Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 9 (2.3.1880)
- Date
- 1880-03-02
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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"Allgemeine Zeitung des Zudenthums. Em unparteiisches OrgM für Mes jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich j einmal in 2 diS 2‘/i Bogen. Preis; Vierteljährig 3Mark. Inserate werden l mit 30 Pf. für die Petitzeile oder deren! Rannr berechnet. Alle Postämter und Buchhandlungen nehmen Bestellungen an. Heraus gegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn. Verlag von Baumgärmer's Buchhandlung in Leipzig. In redactionellen Angelegenbeitcn :rende man sich an Dr. i*. Pmlippluit in I Bonn: hinsichtlich der Inserate , n A. j Masse in vcivrig und dessen Ailialea > in Berlin. BreSlau :c. Inserate, welche bis vonnerrlog einzehen, finden in der darauffolgenden Nummer Beritckfichrizung. Beilagen werden mit 12 Mark berechnet. 44. Jahrgang. Leipzig, den 2. März 1880. Jß 9. Inbnlt. Leitende Artikel: Die Anerkennung Rumäniens. — Die Streitschriften. Hl. — Aus der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses vom 11. Februar 1880. — Ein russischer Roman. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Aus Württemberg, Fürth — Frankreich: Paris. — Marokko: Aus Fez. — Palästina: Jerusalem. — Feuilleton: Antipessimistische Denkiprüche. (Forts) — Roch eine Reliquie von Jost. — Vermischtes: Die Cauer'sche Lehranstalt zu Berlin. — Correspond enz.- Darmstadt. -£eÄ\eutle Bonn, 25. Februar. Die Anerkennung Rumäniens. Die österreichische Politik und die rumänischen Juden. Der Wiener „Presse" wird aus Bukarest vom 14. Febr. telegraphirt: „Die östereichisch-ungarische Regierung hat am 7. d. eine Note an die Regierungen in London, Berlin und Paris gerichtet, in welcher dieselben ersucht werden, in Folge der berücksichtigenswerthen Umstände und unter Hinweis auf die Bereitwilligkeit der rumänischen Regierung, die Juden frage der weiteren Lösung zuzuführen, die Unabhängigkeit Rumäniens auch formell anzuerkennen. Wie in hiesigen diplomatischen Kreisen versichert wird, haben die genannten drei Regierungen die Initiative des Wiener Cabinets in verbindlichster Form beantwortet, so daß die Accreditirung der Vertreter Deutschlands, Frankreichs und Englands als unmittelbar bevorstehend angesehen wird." Diese Angaben sind von keiner Seite dementirt worden, und können sie also als richtig angenommen werden, so geben sie den Schlußstein zu der ganzen Politik, welche das österreichische Ministerium des Auswärtigen den rumänischen Juden gegenüber ausgeführt hat. Man wird mit Fug und Recht sagen können: an dem Unglück der rumänischen Juden, an dem Scheitern des Berliner Congresses hinsichtlich seiner Beschlüsse über die Gleichstellung der Juden in Rumänien hat Oesterreich Schuld. Oesterreich war es, welches einen Handelsvertrag mit Rumänien abschloß, in welchem die österreichischen Unterthanen jüdischer Religion getrennt wurden von den christlichen österreichischen Unterthanen und Ausnahmebestimmungen unterworfen, die sich auf die letzteren nicht erstrecken — es geschah dies, während alle anderen Culturstaaten einen solchen Handelsvertrag mit Rumänien abzuschließen verweigerten, und deshalb überhaupt keinen Handelsvertrag mit Rumänien annahmen, weil sie derartige Bedingungen nicht eingehen wollten. Beiläusig bemerkt geschah dies, als die Suzeränität der Pforte über Rumänien noch bestand, so daß hiermit diese Suzeränität einseitig durchbrochen wurde. Oesterreich war es, welches, kaum daß die Bestimmungen des Berliner Vertrages, nach welchen die Unabhängigkeit Rumäniens erst nach der Durchführung der Gleichstellung der Juden erfolgen sollte, und die doch Oesterreich mit unterzeichnet hatte, auf dem Papiere trocken geworden, die Unabhängigkeit Rumäniens anerkannte und somit in diesem den Vorsatz weckte und stärkte, die Beschlüße des Berliner Vertrages in diesem Punkte unausgefilhrt zu lasten. Oesterreich war es nun, welches die drei widerstrebenden Großmächte durch seine Vermittelung bewogen hat, seinem Beispiele zu folgen. Denn daß eine, Verheißungen enthaltende Rote des jeweiligen rumänischen Ministeriums nichts als eine bloße Seifenblase ist, eine Beschönigungsformalität, welche nicht die geringste Bürgschaft enthält, entgeht wohl Niemandem. Es ist immerhin merkwürdig, daß Oesterreich, während es den ,