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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1880-03-02 · Heft 9 (2.3.1880) · p. Seite 130

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
44 (1880)
Issue
Heft 9 (2.3.1880)
Date
1880-03-02
Page
Seite 130 (sequence 2)
Language
German
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130 Berliner Vertrag in der Occupation von Bosnien und der' Die identische Note der drei Großmächte lautet wie folgt: Herzegowina getreulich festhielt und so einen Löwenantheil „Der Unterzeichnete Consul (Geschäftsträger) der ... Regierung aus der türkischen Beute zog, die der russisch-türkische Krieg zu Bukarest hat den Auftrag erhalten, im Namen seiner Regeboten, während es diesen Krieg nicht mitkämpfte, hinsichtlich gierung dem Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten der rumänischen Juden und des hierbei zur Geltung kommenden von Rumänien die folgende Mittheilung zu machen: Der Princips den Berliner Vertrag als nicht vorhanden betrachtete. ... Negierung ist durch Vermittelung des Agenten (Geschäfts- Man wird vielleicht fragen, warum gerade Oesterreich so trägers) Sr. Hoheit des Fürsten von Rumänien zu Paris verfuhrt Bei jenem Handelsverträge äußerte es sich dahin, (Berlin, London) die Veröffentlichung eines Gesetzes vom daß vitale Jnteresien des Staates, schwerwiegende Handels- 25. October 1879, welches die Kammern beschlossen halten, interesien auf dem Spiele ständen, wegen derer die Interessen zur Kenntniß gebracht worden, das die Revision der Verfassung eines Bruchtheils der Bevölkerung unbeachtet bleiben müßten, des Fürstenthums in der Richtung verlangte, daß der Text Es liegt deshalb nahe, zu schließen, daß die sofortige Anerderselben in Uebereinstimmung mit den Festsetzungen des Arkennung und die Vermittelung bei den anderen Mächten auch tikels 44 des Berliner Vertrages gebracht wurde. Die . . . einen besonderen Zweck hatten, nämlich den, sich die Dank- Regierung vermag zwar die neuen Verfasiungsbestimmungen, barkeit der Rumänen zu verdienen. Nun, ein hervorragender! von welchen ihr Kenntniß gegeben wurde, und insbesondere österreichischer Staatsmann war es, der die Dankbarkeit als j diejenigen, welche für die in Rumänien wohnenden, im klebrigen durchaus der Politik fremd erklärte, und es kann daher die! aber keiner fremden Nationalität angebörigen Personen von Zeit kommen, wo die Rumänen diesen Grundsatz der Politik! nichtchristlichem Cultus die Nothwendigkeit vorschreiben, sich gegen Oesterreich ausspielen. Man weiß ja, wie sehnsüchtig! den Förmlichkeiten einer individuellen Naturalisation zu unterdie Rumänen nach ihren Brüdern in den benachbarten öfter-' werfen, für den Absichten der Sianatarmächte des Berliner reichischen Provinzen ausschauen. Es kommt Alles auf die i Vertrages entsprechend nicht zu erachten; vertrauend aber auf politische Constellation an. Das Urtheil über diese, gegen ein den guten Willen der fürstlichen Regierung, sich in der Ausunglückliches Häuflein Menschen geübte Politik gehört der j führung ihrer Verwaltungsmaßnahmen mehr und mehr dem Geschichte an. Wir wollten hier nur die Thatsache constatiren.! liberalen Gedanken zu nähern, von welchem die Mächte beseelt So ist es denn geschehen, daß am 20. Februar die waren: ferner Kenntniß nehmend von den formellen Zusiche- Unabhängigkeit Rumäniens auch von England, Frankreich, rungen, welche ihr in dieser Hinsicht gemacht worden sind; Deutschland und Belgien anerkannt worden. Man telegraphirt endlich um der rumänischen Nation einen Beweis ihrer freundaus Bukarest von diesem Tage: lschaftlichen Gesinnung zu geben, hat sich die . . . Regierung Der Minister des Auswärtigen, Boerescu, empsing heute entschlosien, ohne weiteren Verzug das Fürstenthum Rumänien Mittag die diplomatischen Vertreter Frankreichs, Englands als unabhängigen Staat anzuerkennen. Infolge hiervon erklärt und des deutschen Reichs und nahm von denselben eine iden-! sich die . . . Regierung bereit, zu der fürstlichen Regierung in tische, die Unabhängigkeit Rumäniens anerkennende Note! regelmäßige diplomatische Beziehungen zu treten. Der Unterentgegen. Hierauf zeigte der diplomatische Agent Belgiens j zeichnete theilt hiermit dem Minister der auswärtigen Anden: Minister die Bereitwrlligkeit seiner Regierung an, die j gelegenheiten den von seiner Regierung gefaßten Beschluß mit Unabhängigkeit ofsiciell auzuerkennen. Am Nachmittag über- und hat die Ehre u. s. w. reichte der bisherige diplomatische Agent Englands, White, dem Fürsten in feierlicher Audienz sein Beglaubigungsschreiben als bevollmächtigter Minister Englands. — Es steht nur noch die Anerkennung der Nordamerikanischen Vereinigten Staaten zurück. Hiermit ist in der Leidensgeschichte der rumänischen Juden die traurige Episode des Artikels 44 des Berliner Vertrages, nachdem er doch nur ein leeres Wort geblieben, zu Ende. Denn welchen Werth nach diesem Vorgänge die iden- Alle tische Note der drei Großmächte besitzt, ist einsichtlich. Als ob nun die Rumänen eine Satyre auf diese Note zur Antwort geben wollten, wird aus Bukarest vom Tage nach der Ueberreichung jener, vom 21. Februar telegraphirt: „Der Senat genehmigte heute das Bürgerrecht für den jüdischen Banquier Daniel in Jassy. Gegenüber der Opposition, welche die Verleihung des Bürgerrechts lebhaft bekämpfte, griff der Ministerpräsident in die Debatte mit einer Rede ein, aus welcher hervorging, daß die Mächte Recht hatten, als sie in den heute übergebenen Noten die Zuversicht ausdrückten. Stimmen aus Rumänien selbst besagen, daß die Lage der! die rumänische Regierung werde die gesetzlichen Bestimmungen dortigen Juden trauriger geworden, als sie früher gewesen, und an thatsächlichen Belegen fehlt es leider nicht. Die Ansicht Derer, welche von der Intervention bei dem Berliner Congreß von vornherein nichts Gutes erwarteten, da sie die Stimmung der Rumänen kannten, hat sich als richtig erwiesen. betreffs der Naturalisirung der Israeliten ausführen/ Also der Artikel 44 und die Emancipation eines Israeliten unter schwerem Redekampf!!!

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