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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1880-05-11 · Heft 19 (11.5.1880) · p. Seite 299

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
44 (1880)
Issue
Heft 19 (11.5.1880)
Date
1880-05-11
Page
Seite 299 (sequence 11)
Language
German
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299 weise nach erfolgter Anstellung in der Seelsorge werden die Betreffenden in die Listen der Heeres- oder Landwehrseelsorger ausgenommen und können im Kriegsfälle nach Maßgabe ihrer Wehrpflicht entweder im Heere (Kriegsmarine) oder in der Landwehr, sowie auch in Feld- und stabilen Spitälern verwendet werden. Während der Dauer des bestehenden oder eintrctenden Priestermangels bei allen gesetzlich anerkannten Confessionen ist jenen assentirten Studirenden der letzten zwei Jahrgänge des Obergymnasiums, welche die Verspätung der Studien nicht selbst verschuldet haben, wenn sie vor der Stellungscomission erklären, sich den theologischen Studien und dem geistlichen Stande widmen zu wollen, beziehungsweise sich über die erhaltene Zusicherung der Aufnahme in die theologischen Studien oder in das Noviziat ausweisen, ebenso wie jenen bedingtausgenommcnen Einjährig-Freiwilligen, welche bis zum Zeitpunkte der definitiven Zuerkennung der Einjährig-Freiwilligenbegünstigung Theologen bereits geworden sind oder mit demselben in die theologischen Studien, beziehungsweise in das Noviziat cintreten, die obige Begünstigung unter der Bedingung zuzuerkennen, daß sie sowohl die theologischen Studien in Wirklichkeit absolviren, als auch nach Beendigung dieser Studien die höheren Weihen oder eine Anstellung in der Seelsorge erhalten. Bon der Dona«, im April. (Privatmitth.) An Scenen, wie sie nur das Mittelalter kannte, errinert uns folgende Geschichte, die sich am 28. April, d. I., nicht in einem Orte Rumäniens, sondern Ungarns zugetragen hat. In Groß' Suräny brach an genanntem Tage im Hause eines Israeliten ein Feuer aus und verbreitete sich rasch auf das Haus eines andern Juden. Ein Theil der Ortsbewohner, Slovaken, wollte gewaltsam das Löschen, an dem sich auch die Spritzen der dortigen Zuckerfabrik betheiligten, verhindern und mehrere Juden wurden thätlich mißhandelt. Eine Jüdin, in deren Haus das Feuer entstanden war, wollte man in die Flammen werfen. Als dies nicht gelang, warf man sie in einen Graben, schlug sie, und ein Slovak zog ein Messer, um das Weib zu erstechen. General Graf Török entwand dem Wüthenden das Mordwerkzeug und rettete so die Arme. Der General steckte das Meffer mit den Worten ein: „Zur Erinnerung daran, daß ich eine Jüdin gerettet." Ein Herr, Namens Alois Menczel, welcher sich am Löschen bethciligcn wollte, wurde zu Boden geschlagen und liegt nun krank zu Bette. Der israelitische Lehrer Samuel Fürst wurde schwer verletzt. Einem andern israelitischen Einwohner wurde die Hand abgeschnitten. Kurz, die wüthende Menge verübte an den Juden Mißhandlungen aller Art, ohne daß die Angegriffenen genügenden Schutz gefunden hätten. Wie „P. dt." mitthcilt, hat die israelitische Gemeinde-Vorstehung Nachmittags um 2 Uhr an den Stuhlrichter telegraphirt, bis zum Albend indeß wurden keinerlei Verfügungen getroffen. Pest, 25. April. (Privatmitth.) Als eine Illustration zu der jüngsten Debatte im Ungarischen Abgeordnetenhause über die Religionsfreiheit und wie man dies in Ungarn versteht, kann ein Zwischenfall in der heutigen Sitzung des Hauses dienen. Es galt die Religionsfreiheit in der Armee und war man in der Büdgct - Debatte über das Honved- Ministerium. Die äußerste Linke beantragte, das Commando: „Kniet nieder zum Gebet" aus dem Reglement der gemeinsamen Armee und der Honvedtruppen zu streichen. „Bei den Protestanten" — sagte der Antragsteller, Herr Tkally, — „sei das Nicderknien eine Strafe. Die Religionsfreiheit erfordert, daß die Protestanten und Juden nicht zu dem katholischen Gottesdienste besohlen werden. Der Honvedminister würde aber das Debrecziner Honvedbatallion vors Kriegsgericht stellen, wenn dasselbe das Niederknien oder das Ausrücken zur Frohnleichnamsprocefsion verweigern sollte. Und wenn der Minister das thäte, so würde er in das vorige Jahrhundert zurückschreiten, er würde protestantische Märtyrer machen." Tisza erwiederte daraus, daß er es nicht für unbedingt nothwendig erachte, daß das Knien im Reglement enthalten sei. Aber daraus eine religiöse Frage zu machen, das wäre ein grober Fehler. Auch das Haus war der Meinung, daß das Niedcrknien dem Soldaten etwas äußerliches sei, wobei sich jeder Soldat denken könne, was er wolle, und somit wurde der Antrag abgelchnt. — Es leuchtet wohl Jedermann ein, mit welcher Frivolität hier sehr ernste Dinge behandelt sind. Das Niederknien vor den Symbolen einer andern Consession oder gar Religion, ist sicherlich nichts äußerliches, und kann mit dem Borwande, daß der, welcher dazu gezwungen wird, dabei denken könne was er wolle, nicht gerechtfertigt werden, um so weniger bei den Juden, dem ein bestimmtes religiöses Verbot solches Nicderknien untersagt. Aber das Eommando lautet sogar: „Niederknieen zum Gebet!" Dem Niederknieen ist also Inhalt und Zweck' vorgeschricben und dadurch die Bedeutung als äußerliche Form vorweg genommen. Ist deshalb ein militärisches Commando „Niederknicen zum Gebet" an sich schon ein völlig unpassendes und widersinniges Ding, so ist es, an andere Rcligionsgenoffen gerichtet, geradezu eine Verletzung der Religionsfreiheit. Daß der Ministerpräsident und die Mehrheit des Hauses hierfür kein Gefühl haben, ist kein Zeugnis; für ihren religiösen Sinn —. Tie ultramontanen Blätter in Deutschland suchen Lärm zu schlagen über den Erfolg der antisemitischen Liga in Ungarn, über die wachsende Zahl ihrer Mitglieder — deren Zahl aber anzugcben sie sich hüten — über ein Blatt, das sie herausgeben will ff. Man ist dies jedoch von dem deutschen gleichartigen Verein längst gewohnt, und der blaue Tunst, den man dem Publicum vormachen will, verliert sich schnell und zeigt, daß er gar keine realen Elemente enthielt. — Die Thäter des in Nr. io*

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