Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 15 (13.4.1880)
- Date
- 1880-04-13
- Page
- Seite 236 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227285-3227301--37965-3307151- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
236 noch ausstehen. Es handelt sich um den Schutz der Israeliten und der Marokkaner. Der ,Polit. Corr? wird darüber aus Paris geschrieben: Diese Frage des Consnlarschutzes, welche in den Handelsplätzen der Levante stets, und in jüngster Zeit auf der Insel Cypern Schwierigkeiten dargeboten hat, bietet deren noch größere in Marokko. dessen Kaiser nicht immer und überall Herr ist. Wie vormals die Pforte, wünscht Marokko diese Protection zu beschränken, und es wird dabei von dem durch den wachsenden Einfluß Englands, Frankreichs und Italiens erschreckten Spanien unterstützt. England würde Marokko beistimmen, in der Hoffnung, die andern Mächte dadurch zu hemmen und seine erworbenen Positionen zu behaupten. Die Beziehungen Frankreichs sind rein commercieller Natur, aber wichtiger als die anderer Mächte, und nachdem im Innern Marokkos so gut wie keine Sicherheit herrscht, bedarf es eines ausgedehnteren Consularschutzes. Daraus erhellt wie heikel die Frage ist. Als Berathungsgrundlagen werden der Conferenz die von Marokko 1856 und 1860 mit England und Spanien abgeschlossenen Verträge dienen. Bonn, 29. März. (Notizen.) Aus Glogau wird gemeldet, daß in der Sitzung des Schöffengerichts vom 15. d. der Landrath von Jagwitz wegen öffentlicher Beleidigung des Mitgliedes des Kreistages des vr. meck. Gabriel zu 200 M. bez. 20 Tagen Gefängniß verurtheilt worden sei. Landrath Jagwitz hatte in seiner Anrede an den Kreistag bei Gelegenheit der Vorlegung der Wahlprotokolle von „semitischer Dreistigkeit-, „jakobinischer Frechheit", „messianischem Reiche", „Erzengel Gabriel" gesprochen. Das Gericht erkannte eine Beleidigung in Bezug auf die Religion und den politischen Standpunkt des Klägers an. Aus London schreibt man, daß der Oberrabbiner und der Board of Depnties der englischen Juden vorgestellt haben, daß in den hauptstädtischen Wahlbezirken die auf den 2. April (7ten Peßachtag) anberaumte Wahlabstimmung auf den 1. April verlegt werde. Das Gesuch ist erfüllt worden. Bonn, 4. April. (Notizen.) Die „Wiener Allg. Zeitung" berichtet: Das israelitische Bethaus in der Seitenstettengasse sah gestern die Herren Baron Hofmann und Ritter von Schmerling als Trauungsgäste in seinen Mauern. Da es sich nicht um ein Brautpaar aus der israelitischen harrte finance handelte, konnte die Anwesenheit dieser beiden Excellenzen vielleicht auffallen. Dieselbe findet aber in den nachstehend skizzirten Umständen ihre Erklärung. Als im Jahre 1848 ein Prinz von Nassau in Pest verwundet wurde und derselbe einige Zeit ohne jede Pflege blieb, nahm eine arme Jüdin sich seiner an und betreute den Kranken mit rühmlicher Sorgfalt, ohne ihn zu kennen oder um seinen Rang zu wissen. Einige Jahre später starb der Prinz und legte den Erben seines Nachlasses die Sorge für die in bescheidenen Verhältnissen lebende Familie seiner einstigen Pflegerin dringend ans Herz. Eine Nichte jener Frau ist die Braut, die gestern unter den Trauhimmel trat. Dieselbe ist auf Kosten des Herzogs Adolf von Nassau in einem Pensionat erzogen und später auch in die Gesellschaft eingeführt worden, wo die obengenannten Minister das Fräulein kennen lernten, vr. L. A. Frankl hatte als Vormund der jungen Dame fungirt. Bonn, 4. April. (Literarische Notizen.) Dem diesjährigen Programm der Samsonschule zu Wolfenbüttel sendet der Direktor vr. Moritz Rosenstock eine Abhandlung: „Heidnische Mantik und Israelitische Prophetie" voran. Der Verfasser giebt zuerst eine gedrängte, alle wichtigeren Momente befassende Darstellung vom Priester- und Wahrsagethum bei den Griechen und Römern, alsdann von Priester und Prophetenthum bei den Israeliten. Er hebt die unterscheidenden Momente zwischen beiden hervor, wobei der erhabene Werth des israelischen Prophetenthums in glanzendem Lichte erscheint. Selbst was auf diesem Gebiete als „Weißsagung" erscheint, bezieht sich stets auf das Volk und die Führer des Volkes, niemals auf Individuen und ganz individuelle Situationen wie bei Griechen und Römern, und dient nur dem eigentlichen Zwecke des Prophetenthums, der religiösen und sittlichen Veredlung des Volkes, der Erhaltung der Gotteslehre und der Herrschaft des Rechts und der Liebe. Wie sich von selbst versteht, macht diese Darstellung keinen Anspruch darauf, deü Gegenstand irgend erschöpfend zu behandeln; aber sie erfüllt ihren Zweck, den großen Unterschied in diesem Theile des Geistes- und Volkslebens zwischen dem abergläubischen Griechen und Römer und dem gottgläubigen, den höchsten sittlichen und gesellschaftlichen Zielen zugewandten Israeliten zu klarem Bewußtsein zu bringen. Wir vermissen nur den einen Punkt, nämlich gerade was speciell als Weißsagung bei den Propheten vorkommt, näher beleuchtet zu sehen. Es ergiebt sich nämlich auch hier, daß die Propheten die Ereignisse richtig voraussahen, nur daß sie öfter den Zeitpunkt der Erfüllung in ihrer Begeisterung näher sahen, als sie eintrat. Daß übrigens das sog. Weißsagen gar nicht als das Wesen des israelitischen Prophetenthums angesehen werden sollte, lehrt uns das Buch Jonah, dessen Hauptmotiv gerade darin liegt, zu zeigen, daß der Zweck des Prophetenthums die sittliche Bekehrung der Sünder, die Predigt der Reue und Umkehr sei. — Auch noch zwei Nachzügler für die jüngst vollbrachte Campagne liefen bei uns ein: die eine aus New - Kork „Die Judenftage in Deutschland. Bon vr. M. Eisler (im Selbstverläge). Es ist immerhin eigenthümlich, daß der Verf. auf seinem Titelblatte eine „Juden- I ftage" voraussetzt, die er auf der ersten Seite seines Buches! als gar nicht vorhanden anerkennt. Er druckt den bekannten