
- 1880-06-01
- Page
- Seite 346 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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346 Trauer versunken und war an jenem Tage noch sehr niedergeschlagen. Allein er wußte, um was es iich handelte, er hielt es für eine mn rcn^c, nicht auf dem Schlachtfelde zu fehlen; er raffte sich daher auf, und erhielt durch seinen geübten Scharfblick, seine schneidende Logik und seine edle und extemporirte Beredtsamkeit einen vollständigen Sieg. Der § 35 lautet: die im Spitale aufgenommenen Kranken christlicher Religion werden auf ihr Verlangen religiösen Beistand von Geistlichen erhalten, die vom Verwaltungsrath zu ernennen sind. Stadtrath Baricco, Geistlicher, Lyceal- und Gymnafial- Präses, stellt ein motivirtes Amendement: Es möge im Paragraphen heißen: Für den religiösen Beistand der Kranken katholischer Religion wird gesorgt werden. Nach einer Auseinanderlegung des Syndikus des von der Komission vorgeschlagenen Paragraphen wird das Amendement Baricco's verworfen, der § 35 unverändert angenommen. § 36. Für die Kranken, welche eine andere als die katholische Religion bekennen, wird für den Beistand gesorgt werden, der verlangt werden wird. Es werden nur solche Personen zugelaffen werden, welche mit dem Charakter eines Geistlichen, eines anerkannten Cultus bekleidet find. Jeder bekennt frei den Cultus oder den Glauben, den ihm sein Gewiffen dictirt. Jedermann muß fich jeden Aktes oder Gespräches, das auf Proselytismus abzielt, enthalten; es ist allen verboten, was immer die Kranken oder die ihnen als Stadtrath, als Italiener sei er gegen den Antrag Baricco's, um so mehr gegen den des Ceppi, und stimme für Beibehaltung der beiden Alineas, wie sie von der Commission beantragt sind. Wenn es im Spitale S. Giovanni immer verständige und gewissenhafte Geistliche geben möchte, wie die, welche der Stadtrath Baricco beschrieben, indem er sich selbst beschrieb, so würde er es zulaffen, daß im Statute das Verbot des Proselytismus nicht ausgenommen werde. Allein die Menschen vergehen, die Institutionen bleiben. Leider ist es allen bekannt, daß in verstrichenen Tagen im Spitale S. Giovanni physischer und moralischer Zwang geübt wurde, um das Gewiffen zu beugen. Solches darf in der Zukunft nicht wieder geschehen: im Spitale müssen alle die Zuversicht haben, daß sie daselbst nur zur Heilung des Körpers, nicht zu ihrer Seelenqual ausgenommen werden. Nach kurzem Hin- und Widerreden wurde das Amendement ' Baricco's verworfen und der ganze Paragraph 36 angenommen. Vor einiger Zeit erschien der zweite Theil des C'~: -.1:2 vom seligen Professor Samuel David Luzzatto. Das Buch enthält viel Vortreffliches und dürfte den Liebhabern der neuhebräischen Poesie sehr willkommen sein. Der Herausgeber ist vr. Jsaia Luzatto. Das Buch ist in Padua gedruckt und kostet 5 Lire it. Spanien. Madrid, 14. Mai. Die hiesige Conferenz wegen Marokkos wird vorraussichtlich morgen ihren Anfang nehmen; wenigstens beistehenden Personen beunruhigen kann. Wer diesem Verbote! nimmt man an, daß, wenngleich die Einladungen zur Bezuwider handelt, kann nach Umständen unverzüglich entfernt! schickung erst vor wenigen Wochen von dem hiesigen Cabinet und nach Beschluß des Berwaltungsraths von der Anstalt j erlassen worden sind, doch alle geladenen Staaten ihre Berausgeschlossen werden. Baricco giebt grundsätzlich zu, daß man auf das Gewissen keinen Druck üben dürfe, daß die Zeiten der Torquemada ihr Ende haben müssen. Aber eben deßhalb, meinte er, sollte man nach der Abstellung der einen Inquisition keine andere einführen. Er halte nun dafür, daß jene Worte „was immer für ein Akt oder Gespräch, das auf Proselytismus abzielt", so zu sagen zu fiscalisch sind, daß sie leicht der Willkür Raum geben; auf diese Weise könnte treter rechtzeitig mit Vollmacht versehen haben werden. Bisher ist allein von Rußland auf die Teilnahme an der Conferenz verzichtet worden, wohl weil Rußland in Marokko keine commerciellcn Interessen und daher auch nicht einmal eine consularische Vertretung hat. Den Vorsitz wird voraussichtlich der spanische Bevollmächtigte führen, zumal der Präsident des Ministerraths Canovas del Castillo selbst das Amt übernehmen wird. Das meiste Interesse wird hier der marrokanische Vertreter Süd - Mohammed Bargasch, der die Drohung auch den Geistlichen treffen, der dem Kranken! Minister des Auswärtigen Sr. Scherifischen Majestät, erregen; Trost zuspricht. Es könnte auf diese Weise verboten fei«, j in seiner Begleitung befindet sich, wie es heißt, Süd-Abdelanden Sterbenden ein frommes Wort zu richten. Man sage ^kerim Brische, der hier bereits bekannt ist, da er vor drei einfach: „Jeder Zwang ist verboten", und lasse übrigens Jahren als Botschafter des Sultans in Spanien verweilte, dem gewissenhaften Sinne der religiösen Personen seine; Zweck der Conferenz ist bekanntlich die Abgrenzung des Freiheit. Ceppi (ein anderer Stadtrath) schlägt vor, die > Rechts der fremden Mächte, marokkanische Unterthanen unter beiden letzten Alineas dieses Artikels wegzulassen. Malvano schickt voraus, daß er glaube, daß alle Stadträthe wissen, daß es in Turin sowohl für Israeliten als für Evangelische besondere Spitäler giebt. Er spreche also nicht wie sein Vorredner fabrilia fabri; allein als freier Bürger, ihre Schutzbefohlenen aufzunehmen, sowie die Regelung der Verhältnisse der fremden Schutzgenossen in Marokko überhaupt. Es haben hierüber 1877 und 1879 bereits in Tanger zwischen Süd-Mohammed Bargasch und den dortigen fremden Vertretern Berathungen stattgefunden, welche zwar in