Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 13 (30.3.1880)
- Date
- 1880-03-30
- Page
- Seite 202 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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202 diese bestimmt sich gemäß E.-P.-O. 8 757 nach den Landesgesetzen; l>. in das bewegliche Vermögen E.-P.-O. 8 775: „Folgende Sachen sind der Psändung nicht unterworfen; bei Geistlichen . . . die zur Verwaltung des Dienstes oder ''Ausübung des Berufes erforderlichen Gegenstände, sowie anständige Kleidung; 7. bei Geistlichen . . . ein Geldbetrag, welcher dem der Psändung nicht unterworfenen Theile des Diensteinkommens oder der Pension für die Zeit von der Pfändung bis zum nächsten Termine der Gehalts- oder Pensionzahlung gleichkommt; 9. Orden und Ehrenzeichen; 10. die Bücher, welche zum Gebrauche des Schuldners und seiner Familie in der Kirche oder Schule bestimnit sind." (Die Bibliothek überhaupt ist der Pfändung unterworfen.) 8 749: „Der Pfändung sind nicht unterworfen: 8. das Diensteinkommen der Geistlichen . . die Pension dieser Personen nach deren Versetzung in einstweiligen oder dauernden Ruhestand, sowie der nach ihrem Tode den Hinterbliebenen zu gewährende Sterbe- oder Gnadengehalt. Uebersteigen in den Fällen Nr. 8 das Diensteinkommen, die Pension oder die sonstigen Bezüge die Summe von 1500 M. für das Jahr, so ist der dritte Theil des Mehrbetrages der Pfändung unterworfen." ß 791: „Vor der Verhaftung eines Geistlichen ist der Vorgesetzten Dienstbehörde von dem Gerichtsvollzieher Anzeige zu machen. Die Verhaftung darf erst erfolgen, nachdem die Vorgesetzte Behörde für die dienstliche Vertretung des Schuldners gesorgt hat. Die Behörde ist verpflichtet, ohne Verzug die erforderlichen Anordnungen zu treffen und den Gerichtsvollzieher hiervon in Kenntniß zu setzen." Wie weit diese letzten Bestimmungen auch auf jüdische Cultusbeamten anwendbar, muß vorkommenden Falles die Praxis entscheiden. Dresden, 8. März. (Privatmitth.) Unsere Residenzstadt hatte die besondere Ehre gehabt, daß Marr hier persönlich für seine antisemitische Agitation einen neuen Ankerplatz aufzusinden versuchte. Aber selbst sein anfänglicher Erfolg verlor sich bald wieder, und das von ihm ausgestreute Saatkorn war auf unfruchtbaren Boden gefallen. Allerdings kann dies nicht allein der aufgeklärten und toleranten Gesinnung unserer Bevölkerung zugeschrieben werden, sondern auch zu keinem geringen Theile der socialen und religiös sittlichen Haltung der jüdischen Gemeinde und ihrer Mitglieder. Man fand eben keine Anhaltspunkte, an welche die Beschuldigungen und Anfeindungen sich anknüpfeu konnten. Die Gegner fanden daher nur Anklang bei einer geringen Anzahl Individuen, welche irgend eine persönliche Triebfeder hatten, an denen es selbstverständlich nirgends ganz fehlt. Diese vermochten aber, selbst durch die Unterstützung einiger Blätter, auf die allgemeine Stimmung keinen Einfluß zu erlangen. So verhält es sich leider nicht überall, sondern es find an manchen Orten Erscheinungen vorhanden, welche, obschon sie sich nur durch eine geringe Zahl Juden bethärigen, doch den Uebelwollenden die Veranlassung bieten, alle Juden zu beschuldigen und zu schinähen und die einmal vorhandenen Bornrtheile von Neuem anzufachen. Gegen diese Art von Solidarität haben wir seit alten Zeilen und so auch jetzt noch anzukämpfen. O esterrei ch -Ungarn. Aus Ungarn, 10. Februar. Aus Sütor-Alja-Njhel schreibt man dem „P. Napl»": Der reiche Israelit Marlin Kästenbanm hat zu Anfang dieses Jahrhunderts testamentarisch eine Stiftung im Betrage von circa hunderttausend Gulden zur Unterstützung armer Glaubensgenossen im Zempliner Komitat gemacht, deren Verwaltung nach der Bestimmung des Testators das Zempliner Komitat, beziehungsweise ein durch dasselbe zu wählender neungliedriger Ausschuß und ein durch diesen zu wählender Kurator zu führen hat. Als die Kuratorstelle vakant geworden war, wählte zu Anfang des vorigen Jahres die Komitats -Kongregation für diese mit großer Verantwortlichkeit verbundene Stelle ein in allgemeiner Achtung stehendes Ausschußmitglied, der Neuner-Ausschuß jedoch appellirte auf Grund des Testamentes gegen diesen Beschluß an das Ministerium, welches die Wahl anuullirte, weil die Wahl des Kurators nach dem Testament dem Neuner-Ausschüsse zustehe. Der letztere schrieb in Folge besten einen Konkurs aus, in welchem die Konkurrirenden verpflichtet wurden, mit einer ihnen gehörenden Liegenschaft im Werthe von 20,000 Fl. Sicherstellung zu geben. Es meldeten sich nur zwei Konkurrenten, von denen der Eine, eine angesehene Persönlichkeit, aus einer der ältesten resormirten Adelsfamilien des Zempliner Komitats, der andere aber ein Israelit war. Am 8. d. M. trat der Neuner-Ausschuß zusammen, unter destcn Mitgliedern sich kein einziger Israelit befindet, und wählte den israelitischen Konkurrenten, auf den auch der reformi^e Geistliche, der gleichfalls Mitglied des Ausschusses, seine Stimme abgab. Wir glauben, sagt der Korrespondent, als ein schönes Zeichen der Billigkeit', diesen Fall nicht unerwähnt lasten zu sollen. Pest, 11. März. Kultusminister Trefort, der mit dem in Angelegenheit des israelitischen Landes-Schul fonds gefaßten Beschlüsse des Abgeordnetenhauses vollständig übereinstimmt, gedenkt, wie wir vernehmen, schon nächstens eine Konferenz einzuberufen, an welcher auch Mitglieder beider Parteien der Israeliten theilnehmen sollen, um mit diesen die Modalitäten der Durchführung des Beschlustes zu besprechen. Bonn, 21. März. (Notizen.) „Der Starkenburger Bote" meldet, daß in Viernheim der gewiß seltene Fall eingetreten, daß ein Polizeidiener in der Synagoge die Ordnung aufrecht erhalten muß. Es kamen näm-