Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 18 (4.5.1880)
- Date
- 1880-05-04
- Page
- Seite 274 (sequence 2)
- Language
- German
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274 Diener der Synagoge herzustellen, die betreffenden Personen „jüdische Religionsdiener" genannt hat. Diejenigen Mitglieder, welche an den Verhandlungen des preußischen Landtages theilnahmen, würden mir dies bezeugen, eventneü könnte ich die betreffenden Aktenstücke vorkegen. Ich habe diese Bezeichnung auch hierhergctragen und ersvche Sie aus den Gründen, die für die Befreiung derer, welche dem Gottesdienste dienen, sprechen, auch für die israelitischen Glaubensgenoffen ffe zur Geltung zu bringen." Dagegen trat nun der bekannte pietistische und hochkonservative v. Kleist -Retzow auf. Prinzipiell stehe er einer vollständigen Befreiung der Geistlichen auch vom Dienste im stehenden Heere nicht entgegen. Dagegen müffe er den Antrag Windthorst wegen der jüdischen Religionsdiener ablehnen, da zu den Religionsdienern viele Personen gehörten, welche die äußerlichsten Dinge treiben. Abg. Marcard tritt für den Antrag v. Schorlemers ein. aber gegen den Antrag Windthorsts; einmal sei die Bezeichnung „Religionsdiener" zu dehnbar, dann aber würde die Annahme dieses Antrages das Zugeständniß einer gewiffen Parität der jüdischen Religion mit der christlichen enthalten, die er aus prinzipiellen Gründen nicht anerkennen könne. Abg. Hinschius erklärt sich gegen die Anträge, da sich nicht klar feststellen lasse, welche Personen die Befreiung treffen solle. Abg. Windthorst erklärt dagegen, daß man ganz genau wiffe, welche Personen der katholischen oder evangelischen Confesfion befreit sein sollten. Der Ausdruck „jüdische Religionsdiener" sei gebraucht worden, weil er mehrfach in preußischen Gesetzen angewendet sei. Bei der Abstimmung wird zunächst der 11nterantrag Windthorst mit 185 gegen 116 Stimmen abgelehnt, dagegen der Antrag v. Schorlemer mit 161 gegen 151 Stimmen angenommen. Der Gegenstand an sich war also von keiner Erheblichkeit, der Borgang erhält aber dadurch eine tat stimmten, von der ganzen protestantischen Maffe der Abgeordneten nur 1 o für dieselbe votirten, da wir voraussetzen, daß die 5 oder 6 Juden ebenfalls für sie eintraten. Die gesammten übrigen protestantischen Abgeordneten stimmten gegen die Parität. Die Sache lag nämlich so: Da der Präsident das Windthorst'sche Unter-Amendement zu Gunsten der Parität zuerst, nämlich vor dem Amendement Schorlemer's über die Befreiung der christlichen Geistlichen zur Abstimmung brachte, so konnten alle, welche gegen dieses letztere stimmen wollten, für das erstere stimmen, d. h. für die Parität, für die Gerechtigkeit. Ja, in diesem Falle würde das Schorlemer sche Ämendement sicher verworfen worden sein, weil die äußersten protestantischen Conservativen gegen das Schorlemcr'sche Amendement gestimmt hätten, wenn die Parität der „jüdischen Religionsdiener" angenommen war. Dies bemerkt die „Köln. Ztg." ausdrücklich. Ob sich der gegenwärtige deutsche Reichstag mit diesem Votum gegen die Parität der Kulte ein ehrendes Denkmal vor dem In- und Auslande gesetzt habe, überlaffen wir dem Urtheil aller Einsichtsvollen und Borurtheilslosen. Aber die obige Thalsache, daß die Katholiken für, die Protestanten gegen die Gleichstellung der Kulte votirten, fordert uns auf, uns auf diesem Gebiete ettvas näher umzusehen. Wir halten uns dabei lediglich an die Thatsachen. In welchen Ländern besteht die vollständige Gleichberechtigung der Kulte? In eigentlich katholischen Ländern, in Frankreich, Belgien, Italien. Wo ist sie noch nicht vorhanden? In eigentlich protestantischen Ländern, in England, den Skandinavischen Reichen, in Preußen, Sachsen u. s. w. Die einzige Ausnahme macht Holland. Die Bereinigten Staaten können hier nicht herangezogen werden, weil in ihnen überhaupt die Trennung von Staat und Kirche durchgeführt ist. Gehen hohe Bedeutnng, weil es sich in ihm um die Parität der > wir noch einen Schritt weiter und sehen auf die Geschichte Kulte, um die gleiche Gerechtigkeit gegen das Judenthum! des letzten Jahrhunderts zurück, so gewahren wir, daß auch wie gegen die christlichen Kirchen handelte. Das Motiv, welches Kleist-Retzow vorbrachte, daß die Bezeichnung „jüdische Religionsdiener" ungewiß sei, war selbstverständlich nur Bordie Gleichstellung der Juden in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung in den gedachten katholischen Ländern ohne Aufschub und Bedingung vollzogen ward. Die franwand; denn dies läßt sich schnell feststellen. Auf dem fran-1 zösische Revolution nahm 178V ihren Anfang und schon 1791 zösischen und belgischen Kultusetat z. B. stehen zwei Kate-! ward die völlige Gleichstellung ausgesprochen. Mit dem gorien jüdischer Religionsdiencr, die Rabbins und die Minij Augenblicke, wo 1830 Belgien ein selbständiger Staat wurde. stres officiants (Cantoren). In Deutschland giebt es auch keine anderen. Wir überlassen daher Herrn v. Kleist-Retzow sowohl seine gesetzgeberische Weisheit als seinen Witz. Er ist um beides nicht zu beneiden. Offenherzig dagegen bezeichnete ward die Gleichstellung ohne Weiteres zum Gesetz. Wohin in Italien die italienische Fahne befreiend getragen wurde, bis sie 1870 auch auf dem Kapitol aufgepflanzt ward, brachte sie auch den Juden die vollständige Gleichberechtigung. Welch' Marcard den wahren Punkt: die Zurückweisung jeder Parität J ganz anderes Schauspiel zeigen uns in dieser Beziehung die zwischen dem Judenthum und den christlichen Kirchen, selbst protestantischen Staaten! Welche immer wiederholte Kämpfe bei einem so untergeordneten Gegenstände, wie der vorlie- J kostete selbst in Großbritannien der letzte entscheidende Schritt! gende. Und diese Parität verwarf auch der Reichstag durch j Wie langsam und nur Schritt vor Schritt kam man damit seine Abstimmung. Hier trat nun die bemerkenswerthe Erj in Schweden und Norwegen, in Preußen, Sachsen, Baden rc. scheinung ein, daß, während 98 Katholiken für diese Pari-! voran. Es bedurfte stets einer mächtigen Staatserschütterung,