Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 18 (4.5.1880)
- Date
- 1880-05-04
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Zeitung des Zu-mlhums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Leitung erscheint wöchentlich einmal in 2 bis 2»/» Bogen. Preis I Vierteljährig SMart. Inserate werden | mit 20 Pf. für die Petitzeile oder deren Rmnn berechnet. Alle Postämter (Postzeitungsliste Nr. SS) und Buchhandlungen nehmen Bestellungen an. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philipp son in Bonn. Verlag von Banmgärlner's Buchhandlung in Leipzig. In redactionellen Angelegenheiten wende man sich an vr. f. Ifttlippfon in Bonn: hinsichtlich der Inserate an R. > Masse in Leipzig und dessen Filiale«! in Berlin, Bresla« :c.! Zastrate, welche bis Donaerrtag eingehen, finden in der darauffolgenden Nummer Berücksichtigung. Beilagen werden mit 12 Mark berechnet. 44. Jahrgang Leipzig, den 4. Mai 1880. JV«. 18. Inhalt Leitende Artikel: Eine Verhandlung des deutschen Reichstags vom 16. April. — Literarischer Wochenbericht: Die Broschürenliteratur. II. — Der Kampf um die Gotteslehre. IV. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Aus Westfalen, Aus Oberschlesien, Münster, Fürth. — Frankreich: Paris. — Großbritannien: London. — Bonn: Notizen, Literarische Notizen. — Pest: Literarische Notizen. — Bombay: Literarische Notizen. — Feuilleton. Ans dem Leben der Erzherzogin Maria Dorothea. ^<ifcn?c €\-ztiüe(. Bonn, 28. April. (Eine Verhandlung -es deutschen Reichstags vom 16 Äprit. In kleinen Ereignissen, in kurzen Verhandlungen und Abstimmungen spiegelt sich oft der Geist der Zeit und der Corporationen, besonders der gesetzgeberischen mehr ab als in den großen Begebenheiten und bedeutsamen Debatten, aus welche meist besondere Faktoren einwirken und die von den Umstanden beherrscht werden. Darum legen wir nicht geringes Gewicht auf einen Zwischenfall in der Sitzung des deutschen Reichstages vom 16. April, obschon materiell der Gegenstand von keiner großen Wichtigkeit ist. Es fand die dritte Lesung der Militärgesetznovelle statt. Zum § 3, der von der Ilebungspflicht der Ersatzreserven handelt, beantragte das Mitglied des Centrums Abg. v. Schorlemer-Alst, von dieser Uebungspflicht die Geistlichen der christlichen Kirchen zu befreien. Windthorst und Ruppert beantragten, im Falle der Annahme dieses Antrages auch die Befteiung der jüdischen Religionsdiener auszusprechen. Der Kriegsminister v. Kameke setzte auseinander, daß der ganze Antrag faktisch vollständig ohne Belang sei, da, wie er nachwies, die Geistlichen zu den gedachten Uebungen ans der bereits bestehenden gesetzlichen Unterlage fast niemals herankommen. Diese Befteiung aber gesetzlich auszusprechen, durchlöchere das Prinzip. Windthorst sagte zum Gegenstände seines Unter-Amendements: „Der College v. Heereman und ich halten in der vorigen Berathung geäußert, daß wir, wenn sich das gleiche Bedürfniß für die israelitischen Glaubensgenossen zeige, bereit seien, das, was wir für die christlichen Geistlichen beantragt, auch für die israelitischen in Geltung zu setzen. Es ist mir in Folge dieser Aeußerung von dem Rabbinerseminar in Berlin eine Vorstellung zugegangen, in welcher dargelegt wird, daß auch für die israelitischen Glanbensgenosten ganz dasselbe Bedürfniß vorliege, und war ich in Consequenz der Zusage, die ich gemacht, deshalb genöthigt, den Antrag zu stellen, welchen ich Ihnen vorgelegt habe, dahin gehend, daß das, was in Bezug auf die christlichen Geistlichen hier beschlossen wird, auch für die jüdischen Religionslehrer Geltung gewinnen möge. Wir sind der Meinung, daß das von der Gerechtigkeit, die wir Allen schulden, verlangt wird. Bei der Fassung dieses Antrages entstanden einige Schwierigkeiten, weil es nicht ganz leicht ist, den richtigen Ausdruck für diejenigen in der Synagogengemeinde zu finden, welche eine analoge Stellung wie die Geistlichen christlicher Confesfion haben. Ich habe mich auch bei jüdischen Collegen erkundigt, und ich habe eine ausreichende Antwort, eine Bezeichnung eines prägnanten Ausdrucks für das, was beabsichtigt wird, von ihnen nicht bekommen und habe mich darum umgesehen, wie in ähnlichen Verhältnissen sich in Preußen die Gesetzgebung äußert und habe dort gefunden, daß man dort, wo es sich darum handelt, die Gleichheit in dieser Hinsicht für die betreffenden 18