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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1880-04-13 · Heft 15 (13.4.1880) · p. Seite 230

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
44 (1880)
Issue
Heft 15 (13.4.1880)
Date
1880-04-13
Page
Seite 230 (sequence 6)
Language
German
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230 eines von der Regierung gutgeheißenen Planes bestehen und über welche der Regierung eine Controle zusteht. Staatssekretär Tanärky hätte nichts dagegen, wenn die Talmud-Thora im Princip nicht unterstützt werden würde; doch wenn die Subventionirung derselben gestattet ist, so ist es billig, daß auch die Talmud - Thora - Schulen der Orthodoxen unterstützt werden. Schweiger hält es für unzulässig, daß die Regierung Anstalten unterstütze, über welche sie kein Ausfichtsrecht ausübt. Aladär Molnär fragt, ob dem Ministerium der Organisations- und Lehrplan der orthodoxen Talmud - Thora- Schulen vorgelegt wurde und bekannt ist? Staatssekretär Tanärky: Da die Talmud-Thora eine Religionsschule ist, kennen wir dieselben nur im Großen und Ganzen. A. Molnär: Es wäre wünschenswerth, daß bei Unterstützung der Talmud-Thora vorsichtig vorgegangen werde. Insbesondere möge der Organisations- und Lehrplan der zu subventionirenden Schule einverlangt werden. Dr. Hirschler: zu solchen Talmud - Thora - Anstalten, wie deren mehrere in den letzten zwei Jahren unterstützt wurden, hatte stets auch die ärmste jüdische Gemeinde die nöthigen Geldmittel. Die Unterstützung dieser Anstalten entspricht durchaus nicht dem Culturbedürsniffe, welchem der Herr Abgeordnete Aladär Molnär in seiner Reichstagsrede einen so beredten Ausdruck gab. Erweist sich nichtsdestoweniger die Unterstützung von Talmud - Thora - Schulen für nothwendig, so könnte er dies nur in der Weise befürworten, daß die betreffende Talmud - Thora wahrhaftig eine Schule sei, die ihren hohenorts gutgeheißenen Lehrplan hat und unter der Oberaufsicht der Regierung steht. Minister Trefort: Es wäre nicht correct, die Unterstützung sofort denjenigen Talmud - Thora - Schulen zu entziehen, welche in Folge der ihnen in Aussicht gestellten Subvention errichtet wurden. I. Reich: Die andere Confesfion der Juden erhält so viel für ihre Bedürfnisse, daß es nicht gerecht erschiene, wenn man den Orthodoxen die Subventionen für Talmud- Thora-Schulen entziehen würde. A. Molnär erklärt: Das Ministerium habe allenfalls darnach zu sehen, wer daselbst unterrichtet und was daselbst gelehrt wird. Minister Tresort geht nun zur weiteren Frage über, ob nämlich sowohl die Landescanzlei, als auch die Canzlei der Orthodoxen noch ferner zu erhalten wären? Dt\ Hirschler wirst einen Rückblick auf die Zeit der erfolgten politischen Gleichberechtigung der Juden und auf die edlen Bestrebungen Eötvös', die dahin abzielten, daß auch die jüdische Confesfion mit den übrigen gleichberechtigt werde. In änderen Ländern und zwar nicht nur in absoluten Monarchien, sondern auch in den constitutionellsten Ländern hat es sich des öfteren ereignet, daß es der Judenheit besohlen wurde, wie sie sich zu constituiren habe. Kaiser Franz I. hat angeordnet, daß nur derjenige als Rabbiner fungiren dürfe, der Gymnafialstudien absolvirt hat. Man hat den Juden Verfügungen octroyirt in Frankreich unter Napoleon I. wie auch unter der Republik, nicht minder geschah dies in Belgien. Eötvös wollte die Art und Weise der Organisation dem Selbstbestimmungsrechte der Judenheit nicht entziehen; auch Redner hat sich für die liberale und schöne Idee begeistert, die in allen Theilen Europas mit den wärmsten Sympathien ausgenommen wurde. Wir wiffen, daß die hieran geknüpften Hoffnungen vereitelt wurden. Weder erfolgte eine Regierungs-Verordnung, wie selbst eine solche für Galizien vor mehr als einem halben Jahrhundert erfloffen ist, noch aber wurde die von der Confesfion sich selbst geschaffene Organisation durchgeführt, — und so fielen denn die Juden zwischen zwei Stühlen auf die Erde: wir haben noch immer dieselben, ja in vieler Beziehung noch traurigere Zustände, als wir sie vor dem Congreffe hatten. Es ersucht den Minister, das Vorgebrachte in Betracht zu ziehen und im Schoße des Ministeriums die jüdischen Angelegenheiten in gleicher Weise handhaben zu lassen, wie dies den übrigen Confesfionen gegenüber der Fall ist. Bis die Gemeinden nicht gehörig orientirt sind und eine andere Administrations- Richtung in's Leben getreten ist, glaubt er an der derzeitigen Organisation nicht rütteln zu sollen. Minister Tr «fort: Es wäre erwünscht, daß die Einheit in den jüdischen Glaubens-Angelegenheiten wieder hergestellt werde. Er zweifelt auch nicht, daß dies mit der Zeit auch der Fall sein wird; derzeit jedoch bestehen noch immer verschiedene Organisationen. Er sieht die Berechtigung eines Central - Organs ein und wünscht daher nur die Frage geklärt, ob beiden erwähnten Zentral - Organen eine Dotation gegeben werde oder nicht? vr. I. Simon beschränkt sich blos auf die Bertheidigung der Rechtsbasis der Landeskanzlei. Dieselbe wurde vom Congreffe geschaffen und hat ihren Wirkungskreis in den von dem König sanctionirten Statuten genau umschrieben. Anders verhält es sich jedoch mit den „Orthodoxen". Diese petitionirten seinerzeit gegen die Congreß - Statuten, weil dieselben centralifiren, was den religiösen Satzungen angeblich zuwiederläust. Die „Durchführungs-Commission" wurde nur provisorisch zur Durchführung der Organisation bestellt, und von der Regierung nur provisorisch bis zur erfolgten Durchführung dieser Organisation anerkannt. — Die „orthodoxe Organisation" kann nunmehr als durchgeführt betrachtet werden und hat demnach die „Durchführungs-Commission" keinerlei Existenzberechtigung. Die Rechtsbafis der Landes-

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