Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1880-04-13 · Heft 15 (13.4.1880) · p. Seite 228

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
44 (1880)
Issue
Heft 15 (13.4.1880)
Date
1880-04-13
Page
Seite 228 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3227285-3227301--37957-3307143
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

228 meinden vertheilt? Ohne daß er die Meinung Anderer präoccupiren wollte, erklärt er, daß er in einem Rundschreiben an die Jurisdictionen die jüdischen Gemeinden verständigen zu laßen beabsichtigt: dieselben haben fernerhin ihre Subventionsgesuche im Wege des Schulinspectorats zu unterbreiten, welches bei der Unterbreitung der Gesuche an's Ministerium auch über den legalen Zustand der betreffenden Schulen und über die Unterstützungswürdigkeit derselben Bericht zu erstatten verpflichtet sei. Die einlangenden Subventionsgesuche erledigt das Ministerium. Der bisherige Modus der Unterstützung sei unzweckmäßig, da mit Beträgen von 50—100 fl. die Kraft zersplittert wird und kein Culturzweck erreicht werden kann. Es muß in's Reine gebracht werden, welches diejenigen Orte sind, in welchen das Culturbedürfniß es erfordert, daß daselbst gute Schulen errichtet und erhalten werden. vr. Hirschler: Mit großem Vergnügen schließt er sich dem vom Minister angedeuteten Vorgehen an und ist er der Meinung, daß das Ministerium, vom Schulinspector informirt, es sodann nicht mehr nöthig hat, auch noch anderweitige Informationen einzuholen. M. Schweiger: Es wäre angezeigt, daß lieber wenige Gemeinden, diese jedoch eine hinlängliche Unterstützung erhalten mögen, hierbei wäre es möglich, daß zum Mindesten die unterstützten Gemeinden aus der Subvention zn Gunsten des Schulwesens einen Nutzen ziehen. Mit den bisherigen kleinen Unterstützungsbeiträgen würde dieser Zweck kaum erreicht. A. Molnür: Man müßte einen Termin feststellen, bis zu welchem die Subventions Gesuche einzureichen find. Die ertheilten Subventionen seien bei den betreffenden Steuerämtern anzuweisen. Redner wünscht, daß unter dem Titel der Unterstützung der Volksschulen auch die Herausgabe der Lesebücher confessionellen Charakters, wie auch die einer ungarischen Bibel-Uebersetzung für den Schulgebrauch, subvcntionirt werde. Die vom Minister Tröfort vorgelegte dritte Frage bezieht sich auf die Transferiruug der 20 Stiftungsplätze für taubstumme Kinder von Wien nach Budapest. Die Orthodoxen behaupten, daß sie aus religiösen Gründen ihre Kinder nicht in das Budapester jüdische Taubstummen-Jnstitut schicken können, während das Verlangen der anderen Partei dahin gerichtet ist, daß — nachdem wir hier eine Landesanftalt haben — der Schulfond die Stiftungsplätze hier und nicht mehr in Wien erhalte. Der Minister wünscht, die religiösen Bedenken der Orthodoxen zu kennen. Reich: Dies ist wieder eine religiöse Frage, zu der es schwer ist zu sprechen. Der Herr Minister habe sich ja nie in religiöse Sachen eingemengt. Ich müßte mich auf den Schulchan-Aruch und auf andere Codices berufen, und das ist schwer. vr. Hirschler: Hätte der Vorredner nicht die Güte, die religiösen Unterschiede zu bezeichnen, welche zwischen dem hiesigen und dem Wiener Institute bestehen? Es fitzen hier mehrere Glaubensgenossen, die ihn verstehen und feine Gründe auch würdigen werden, obschon Reich dieselben als seine Glaubensgenossen nicht anerkennen will. Wenn zwischen den beiden Instituten ein Unterschied bestehen sollte, so will Redner selbst dahin wirken, daß das hiesige Institut die nöthige Veränderung vornehme. Reich: Ich rede nicht gern von diesem Thema. Ich will nicht anzüglich sein und fürchte, daß wenn ich meinen Standpunkt klarlege, dies dem einen oder dem andern der Anwesenden sehr unangenehm sein könnte. vr. Hirschler (zu Reich gewendet): Nach dieser Richtung hin kann ich Sie vollends beruhigen. Sagen Sie nur Alles! Reick: Wir können die Functionen Ihrer Rabbinen und Ihrer Schächter nicht in Anspruch nehmen; dürfen an dieselben nicht anrühren. Das ist uns verboten. vr. Hirschler: Wie verhält es sich mit den Functionären der Wiener Gemeinde? Reich: Die Functionen der Wiener in Anspruch zu nehmen hat man uns nicht verboten. Geben Sie nur Acht: Wenn mein Schächter zur andern Partei hinüber geht, so ist es mir schon verboten, von ihm schlachten zu lassen. Das ist uns Gesetz. Wir können daher auch nicht gestatten, daß unsere Kinder in das hiesige Taubstummen-Jnstitut gehen, welches nicht unser Institut ist. Wir schicken unsere Kinder auch nach Wien nicht gern und bedauern, keine eigene Anstalt zu haben. vr. Hirschler constatirt, daß auf feine Frage: nach welcher Richtung hin das hiesige Institut sich von dem Wiener in religiöser Beziehung unterscheidet? Reich nur damit antworten konnte, daß das hiesige Institut sich unter dem Banne befindet. Ein anderer Unterschied besteht zwischen diesen zwei Anstalten nicht. M. Schweiger erklärt, er habe das Wiener Institut des Oestern besucht und könne mit gutem Gewissen sagen, daß das hiesige Institut die religiösen Gebräuche mit viel größerer Strenge cbservirt, als dies in Wien der Fall ist. Aladär Molnär: Wenn die Erziehung der Taubstummen eine religiöse Angelegenheit ist, so gelte dies auch von der Erziehung der Soldaten, wie überhaupt von jeder Schulangelegenheit. In diesem Falle könnte aber das Ministerium in jüdischen Schulangelegenheiten überhaupt nicht entscheiden, da dasselbe sich in interne religiöse Angelegenheiten nicht mengt. Reich: In Sr. Excellenz sehen wir den wahren Beschützer unserer Religion. Se. Excellenz behält sich vor das Oberauffichtsrecht, aber sonst läßt er uns in Ruh' und mengt sich in unsere Angelegenheiten nicht. Es steht übrigens in

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.