Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 51 (17.12.1878)
- Date
- 1878-12-17
- Page
- Seite 809 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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des betreffenden Regimentes nicht zugesteht. — Vor Kurzem verstarb zu Mascara Amram Darom, Militairdolmetscher. Er trat 1834 in französische Dienste und erst 1870 in Ruhestand. So diente er unter allen Generälen, die in diesem langen Zeiträume in Algerien commandirten. Er wohnte allen Feldzügen und kriegerischen Ereigniffen in der Provinz Oran bei und zeichnete sich besonders bei dem mörderischen Sturme von Laghouat durch seine Tapferkeit aus, in welchem dicht neben ihm der General Bouscaren, sein Chef, tödtlich verwundet wurde; vor seinem Tode empfahl ihn dieser dem Obergeneral, dem Marschall Pelissier, der ihm wenige Tage nachher das Kreuz der Ehrenlegion erwirkte. — Der Oberstlieutenant Adolphe Hinstin (Israelit) ist zum Obersten des Genies ernannt worden. Belgien. Brüssel, 6. December. (Privatmitth.) Es ist nicht richtig, wenn man die Solidarität der Nationen nur in den materiellen Interessen, welche die Völker mit einem festen Bande umschließen, finden will. Sie besteht auch in den Prinzipien der Gesellschaft und in der Geistesrichtung, die aus denselben erfließt. Die neuere Geschichte^ seit der Bildung der nordamerikanischen Union und seit der ftanzöfischen Revolution von 1789 hat dies vielfach erwiesen. Das gemeinsame Interesse in der Bekämpfung des internationalen Socialismus liegt zu Tage. Nicht minder aber alle civilifirten Staaten umfaffend ist der Kampf zwischen dem Ultramontanismus und dem modernen Staate. Daß wiederum dieser Kampf eines seiner wichtigsten Momente in der Schule hat, weiß Jedermann. Ist deshalb der Streit auf der ganzen Schlachtlinie entbrannt, von der Gründung von „katholischen" Univerfitäten gegenüber den Staats- und „fteien" Univerfitäten bis zu der confessionellen und confesfionslosen Volksschule, so ist es für kein Culturland gleichgültig, was in dem anderen vorgeht, und am wenigsten dem Judenthume und der Judenheit. Denn ein Staat lebt mit von dem Beispiele des Anderen und die Gestaltung des Schulwesens ist für die Juden von höchster Bedeutung. Es kann daher nicht Wundern, wenn ich an dieser Stelle, sei es auch so gedrängt wie möglich, von den Vorgängen unseres Landes berichte. Mit dem Augenblicke, wo die liberale Partei in Belgien einmal wieder die Obeichand gewonnen, war sie es sich klar, daß sie vor Allem bas Unterrichtswesen umgestalten müffe, um sich selbst die Zukunft zu erhalten. Es handelt sich hiermit auch um die Existenz unsrer jüdischen Gemeindeschule, die zum größten Theile von der Stadt erhallen wird, aber auch der Gemeinde große Opfer kostet, und die, beiläufig gesagt, für den Unterricht der Mädchen Vorzügliches leistet, dagegen für den der Knaben keine günstigen Erfolge erzielt. Die belgffche Constitution und die ersten belgischen Gesetze sind aus einem Compromiß der katholischen und der liberalen Partei hervorgegangen, welche sich damals vereinigt hatten, um die Herrschaft der Holländer zu stürzen und Belgien zu einem selbstständigen Staate zu machen. Das Unterrichtsgesetz von 1842 bestimmt daher, daß, wo genügende Privatschulen, d. h. confessionelle, bestehen, die Gemeinde keine Communalschulen zu errichten braucht, jene vielmehr als Communalschulen zu behandlen habe; der Religionsunterricht nimmt die erste Stelle ein, wird von Geistlichen der Confession erthcilt und steht unter der Aussicht der betr. Geistlichkeit, die deshalb auch im Unterrichtsrathe vertreten ist. Dieses Gesetz wurde, wie man voraussetzen kann, von der katholischen Partei auf's Aeußcrste ausgenutzt. Dem gegenüber bildete sich auf liberaler Seite eine „Unterrichtsligua," die „Musterschulen" gründete, welchen ein außergewöhnlicher Erfolg, ganz vorzügliche Leistungen kcin Unparteiischer absprechen kann. Die liberale Partei will alle Confessionsschulen beseitigen, allen Einfluß der Geistlichen auf die Schulen unmöglich machen. Zu bedauern ist nur, daß wenn in irgend einem Lande, so in Belgien die Verwechselung der Religion mit der Kirche an der Tagesordnung ist. Ter in der liberalen Partei vorherrschende Radikalismus richtet sich nun gegen alle positive Religion, und will daher den Religionsunterricht überhaupt aus der öffentlichen Schule entfernen. Werden die Intentionen der liberalen Partei erreicht, so fragt es sich, ob überhaupt confessionelle Schulen gestattet bleiben, jedenfalls hört die Subvention der Stadtgemeinden auf, und dann müssen auch wir hier die jüdische Schule aufgeben. Wir werden dann nach dem Muster so vieler deutschen Gemeinden eine Religionsschule Herstellen, in welcher unsre Jugend in der väterlichen Religion unterrichtet worden. Ich brauche nicht darauf hinzuweisen) daß dieses System bereits in Holland und Italien gesetzlich hergestellt ist und in Frankreich angestrebt wird, wo es allerdings noch schwere Kämpfe zu bestehen haben wird. Rumänien. Bukarest, 2. Dec. Die rumänische Regierung hat dieser Tage von Italien aus eine eindringliche Mahnung bekommen, mit der Gleichberechtigung der Confessionen Ernst zu machen. Ter diplomatische Agent Italiens, Baron Fava, hat nämlich den Auftrag erhalten, vor der Ueberreichung seines Beglaubigungsschreibens als Bevollmächtigter vom Minister- Aufklärung über die Maßregeln zu verlangen, welche den Juden die bürgerliche und politische Gleichstellung sichern sollen. Afghanistan. Lemberg, im November. Wie dem indischen Blatte Patrika aus Djellalabad am Kubul- Flusse unterm 5. Octoöer gemeldet wird, hat Schir Ali jüngsthin den Befehl erlassen, daß die in seinem Reiche wohnenden „Haiki" (Armenier) und „Jehudijeh" (Juden', die vom Kriegsdienste gänzlich befreit