Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 13 (30.3.1880)
- Date
- 1880-03-30
- Page
- Seite 195 (sequence 3)
- Language
- German
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195 der Kongressisten oder Orthodoxen annimmt und nach kurzer Zeit erklärt, auf dem Status quo ante zu stehen, oder eine Kongresfisten-Gemeinde sich für orthodoxe und eine orthodoxe für eine Gemeinde nach dem Sefard - Ritus manifestirt; die Auftheilung würde daher unübersehbaren Schwierigkeiten begegnen." „Der Auftheilungsschlüssel ist unter solchen Umständen unberechenbar. Die streitenden Parteien haben schon versucht, die Bermögensfrage auf richterlichem Wege zu lösen, allein der Kaffationshof hat es ausgesprochen, daß diese Frage in die Kompetenz der Administrative falle. (Entscheidungen, 4. Band, Zahl 404.) Uebrigens kennt sowohl G.-A. XXIX: 1840 als G.-A. XVII: 1867 nur eine Judenschaft (jüdische Religion). Staatsrechtlich anerkannte zwei israelitische Konfessionen könnten bei uns nur durch ein besonderes Gesetz ausgenommen werden. Tie Bertheilung des Kapitals unter die Kultusgemeinden würde mit dem Zwecke und der Natur der Widmung im Widerspruche stehen. Aus dem Obengesagten ist es klar, daß die Auftheilung der Fondserträgnisse vor Feststellung des durch Uebereinknnft oder Nrtheil zu bestimmenden Schlüssels auf zwei gleichmäßige Theile ebenfalls undurchführbar ist; denn man darf die schon widmungsmäßig bezeichnete Verwendung des Fondserträgnisses nicht unberücksichtigt lassen. Zweck des Fonds ist nicht nur die Unterstützung von Schulen, sondern die Erhaltung von Rabbinen- und Lehrer-Seminarium und Erziehung von Blinden und Taubstummen, und so nehmen diese Zwecke einen Theil des Erträgnisses in Anspruch und dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Aus dem Erträgnisse des Fonds werden beiläufig 75 Prozent zur Bedeckung stehender Ausgaben verwendet, welche ohne Unterschied der Parteien zu Gunsten der gesammten heimischen Israeliten geschehen, wie dies der angeschlosscne Voranschlag zeigt." Was von den Erträgnissen des Fonds übrig bleibt, wird nach Bedürftigkeit an die israelitischen Volksschulen vertheilt, und hierbei kommen die „orthodoxen" Gemeinden am besten weg. Z. B. von 1874—1878 wurden laut amtlichen Ausweisen den Schulen der Kongressisten zugewendct 59.830 Fl., denen der Orthodoxen 85.130 Fl. und den Status-»tuo-Israeliten 12.070 fl. Die Petirionskommission will daher den Stand der Tinge beibehalten, wie er jetzt ist. Auch ein -Organisationsgesetz hält sie nicht für rathsam. Sie sagt darüber ani Schlüsse ihres Berichtes: „Allein angesichts des Resultates des Kongresses von 1668/69 und der gegenwärtig herrschenden schroffen Parteigegensätze kann zur Zeit ein allgemein beruhigender Erfolg nicht erwartet werden, es sei denn, wir kopiren das diesbezügliche preußische Gesetz aus dem Jahre 1876. Wünschenswerth dagegen und durchführbar wäre es, daß der Minister je eher einen Gesetzentwurf betreffend die Eheschließung zwischen Christen und Israeliten, sowie betreffend den Uebertritt zum mosaischen Glauben verfasse." Das Abgeordnetenhaus hat nun hierüber verhandelt und zwar — drei Tage lang. Ter Gegenstand muß alio dem hohen Hause als sehr wichtig enschienen sein. Der Antrag des Petitionsausschusses lautet folgender maßen: „Indem das Abgeordnetenhaus die Prüfung der rechtlichen Natur des isr. Landes-Schulfonds sür die Zeit der Prüfung der öffentlichen Fonds und Stiftungen sich vor behält; da aber auch bis dahin eine provisorische Verfügung nothwendig befunden wird; werden die Gesuche dem Kultus und Unterrichts-Minister mit dem Aufträge hinausgegeben, daß bei Anweisung der aus den Erträgnissen des isr. Laudes - Schulfonds zu Volksunterrichts - Zwecken verwendbaren Subventionen der gesetzmäßige Zustand der betreffenden Schule, die Vermögensverhältnisse der dieselbe erbaltenden Gemeinde, ferner die Billigkeit und der allgemeine kulturelle Gesichtspunkt maßgebend sein sollen." Der Abgeordnete Stephan Ap-'ckhy erachtet die rechtliche Seite der Fondsrage für so ausgemacht, daß sic einer weiteren Prüfung nicht zu unterziehen sei. Er stellt daher das Amendement: Der erste Theil der Gutachtens von den Worten: „Indem das Abgeordnetenhaus" bis zu den Worten: „nothwendig befunden wird" ist wegzulasscn. 'Minister Trefort erklärt sich hiermit einverstanden und verthcidigt das Rabbiner-Seminar und die Präparandien. Abgeordneter Hcgedüs bezüchtigt das Ministerium des rvill kührlichen Verfahrens und stellt folgenden Antrag: „Beschluß-Antrag. Das Haus wolle als Beschluß ans sprechen, daß es die bisherige, rvillkürliche Gebahrung des Herrn Ministers für Kultus und Unterricht mir dem in Rede stehenden Schulsond mißbillige und den Herrn Minister anweife: Ter Minister wolle je eher die geeigneten Veranstaltungen treffen, daß bezüglich der Auftheilung der Proveme dieses Fonds unter die verschiedenen israelitischen Konfessionen zum Zwecke der autonomen Gebahrung derselben eine Vereinbarung zu Stande gebracht werde; im Falle aber eine solche nicht gelingen sollte, eine richterliche Feststellung platzgreife. Bis dahin aber mögen die Provente dieses Fonds zu Gunsten der verschiedenen Konfessionen in gerechtem Verhältnisse und der Billigkeit entsprechend zu Zwecken des öffentlichen Unterrichts verwendet werden." Nach einer ausführlichen Rede stellt Abgeordneter A l adn r Molnstr folgenden Antrag: „Die in Verhandlung befindlichen Gesuche werden dem Kultus- und Unterrichtsministcr mit der Weisung übergeben. i