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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1880-01-06 · Heft 1 (6.1.1880) · p. Seite 10

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
44 (1880)
Issue
Heft 1 (6.1.1880)
Date
1880-01-06
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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Entlassung der Ansgenounueuea. -8 4. Die Entlassung der Aufgenommenen kann durch den Vorstand der jüdischen Gemeinde in Dessau, wenn sie sich nach dem Dafürhalten desselben des Verbleibens in dem Hause unwürdig gemacht haben, und zwar ohne Angabe von Gründen, nach eingeholter Zustimmung des Ausschusses des deutschisraelitischen Gemeindebundes in Leipzig, erfolgen. Rechnungs-Ablegung. § 5. Nach Schluß jeden Jahres ist ein Rechnungs-Abschluß auch auf dem Berliner Congresse hätten die französischen Bevollmächtigten den Vortheil dieser Nation stets im Auge gehabt und auf ihren Wunsch sei Rumänien eine bedeutende Gebietserweiterung für den Verlust Bessarabiens bewilligt worden. Auch sei eine wichtige Umgestaltung in der Gesetzgebung bereits erzielt worden; es habe sich dabei vornehmlich um die Naturalisirung der in Rumänien wohnhaften Israeliten gehandelt; diese Reform sei auf ernste Schwierigkeiten gestoßen; das rumänische Parlament habe die Befähigung zur Naturalisirung nicht durch Classen, sondern nur durch persönliche Listen ertheilen lassen. Frankreich betreibe mit Oesterreich und und Rechenschaftsbericht anzufertigen und spätestens bis zum den übrigen Mächten, von denen man sich nicht wohl trennen 1. April des darauffolgenden dem Vorsitzenden des deutschisraelitischen Gemeindebundes in Leipzig zur Prüfung und Genehmigung zuzuftellen. Auch den Stiftern soll ein Rechnungs- Abschluß und Rechenschaftsbericht bis dahin zugesandt werden, «bäuberuug der Statuten. § 6. Eine Abänderung der Statuten kann auf Beschluß des Vorstandes der jüdischen Gemeinde in Dessau, jedoch so lange der Stifter oder Einzelne derselben am Leben, nur unter Zustimmung derselben erfolgen. könne, die betreffenden Reformen und habe Hoffnung, daß die Anerkennung Rumäniens alsbald eine vollbrachte Thatsache sein werde. Legrand gesteht zu, daß Frankreich sich um Rumänien Verdienste erworben, er fordere aber dringend, daß die diplomatischen Beziehungen mit Rumänien schleunigst hergestellt würden. Wenn man die Auslassungen des Diplomaten ihres 1 Gewandes entkleidet, so ersieht man, daß die Mächte recht wohl die Nichtigkeit der sog. Lösung, welche den rumänischen Kammern beliebte, durchschauen und noch einige Verbesserungen Nach dem Ableben sammtlicher Stifter geht diese Zu-1 der Lage der Israeliten in Rumänien „betreiben," auch daß stimmung auf den Ausschuß des deutsch-israelitischen Gemeinde- Oesterreich wirklich die Vermittelungsrolle übernommen hat. bundes in Leipzig über. - Auch ist es erkenntlich, daß Frankreich, Deutschland und England Aushöre« der Stiftung.! gemeinsam Vorgehen und sich von Italiens Beispiel nicht ver- § 7. Sollte die Stiftung in Folge der Zerstörung des Hauses oder anderer zwingender Gründe in der durch dieses Statut angegebenen Weise nicht forterhalten werden können, worüber dem Vorstande der jüdischen Gemeinde in Dessau die Entscheidung nur mit Genehmigung der fürstlichen Regierung zusteht, so soll der Vorstand der jüdischen Gemeinde in Dessau ermächtigt sein, die Erträgnisse derselben zu andern wohlthatigen Zwecken zu verwenden, der Name Moses Mendelssohn- Stiftung soll aber erhalten bleiben. Berlin, 31. Oktober 1879. gez. Marianne Mendelssohn, geb. Seeligmann. „ Franz Mendelssohn. „ Ernst Mendelssohn-Bartholdy. Rumänien. Paris, 15. December. In der Deputirtenkammer stellte heute der Abgeordnete Legrand eine Anftage an den Minister des Auswärtigen in Betreff der Anerkennung Rumäniens: es sei bedauerlich, daß diese Anerkennung eines Staates noch nicht erfolgt sei, der Frankreich 1870 seine volle Theilnahme gezeigt habe. Waddington antwortete, die ftanzösische Regierung leiten lassen. Wir haben also immer noch abzuwarten. Ersprießliches aus diesem Dilemma hervorgehen werde.. Bonn, 16. December. Nach Mittheilungen aus ziemlich zuverlässigen Quellen ist in Berlin die Anerkennung der Unabhängigkeit Rumäniens für jetzt noch vertagt worden, wozu übrigens außer der Judenftage noch andere Motive vorliegen. Wie die rumänische Regierung sich anheischig macht, den Artikel 44 des Berliner Traktats in Wirksamkeit treten zu lassen, zeigt der neueste Bericht des „Hajoez" von eigenthümlicher Juden-Emanzipation dieses Landes. Man hat nämlich alle jüdischen Hörer der Medizin, welche bisher in den Spitälern als Sub-Chirurgen oder Sub-Pharmaceuten thätig waren, mittelst Ministerial-Erlasses entlassen. — Dasselbe Blatt berichtet ferner, daß mehrere moldauische Israeliten in Bukarest bei der Regierung die Anftage gemacht haben, wann ihre Petitionen behufs Naturalisation als Staatsbürger erledigt sein werden. Man gab ihnen zur Antwort, daß sie nach Palästina fahren können. — Ueber 50 jüdische Petitionen wurden vor einigen Tagen in der Kammer vorgelesen, worauf man selbe an die Jndigenats-Commission übersandte, um solche ad Calaendas graecas zu halten; so sieht es leider mit den rumänischen Versicherungen aus. Ob die Traktatsmächte dasselbe stillsei den Angelegenheiten Rumäniens stets theilnahmsvoll gefolgt, i schweigend zusehen werden, wird die Zeit lehren.

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