Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 44 (1880)
- Issue
- Heft 4 (27.1.1880)
- Date
- 1880-01-27
- Page
- Seite 54 (sequence 6)
- Language
- German
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54 wie jede echte Religion, den Wucher verdamme, sondern auch' öffentlich veräußert werden muffen. Dieser Gläubiger ist die das Zinsnehmcn überhaupt verbiete; man verlangte Beweise k. k. privilegirte Rustical-Creditanstalt in Lemberg. Statutenfür die Insinuation, daß das Wuchergeschäft mehr von Juden mäßig bezieht dieselbe für Darlehen 12 Procent und darüber als von Christen betrieben werde, und wies auf Länder hin, noch 3 Procent für Prolongation, was, da der galizische wie Irland, wo der Wucher in schmählichster Blüthe steht und' Bauer in der Regel zahlungssäumig ist, fast stets 15 Procent es gar keine Juden giebt; man erwies den Unsinn, die gesetzausmacht. Muß schon dieser Zinsfuß allein das wirthschaftliche Aufhebung der Wuchergesetze den Juden zuzuschreiben, liche Verderben des Creditnehmers zur Folge haben, so stellt da dieselbe auch in Staaten vor sich ging, wo-die Juden! sich noch aus einer Reihe von Rechnungen, die der Petition notorisch einen bemerkbaren Einfluß gar nicht ausüben. Da beigeschloffen ist, heraus, daß die Bank thatsächlich von den man ja nur beschimpfen und verfolgen wollte, so ging man | Bauern weit höhere Zinsen sich bezahlen läßt. Nur einige über alle diese Widerlegungen hinweg und wiederholte die dieser Rechnungen mögen hier angeführt sein. Ein Landwirth Jnvectiven stets von Neuem. Vor Allem wies man auf. unterfertigte im Jahre 1872 eine Schuldurkunde auf 350 fl.; Galizien hin und behauptete, daß daselbst der ganze Bauern-! derselbe erhielt daraufhin 269 ft .57 kr., zahlte bis jetzt stand, die sämmtlichen Grundbesitzer durch die jüdischen Wucherer! 73 fl. 29 kr. ab unv gegenwärtig fordert von ihm die Anstalt ruinirt seien; man schrie so laut hierüber, bis der österreichische 47<> fl. Der Landwirth Batko Unterzeichnete im Jahre l872 Reichsrath ein besonderes Wuchergesetz für Galizien erließ, eine Schuldurkunde auf 150 fl.; derselbe erhielt auf die Hand Und nun kommt gerade aus Galizien ein unzwei- 121 fl. 21 kr., zahlte darauf 126 fl. 33 kr. ab und gegendeutiges Dementi. Die „Presse" vom 13. Januar bringt wärtig fordert die Anstalt -von ihm 116 fl. Ein anderer aus Lemberg vom 10. Januar folgenden Artikel, den wir der j Landwirth unterfertigte im Jahre 1872 eine Schuldurkunde speciellen Wichtigkeit wegen hier vollständig wiedergeben.; auf 200 fl. Darauf erhielt er auf die Hand 148 fl. 87 kr., „Die erste Bewegung gegen den Wucher ging in den? bis jetzt hat derselbe 226 fl. 7 kr. von seiner Schuld abgeletzten Jahren bekanntlich von Galizien aus. Hier wußte man! zahlt und noch immer beträgt die Forderung der Bank gegen der Wucherfrage noch einen confesstonellen Beigeschmack zu j ihn 84 fl. 60 kr. u. s. w. u. s. w. Daraus ist ersichtlich, geben, so daß in Galizien die Wucher- und Judenfrage stets! daß dem Bauer nicht nur die Zinsen sogleich von dem nomials etwas Identisches angesehen wurde. Nun stellt sich her-; nalen Betrage, sondern selbst schon von dem reducirten Betrage aus, daß auch hier wie überall der Wucher confessionslos ist. i im Vorhinein in Abrechnung gebracht werden, welcher ihm Ja, es ist eine gut katholische, k. k. privilegirte, zum Schutz auf die Hand gegeben wird. Dies muß, führt die Petition des kleinen Landwirthes gegen wucherische Uebervortheilung j des Weiteren aus, mit einer Katastrophe des Bauernstandes errichtete Anstalt, gegen welche sich jetzt ein Schrei der Ent-! enden, wenn nicht rasche Abhülfe gebracht wird. Das Wucherrüstung erhebt, daß sie es ärger treibe als die Juden und daß j gesetz hat den bei der Anstalt verschuldeten Bauern nicht nur sie den ganzen Bauernstand Galiziens mit wirthschaftlicher j nichts genützt, sondern vielmehr geschadet, denn früher konnten Vernichtung bedrohe. Dieses Institut ist die k. k. privilegirte die rückständigen Raten in der Bank gezahlt werden oder es Rustical-Creditanstalt in Lemberg. 300 Landwirthe aus konnte hie und da eine Abschlagszahlung geleistet und der 44 Gemeinden Galiziens überreichten gegen diese Anstalt eine executive Verkauf seitens der Bank hinausgeschoben werden. Petition bei der Statthalterei und dem Landesausschuffe, der! Mit dem Wucherer sei es eine viel leichtere Sache gewesen, wir in Kürze das Nachstehende entnehmen: Tie Ursache des! er ließ sich entweder mit Geschenken oder Bitten oder Klagen fürchterlichen Nothstandes, der noch immer größer ist, als er geschildert werden kann, ist die Verschuldung des Bauernstandes und die daraus folgende executive Veräußerung seiner Habe. Es muß Jeden verwundern, woher diese Schulden kommen und wie sie so empsindlich werden konnten, trotzdem Gesetze gegen betrügerischen Wucher bestehen, welche von den Gerichten bestechen und wartete zu, oder er verglich und begnügte sich mit einer kleineren Summe, wenn er die schlimme Lage seines Schuldners sah. Anders fei es mit der Bank, die officiell auftritt, ja sich selbst der Gemeindeältesten bei ihrem Gebahren bedient. Es wird daher in der Petition die Anwendung des Wuchergesetzes auf die Pfandbriefanstalt befürwortet, indem so gewiffenhaft gehandhabt werden. In Galizien trägt der darauf hingewiesen wird, ihr Vorgehen sei ein derartrges, daß Grundbesitz bekanntlich in der Regel nur sechs Procent, jeder' dadurch das wirthschaftliche Verderben des Creditwerbers höhere Zinsfuß muß daher nothwendig den Landwirth zum j wissentlich herbeigeführt wird. Schließlich petitioniren die Ruine führen. Nun giebt es einen Gläubiger in Galizien, j oberwähnten 300 Landwirthe um Einleitung der erforderliche» der sein Jntereffennetz über das ganze Land ausgebreitet hat, Schritte, daß die Bank ihnen bis zur Ernte des Jahres 1881 ein der Tausende von Landwirthen in dieselbe kritische Nothlage! Moratorium gewähre, und daß während dieser Zeit das Sckruldversetzt, aus deffen Ausweisen ersichtlich ist, daß jährlich : verhältniß zwischen ihnen und der Anstalt in einer Weise geregelt Tausende von bäuerlichen Wirthschasten zu seiner Befriedigung! werde, die sie vor dem wirthschaftliche» Ruin bewahrt." —