Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1880-04-20 · Heft 16 (20.4.1880) · p. Seite 246

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
44 (1880)
Issue
Heft 16 (20.4.1880)
Date
1880-04-20
Page
Seite 246 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3227285-3227302--37976-3307169
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

246 außerordentlichen Professoren 1!» Juden sind, so daß aus 12 ein Jude kommt, von noch geringerer Wichtigkeit, daß unter den 260 Privatdocenten 20 Juden sind, also auf 13 ein Jude kommt. Sämmtliche akademische Lehrer betragen L46 und gerade 46 gehören dem jüdischen Bekenntniß an, so daß der 21. Jude ist. Die Herren brauchen also noch keine Besorgniß für die deutschen Universitäten zu hegen. Fraukfurt a. M., 1. April. (Privatmitth.) Das „Mädchensliftversendet seinen von dem Schriftführer Herrn Adolf Tebl^e erstatteten dritten Jahresbericht, welchem wir den Beweis des fortschreitenden Gedeihens dieser segensvoll wirkenden Anstalt entnehmen. Tie Zahl der Pfleglinge hatte sich beim Beginn dieses Jahres bereits bis zu vieru nd zw an;i g gesteigert. Diese jungen alleinstehenden Mädchen im Alter von 1ö bis 23 Jahren haben in dem Mädchenstifte nicht nur Wohnung und Verköstigung, Schutz und Uebcrwachung und Gelegenheit zu ihrer Aus- und Fortbildung gefunden, sondern sie erfreuen sich auch ganz besonders der Wohlthaten eines geordneten und gesitteten Hauswesens unter der Obhut und mütterlichen Fürsorge einer bewährten liebevollen Hausmutter. Sämmtliche Pfleglinge widmen sich einem ehrenhaften Berufe oder Erwerbe, oder suchen sich zu demselben heranzubilden, theils als Lehererinnen, Kindergärtnerinnen, Schülerinnen des Conscrvatoriums oder Lehrerinncnseminars, theils als Comptoristinnen, Ladnerinnen u. s. w. Mit dem Betragen und Fleiß der Zöglinge hat der Vorstand allen Grund sehr zufrieden zu sein. Wir schließen uns dem Wunsche desselben an, daß die junge Anstalt, die ein rasches Emporblühen verheißt, sich den vielen Wohlthätigkeitsaustalten unserer Stadt würdig anreihen möge. — Hamburg, 1 April. Die „Nordd. Reichspost" meldet: In der letzten Bürgerschaftssitzung kam wieder die Sache des besonderen jüdischen Friedhofes zur Sprache: ein besonderer Friedhof ist bekanntlich den Juden eingeräumt, den Katboliken aber abgeschlagen worden; daß in diesem Sinne die Entscheidung fiel und auch jetzt wieder bestätigt wurde, kann nicht weiter Wunder nehmen. (Die „N. R." vergißt hierbei nur, daß die Juden sich ihre Friedhöfe selbst erwerben und erhalten, während die Katholiken sie von der Stadt und aus städtischen Mitteln haben wollen!!) Leipzig, im März. Aus einer „Beilage zu den Mittheilungen Nr. 7 vom deutsch - israelitischen Gemeindebunde" ersieht man, daß die Frage der „staatlichen Gleichstellung der jüdischen Cultusbeamten mit ihren christlichen Amrsgenoffen" bei dem Ausschuß des deutsch-israelitischen Gemeindebundes angeregt worden. Hierüber hat nun 1)r. Honigmann in Breslau ein ausführliches Gutachten erstattet, welches von jedem Vorgehen in dieser Frage abräth, da sie mit Ausnahme der zu erwerbenden Steuerfreiheit gegenstandslos ist. Lehrer und Cantor Rosenthal in Neumark in Westpreußen, der sich wiederholt in dieser Angelegenheit an den Ausschuß gewandt, hat sich hiermit noch nicht beruhigt und ist mit einer diesbezüglichen Petition, im Namen vieler preußisch-israelitischen Amtsgenossen, an die zuständigen Ministerien herangetrcten, auf welche nachstehende Antwort erfolgt ist: Berlin 17. Jan. 1880 „Auf die Vorstellung vom 15 December pr. eröffnen wir Euer Wohlgeboren und den übrigen Unterzeichneten derselben, daß nach der, den landesgesetzlichen Bestimmungen zu Grunde liegenden Auffassung, die Synagogengemeinden nicht als Kirchengesellschaften, ihre Cultusbeamten daher auch nicht als Beamte von Kirchengeseüschaften angesehen werden können und daß zur Herbeiführung einer Aenderung der gesetzlichen - Bestimmungen, insbesondere der §§;>1 und 52 des Gesetzes vom 23 Juli 1847 (Ges.-S. S. 263) ein ausreichender Grund nicht vorliegt." Der Minister d. geistlichen, Der Minister d. Innern Unterrichts-und Medicinal- In Vertretung: Angelegenheiten (gez.) Starke. (gez.) Pultkammer. Belgien. Brüssel, 7. April. ^Privatmitth.) Nach dem Abgang des Großrabbiners Astruc hat sich aus angesehenen Männern der Gemeinde ein Comitv gebildet, um demselben die Anerkennung seiner Verdienste und die Hochschätzung, die er sich erworben, aus eine angemessene Weise zum Ausdruck zu bringen. Zunächst wurde eine Adresse in künstlerischer Weise gefertigt und mit sehr zahlreichen Unterschriften versehen. Aus den desfallsig gesammelten Geldern wird eine Medaille zu Ehren des Herrn Astruc mit dessen Bildniß und der Ansicht der neuen Synagoge geschlagen und eine Fundation bei dem von Astruc begründeten Asyl gestiftet. — Ich will eine Wandelung nicht mit Stillschweigen übergehen, die sich in Belgien vorzubereiten scheint. Auch in diesem Bl. wurde öfter darauf hingewiesen, wie sich in Belgien der Gegensatz zwischen Ultramontanismus und Liberalismus so bis auf's Aeußerste zugespitzt hat. daß jede religiöse Nebcrzeugung davon erdrückt wurde. Es wird ebenso von den „Freidenkern" (libre-penseurs) ein Terrorismus ausgeübt, wie von den Ultramontanen. Was an einen religiösen Gedanken nur erinnert, wird von den Freidenkern verfehmt, wie die Ultramontanen keine religiöse Anschauung gelten lassen wollen, die nicht die ihrige ist. Ich erinnere daran, wie ein hiesiger angesehener Israelit, der fast zwei Jahrzehende Mitglied des Provinzialraths gewesen, darum nicht wieder gewählt wurde, weil er in der jüdischen Begrädnißsrage für die Erhaltung des jüdischen Friedhofes gewirkt hatte. Wir können diesem Herrn noch heute das ehrenvolle Zeugniß geben, daß er in der betreffen-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.