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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1880-03-16 · Heft 11 (16.3.1880) · p. Seite 164

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
44 (1880)
Issue
Heft 11 (16.3.1880)
Date
1880-03-16
Page
Seite 164 (sequence 4)
Language
German
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164 Wendigkeit erkennen, daß die Philosophie ganz selbständig zu der Vorstellung von der Autonomie der gesetzgebenden Vernunft für das Sittengesetz gelangen mußte. Die Philosophie, die von jeder Voraussetzung abstrahirt, mußte, sobald sie die Freiheit des menschlichen Willens erkannt hatte, auch den Begriff der gesetzgebenden Vernunft haben und aus ihm das Sittengesetz herleiten. Welche andere Grundlage konnte sie denn bei Schöpfung von Systemen der Ethik, wie wir sie doch seit Plato auf einander folgen sahen, haben? So lange die Philosophie eine dogmatische Tendenz (in philosophischen Sinne) verfolgte, so lange sie nicht im Skeptizismus sich selbst und im Pessimismus die Ethik ausgab, sah sie stets die Vernunft als gesetzgebend an, und war sittengesetzgeberisch thätig. Das zweite Moment aber ist, daß diese ^Unterwerfung unter die Ableitung des Sittengesetzes aus dem Begriff der Vernunft", also die Trennung der Sittenlehre von der Gotteslehre als Consequenz und Ausfluß der letzteren, ebenso vom christlichen Monotheismus wie vom israelitischen zurückgewiesen wird. Cohen giebt zu, daß das gesammte Judenthum in allen seinen Phasen die Freiheit des menschlichen Willens als eine Fundamentallehre enthält. Von der Geschichte des Paradieses bis zum jüngsten Rabbiner wird die Freiheit des menschlichen Willens unerschütterlich festgehalten. Aber mit derselben Festigkeit hält es auch auftecht, daß Gott allein die Grundlage und Quelle des Sittengesetzes ist, und daß letzteres ohne jenen nicht zu bestehen vermöge. Die Mannigfaltigkeit und Wandelbarkeit der ethischen Systeme der Philosophen und der Principien, aus denen sie ihre Systeme herleiten, dient nur zu um so stärkerem Beweise. Ist doch auch das Kantische System von den darauf folgenden deutschen Philosophen bis zur jüngsten Phänomenologie des sittlichen Bewußtseins von Hartmann kritisch beleuchtet und vielfach verworfen worden. Ganz ebenso verhält sich aber auch der christliche Monotheismus gegen diese Ethik ohne Gott. Wie nach Cohen die „Menschwerdung Gottes" der »gesetzgebenden Vernunft die Autonomie" zugestehen und nöthigen uns, aus diese Hauptsätze Cohen's uns zu beschränken. Wir finden natürlich auf jeder Seite seines Schristchens Behauptungen, die aus diesen Vordersätzen fließen und die wir ihm bestreiten müßten. Nur eine Bemerkung wollen wir noch hinzufügen. Er spricht wiederholt von „einer reineren Form" des Christenthums, der sich die Juden zugesellen könnten. Wir müffen gestehen, daß wir von einem Philosophen den Ausdruck „Form" gerade in einer so überaus wichtigen Sache nicht erwartet hätten. Wir brauchen es nicht mehr auseinanderzusetzen, daß Form und Wesen nur eine sehr äußerliche Unterscheidung sind. Jedes Wesen hat eine ihm organisch zugehörige Form; die Form fließt aus dem Wesen und ist von diesem bedingt. Es kann eine Form noch eine längere Zeit bestehen, wenn das Wesen abgestorben ist, aber sie ist dann eben eine wesenlose Form, die bei dem ersten Anstoß zusanlmenfällt. Es kann sich also auf dem religiösen Gebiete gar nicht um eine Veränderung der Form handeln, wenn nicht das Wesen selbst sich verändert. Cohen verlangt also im Grunde ein „reineres Wesen", und gebraucht nur „Form", um die so überaus schwer wiegende Sache als leichter hinzustellen, oder aus Höflichkeit. Wir unsrerseits können uns aber damit nicht zufrieden geben. Nein, es handelt sich nicht um die Form, sondern um das Wesen beider Religionen! Die Streitschriften. IV. Wir haben den Faden unseres Referats wieder aufzunehmen, denn abermals liegen uns zwei Streitschriften vor, und zwar sehr willkommene Gabens) Die eine ist von Dr. Karl Fischer, Professor am Gymnasium zu Frankfurt a. Main: „Heinrich von Treitschke und sein Wort über ermöglichen solle, ist nicht zu begreifen, da gerade umgekehrt! unser Judenthum. Ein Wort zur Verständigung" (Leipzig, in ihr die Menschennatur erst recht Gottes bedürfen soll, um Schellmann, 1830) versaßt, und vermehrt so in verdienstdurch ihn erlöst zu werden. Dadurch wird der Mensch noch voller Weise die Reihe jener christlichen Männer, welche ihr abhängiger von Gott und verliert einen großen Theil seiner! unparteiisches Wort zu Gunsten der Juden in die Wagschale Freiheit, wie dies die christliche Lehre von der „Gnade" so zu legen nicht anstehen, vr. Fischer bekennt sich ebenso als recht beweist. Es ist also geradezu ein recht weiter Sprung, gläubiger Christ wie als Gesinnungsgenoffe Treitschke's in den oder sagen wir ein gewaltthätiger Act, die Autonomie der gesetzgebenden Vernunft in den Rahmen des christlichen Monotheismus zu bringen. Cohen hätte es sogar leichtek gehabt, diese Autonomie in den Rahmen des israelitischen Monotheismus einzupfropsen, denn die Gottebenbildlichkeit des Menschengeistes konnte ihn die Autonomie der gesetzgebenden Vernunft viel leichter folgern lassen. Die Grenzen, die uns der Raum dieses Blattes setzt, wichtigsten politischen Fragen anderthalb Jahrzehnte hindurch. Er sagt im Vorwort: „In der sogenannten Judensrage scheide ich mich zu meinem großen Bedauern von ihm. Von Haus 1) Soeben kommt uns die Revue des deux Mondes vom l. März zu, in welcher Valbert (Cherbuliez) einen bemerkenswerthen Artikel „La question des Juifs en Allemagne* veröffentlicht. Wir werden in der nächsten Nummer darüber referiren und zugleich „Die Notizen zur Judenfrage" von Herrn, v. Treitschke im Februarhcst der „Preußischen Jahrbücher" würdigen.

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