Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 11 (16.3.1880)
- Date
- 1880-03-16
- Page
- Seite 163 (sequence 3)
- Language
- German
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163 Einzigkeit Gottes enthalte, während sein dogmatischer Inhalt I eine Fülle von Lehren befaßt, die gar nicht von einander zn trennen sind, und selbst das Schriftwort ra~ in jedem einzelnen Worte einen Anknüpfungspunkt zu einer langen Gedankenreihe bietet — so muffen wir die Charakterisirung des „israelitischen Monotheismus", wie sie Professor Cohen auf die beiden Ideen beschränkt, geradezu zurückweisen. Wir werden gleich sehen, warum der Berfaffer sich damit begnügt hat. — Nach Cohen unterscheidet sich der christliche Monotheismus von dem israelitischen dadurch, daß „die Idee des Verhältnisses von Mensch und Gott in der Menschwerdung Gottes verinnerlicht wird und in der dogmatischen Form der Humanifirung Gottes die kulturgeschichtliche Mission der Humanisirung der Religion vollzieht." (S. 6.) Jeder Leser wird mit uns wünschen, Herr Cohen hätte sich doch etwas deutlicher ausgesprochen, etwas verständlicher. Er behauptet also zuerst, daß „in der Menschwerdung Gottes das Berhältniß zwischen Mensch und Gott verinnerlicht wird." Wir müssen nunmehr voraussetzen, daß er die jüdische Lehre vom Berhältniß Gottes zum Menschen und des Menschen zu Gott mit Stillschweigen überging, um zu dieser Behauptung bequemer gelangen zu können. Die Menschwerdung Gottes ist nach dem israelitischen Monotheismus und der von ihm gelehrten „Geistigkeit" und Unendlichkeit Gottes gar nicht denkbar, und ist deshalb nicht blos keine „Verinnerlichung", sondern vielmehr eine unzulässige Veräußerlichung Gottes, ein Widerspruch mit dem Begriff Gott. Uns scheint cs, als ob eine größere Verinnerlichung des Verhältnisses zwischen Gott und Mensch als die der Gottebenbildlichkeit und unmittelbaren Gottursprünglichkeit des Menschengeistes einerseits und die Heiligung „wie Gott heilig ist" andererseits gar nicht gedacht werden kann, sobald man sich nur in diese zu vertiefen versteht. Hierzu erst die „Menschwerdung Gottes", werde diese als Thatsache oder als bloße Vorstellung gefaßt, zu Hülfe rufen zu sollen, ist eine Forderung, die uns voni reinen Gottesbegriff ebenso weit dünkt wie von dem richtigen Vcrständniß der Menschennatur und ihrer Begrenzung. Wie also Cohen eine Gleichheit des israelitischen Monotheismus und des protestantischen Christcnthums behaupten kann, ist uns nicht erfindlich. Im zweiten Satz nennt er die Menschwerdung Gottes die „Humanifirung Gottes" und sie ist es, welche „die Humanifirung der Religion culturgeschichtlich vollzieht." Offenbar spielt hier der Verfasser mit dem Worte „Humanisirung." Denn während die culturgeschichtlichc Humanisirung der Religion nichts arrderes bedeuten kann, als die Verbreitung der Religion unter den Völkern, eine culturgeschichtliche Mission, die doch der Islam ebenso für die morgenländischen Völker vollzogen hat, und zwar ohne die Vorstellung von der Menschwerdung Gottes, bedeutet die Humanifirung Gottes etwas ganz Anderes, nämlich eben, daß Gott Mensch geworden. Thatsächlich mag e§ nun angenommen werden, daß die abendländischen Völker die monotheistische Religion ohne das Dogma der Menschwerdung Gottes nicht angenommen hätten, während eben so thatsächlich die morgenländischen Völker (indogermanischen wie semitischen Ursprungs) sie mit diesem Dogma nicht angenommen — immer bleibt zwischen dem israelitischen Monotheismus und dem christlichen schon wegen dieses Dogmas eine Kluft, welche auch die Sophistik nicht zu überbrücken vermag. Aber es ist eben auch völlig unrichtig, daß mit diesem Dogma der christliche Monotheismus erschöpft und der Unterschied zwischen ihm und dem israelitischen genügend angegeben sei. Cohen gestattet sich hier abermals einen Sprung. Zunächst kann doch diese Menschwerdung Gottes nur durch ihren Zweck Sinn und Bedeutung haben, und dieser Zweck wird von der Christuslehre in der Erlösung des Menschengeschlechts durch den Opsertod des Gottmenschen gesunden und ausgesprochen. Wir brauchen kaum zu sagen, daß hierin nicht minder eine fundamentale Verschiedenheit mit dem israelitischen Monotheismus liegt, der bei seinen Begriffen von der Gerechtigkeit Gottes und von der Heiligung der Menschenseele die Vorstellung einer s o vollbrachten Erlösung zurückweist. Aber diese Erlösung kann wiederum nur verstanden werden durch das Dogma der Erbsünde, welche das Individuum an sich durch das eigene Wirken nicht zu heben vermöge. Auch dieses Dogma bildet eine unübersteigbare Differenz. Wir können und wollen an dieser Stelle diesen Gegenstand nicht bis ins Einzelnste verfolgen. Es sind ja auch gar nicht Dinge, die nicht in Jedermann'» Bewußtsein lägen. Wir deuten nur noch an, daß aus diesen Dogmen nothwendig die alleinige Seligkeit durch den Glauben, also die Ausschließung aller Andersgläubigen von der Seligkeit stoß, eine Lehre, die auch auf das Sittcngesetz einen tiefgreifenden Einfluß üben mußte. Herr Cohen wird aber zugestehen müssen , daß alle diese Dogmen dem protestantischen Christenthum ebenso angehören wie dem katholischen, und es ist deshalb gar nicht abzusehen, wie der israelitische Monotheismus dem protestantischen Cyristenthum näher stehen solle. Bon hier ab macht nun Professor Cohen einen Sprung, der noch viel weiter geht als die ersten, die wir ihm oben nachgewiesen. Er behauptet nämlich, daß diese „Humanisirung Gottes" allein die Möglichkeit zur Autonomie des Sittengesetzes, „zur Ableitung des Sittengesetzes aus dem Begriffe der gesetzgebenden Vernunft" gegeben habe. Diese Möglichkeit sei durch alle Lehren, durch allen Enthusiasmus der Propheten nicht vorhanden gewesen. Wir bestreiten ihm dies vollständig, und zwar auf zweifachem Wege. Wer die Entwickelung der Philosophie als einer selbständigen Wipenschaft von ihrem Beginne an bis zum heuttgen Tage verfolgt, der wird nicht allein die Möglichkeit, sondern sogar die Notl - 11*