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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1880-03-23 · Heft 12 (23.3.1880) · p. Seite 179

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
44 (1880)
Issue
Heft 12 (23.3.1880)
Date
1880-03-23
Page
Seite 179 (sequence 3)
Language
German
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dieses Lehrbuches." Der Vorstand beweist aber, daß er sich nicht hierüber, sondern über die Stelle jenes Buches: „Kain, der Brudermörder, war ein Vorbild der über die ganze Erde zerstreuten Juden" beschwert habe, und daß er nicht die Beseitigung des Lehrbuches, sondern nur die Entsernung dieser einen Phrase aus den späteren Auflagen des Buches erbeten habe. Was meint man nun, was Tr. antwortet? Er läßt seine frühere Behauptung, daß der Vorstand deshalb sich beschwert habe, weil in dem Buche gelehrt werde, daß die Juden Christus unschuldig getödtet hätten, ganz weg. und behauptet, daß die Beseittgung des Lehrbuches und die Abänderung jener Phrase „gleich unberechtigte Forderungen seien." Hiermit hat aber Tr. den eigentlichen Hauptpunkt zu umgehen versucht. Jedermann sieht doch ein, daß ein himmelweiter Unterschied besteht zwischen der Erzählung, daß vor mehr als 1800 Jahren Jesus von den Juden unschuldig getödtet worden, und der Jnsinuatton, noch die jetzigen Juden sollen als Brudermörder angesehen werden!! Daß Herr Treitschke nicht so viel Gefühl hat, um diesen Unterschied zu würdigen und das Bestreben, dergleichen Saat von Haß und Verachtung gegen eine Klaffe von Mitbürgern nicht mehr in die jugendlichen Herzen gestreut zu sehen, als ein durchaus gerechtfertigtes, ja edles anzuerkennen, ist bedauerlich, jedoch am meisten für ihn selbst. Sophistisch ist es aber, wenn er die Beseittgung eines Lehrbuches und die Entsernung eines Satzes aus demselben für gleich ausgiebt. Sind nicht von katholischer wie protestanttscher Seite schon sehr häufig gleiche Forderungen hinsichtlich der in protestanttschen und katholischen Schulen verwendeten Lehrbücher gestellt worden? Hat nicht das Unterrichtsministerium hierzu durch einen Erlaß geradezu aufgefordert und sich ein Vertreter des Ministeriums im Abgeordnetenhause ausführlich darüber ausgelassen? Soll dieses einfache Recht den Juden, weil sie die Minorität bilden, nicht allein abgesprochen, sondern als eine „Anmaßung und Ueberhebung" angerechnet werden? Dazu erhebt sich denn auch noch einmal Herr Tr. mit seinem gewohnten Aplomb, indem er sagt: „Diese jüdische Behörde hat sich in der That unterstanden, Einspruch zu erheben gegen den katholischen Religionsunterricht einer katholischen Volksschule, während keine christliche Kirchenbehörde jemals danach fragt, was in den jüdischen Religionsstunden über Christus und die Christen gelehrt wird." Man merke wohl, Tr. substituirt hier abermals den ganzen katholischen Religionsunterricht für einen kleinen Satz in einem Lehrbuch, der die noch jetzt lebenden Juden als Brudermörder brandmarkt! Ist das ehrlich? Wenn noch keine Beschwerde darüber erhoben worden, was in den jüdischen Religionsstunden über Christus und die Christen gelehrt wird, so ist die einzige erlaubte Schlußfolgerung, daß eben daselbst nichts gelehrt wird, worüber man sich beschweren könnte. Denn sonst wäre es von Seiten der zuständigen Behörde eine Vernachlässigung ihres Rechts und ihrer Pflicht. Aber es stehen Herrn Tr. alle unsere Religionslehrbücher zu Gebote, um daraus, wenn er es vermag, den Stoff zu einer Beschwerde zu schöpfen. Nein, Herr Treitschke, durch solche Rechtfertigung blamirt man sich nur. Tr. verlangt auch, daß die Eingabe des Vorstandes und die Antwott des Ministers „vollständig" veröffentlicht werden. Dies ist längst geschehen. Er kann sie sinden in dieser Zeitung S. 39. 54. 391. Jahrgang 1879. Zeugt diese erste Notiz von bösem Willen, so erweist die zweite Treitschke's Uukenntniß, die ihn nicht verhindert, die schärfsten Urtbeile zu fällen. Einer Entgegnung Breßlau's gegenüber bleibt er dabei: „die Thatsache, daß die spanischen Juden sich leichter als die deutschen an abendländische Sitte gewöhnten, ist notorisch." Man erinnere sich, was für Folgerungen Tr. daraus zog. Weiß Tr. nicht, daß die türkischen Juden, soweit sie Abkömmlinge spanischer Flüchtlinge sind, noch heute nicht türkisch oder arabisch, sondern spaniolisch schreiben und sprechen? Nun, da kann er einwenden: ich spreche nur von abendländischer Sitte. Weiß er aber nicht, daß die Abkömmlinge der spanischen Juden in Holland und anderen Ländern nicht nur in ihrem Ritus noch spanische Ausdrücke, in ihren Gebetbüchern die spanische Uebersetzung haben, sondern bis zu diesem Jahrhundert eine verhältnismäßig reiche Literatur in spanischer Sprache Pflegten? Nicht nur der berühmte Menaffe ben Israel schrieb seine meisten und hauptsächlichsten Werke in spanischer Sprache, während er sie doch in Amsterdam und zumeist für seine Glaubensgenossen verfaßte, sondern auch im Laufe des vorigen Jahrhunderts erschienen noch ansehnliche Schriften holländischer Juden in spanischer Sprache — während es in Deutschland schon einen jüdischen deutschen Minnesänger gab, und die deuschen Juden überhaupt niemals anders als in hebräischer und deutscher Sprache schrieben und jede alte Judenfrau einen deutschen Petanteuch hatte und las (in jüdischdeutschen Lettern). Tics beweist doch schlagend, wie sehr die deutschen Juden seit uralter Zeit die deutsche Nationalität hegten. So nehmen, um noch etwas anzuführen, altdeutsche Namen unter den jüdischen Vornamen, wie Zunz in Masse nachgewiesen, den Hauptraum ein, Namen, die bei den deutschen Christen mit Namen fremder Zungen vertauscht wurden. Obschon sich über viele dieser Dinge Treitschke Kenntniß aus den. bez. Arbeiten des Herrn Arw-Lallemand hätte verschaffen können, muthen wir ihm ein wirkliches Wissen auf diesem Felde gar nicht zu; aber wir dürfen ihm dann auch jedes begründete Urtheil absprechen. Er ruft freilich das Zeugniß des vr. R«e an. Wir wollen hier über die von sehr radikaler Tendenz beherrschte und gänzlich unpraktische Schrift') 1s Wir verweisen auf die ausführliche Beunhcilung dieser Schrift in Ar. 7, tl. Iahrg. 164». 11'

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