Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 4 (27.1.1880)
- Date
- 1880-01-27
- Page
- Seite 58 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3227285-3227290--37776-3306945- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
58 für Belgien: in München Herr S. Hirsch, Consul; in Nürnberg Herr Sigmund Neumark, Consul; für Frankreich: in Fürth Herr Jsaac Offenbacher, Consularagent; für Portugal: in Nürnberg Herr Anton Buchmann, Consul; für Sachsen: in München Herr Maximilian Wilmersdörffer, Consul; für Schweden und Norwegen: in Nürnberg Herr Bernhard Lang, Consul; für Württemberg: in München Herr Joseph Freiherr von Hirsch, Consul. Das Verzeichniß kann aus Vollständigkeit insofern keinen Anspruch machen, als die Consession der außerhalb Bayerns wohnenden Consularbeamten dem Schreiber dies nicht bekannt ist und unter diesen noch mancher Israelit sich befinden könnte. Ohne diese Annahme find im Ganzen unter 28 Consularbeamten, die gegenwärtig sunctioniren, 9 Consularbeamte jüdischer Consesfion, ein fichtlicher Beweis von der hervorragenden Stellung der bayr. Israeliten in intellectueller Beziehung. Der Consul S. Neumark in Nürnberg erhielt dieser Tage von S. H. dem Herzoge von Sachsen-Coburg und Gotha das Prädicat „Commerzienrath". Oesterreich-Ungarn. Wien, 10. Januar. Vor dem Verwaltungsgerichtshofe kam jüngst die Frage zur Entscheidung, ob Personen, die einer der 52 alten jüdischen Cultusgemeinden in Mähren angehören, wenn fie nicht mehr im Sitze dieser Cultusgemeinde wohnen und in ihrem neuen Domicil an einem israelitischen Cultusvereine sich betheiligen, noch zu den Domesticalbedürfniffen ihrer Stammgemeinde beitragspflichtig seien. Diese Frage war seit jeher deshalb streitig, weil Verordnungen des Cultusministeriums aus den Jahren 1850 und 1860 diese Beitragspflicht für insolange aufrechtbestehend erklärten, als der betreffende ^Israelit nicht in seinem Wohnsitze die politische Zuständigkeit und die Einverleibung in den Verband der dortigen jüdischen Cultusgemeinde erworben und dies seiner Stammgemeinde angezeigt hatte. Eine neuere Verordnung vom Jahre 1869 sah von dem Momente der politischen Zuständigkeit ab und erklärte es zum Aufhören der Beitragspflicht als genügend, wenn der Betreffende die Aufnahme in die Cultusgemeinde oder Cultusgenoffenschaft seines neuen Wohnortes rechtzeitig, das ist vor Abschluß des Jahresvoranschlages, seiner Stammgemeinde anzeigt. Die Familie Hirsch, seit vielen Jahren in Olmütz wohnhaft und Mitglied des dortigen Cultusvereins, jedoch nach ihrer Abstammung der Cultusgemeinde Loschitz angehörig, wurde von dieser zu einer sehr hohen Cultussteuer pro 1879 herangezogen, remonstrirte dagegen und wurde von den Unterbehörden zur Beitragslerstung nach Loschitz verpflichtet, vom Ministerium für Cultus und Unterricht aber davon enthoben. Die hiergegen von der Cultusgemeinde Loschitz, vertreten durch vr. v. Billing, erhobene Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof nach eingehender Discussion der Parteienvertreter — das Cultusministerium war durch den Ministerialsecretär Dr. R. v. Spaun vertreten — zurückgewiesen mit der Begründung, daß der Natur der Sache nach und nach Analogie der Einrichtungen bei anderen Confessionen Niemand zu Beiträgen für Cultusbedürfniffe Verhalten werden kann, der die Cultuseinrichtungen zu benutzen nicht in der Lage ist. Bei Annahme des Gegentheils müßte auch der in andere Provinzen, ja in's Ausland ziehende Israelit noch contribuiren. Lemberg, im Januar. (Privatmitth.) Die auch von Ihnen erwähnten Petitionen des Teophil Merunowicz und der Limberger Bezirksvertreter an den Reichsrath über die Verhältniffe der jüdischen Cultusgemeinden und Rabbiner sind, wie die Motive beweisen, aus echter Judengehässigkeit hervorgegangen. Dies benutzte die Partei des Krakauer Rabbiner und Reichsrathsabgeordneten Simon Schreiber, um den Verein „Schomer Israel" als Fortschrittspartei und ketzerischen Neuerer anzuklagen, daß diese Petitionen von ihm ausgegangen seien. Die Führer und das Blatt dieser fanatischen Partei waren gezwungen, öffentlich diese Anschuldigung als unwahr zu bezeichnen. Dennoch wagte es der Rabbiner Schreiber, in einem Hirtenbriefe, der von wüthendem Zelotismus strotzt, diese Lüge zu wiederholen, welche ihm das Mittel geben soll, um die galizische Judenheit in zwei Lager zu theilen, sie gegen einander zu verhetzen, für sich aber das Mandat zu fordern, als Vertreter aller galizischen Gemeinden auftreten zu können. Schreiber nämlich, ein g eborener deutscher Ungar, versteht weder Deutsch, noch Ungarisch, noch Polnisch zu sprechen, redet überhaupt keine lebende Sprache und ist so im Reichsrathe und deffen Commissionen verurtheilt. Er fürchtet nun, daß selbst seine chassidischen Wähler über die Rolle stutzig werden, die ihr Erwählter spielen muß. Er sucht sich daher aus andere Weise wichtig zu machen. Er fordert deshalb alle Gemeinden zu Gegenpetitionen gegen jene beiden, weniger ihrem Inhalte als den Motiven nach verwerflichen Petitionen auf, und verlangt das Mandat als Vertreter der gesammten galizischen Judenheit. Aber um dieses zu erreichen, wählt er das schlechteste Mittel. Er klagt an, verdammt, verketzert, er sucht die blöde Masie gegen ihre Glaubensbrüder, die das Heil des Judenthums in einer Verbesserung des Schulwesens und der Lehranstalten finden, aufzuhetzen, die Religion sei in der höchsten Gefahr, diese Neuerer seien schlimmer als die Inquisition in Spanien, als all' das Martyrium, das die Juden jemals zu ertragen gehabt. Dies ist die Saat, aus der sich Schreiber für sich eine reiche Ernte verspricht. Hoffen wir, daß ihm dies nicht gelinge. Einstweilen hat er Die, welche er als Feinde behandelt, zu thatkräftigem Widerstande aufgereizt. Wenn nun dem Schreiber und Genoffen jene von ihnen erwünschte Spaltung nicht gelingt, so bewirkt er doch jedenfalls, daß vorläufig alle Bestrebungen zum Befferen