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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-12-17 · Heft 51 (17.12.1878) · p. Seite 808

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 51 (17.12.1878)
Date
1878-12-17
Page
Seite 808 (sequence 8)
Language
German
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deihens. Sie rechtfertigt, was Einigkeit von Lehrern und Schülern aller Confessionen untereinander betrifft, in hohem Maße das günstige Vorurtheil, welches von der Gemeindevertretung für eine solche Einrichtung gehegt worden ist. Es dürfte gegeben sein, daran zu erinnern, daß vonAnfang an von dem Vorstande der Gemeinde in Uebereinstimmung mit den Repräsentanten, dem Plane einer Verschmelzung der Gemeindeschule mit der Simultanschule überhaupt nur unter den ernstesten Bedingungen zur Wahrung des religiösen Interesses für die israelitischen Lehrer und Kinder, näher getreten wurde. Diesen von dem Vorstande nach gemeinsamer Berathung mit einer Commisffon, aus Repräsentanten und Mitglieder hieffger Gemeinde bestehend, einer König!. Regierung zu Oppeln unterbreiteten, und von dem Bürgermeister Herrn Kreidel, wie von der Städt. Schuldeputation durch Herrn Gewerbeschuldirector Wernicke stark befürworteten und von der Königl. Regierung mit Bereitwilligkeit angenommenen Bedingungen zufolge, sind: 1) Lehrer und Schüler von dem Schulbesuch an den beiden hoher: Festtagen, Neujahr und Versöhnungstag völlig dispensirt. für die Jugend gegründet haben. Möge dieses verdienstvolle Werk zur Ehre Aller, die es gefördert, weiter gedeihen und segensvolle Früchte tragen. Y. Braunschweig, 29. November. Man schreibt von hier der „Neuen Magdeb. Zig": „In der gestrigen Stadtverordneten-Sitzung wurde der Etat für den Kreiscommunalsond für 1879 genehmigt, Lei welcher Veranlaffung der Stadtrath Bracke (Socialdemokrat) Gelegenheit nahm, gegen die darin aufgeführte Ausgabe-Position (12,000 Mark) zu Gunsten der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde zu sprechen, indem die nicht evangelisch-lutherischen Einwohner dadurch im Nachtheile seien, daß sie für kirchliche Zwecke beisteuern müßten: er sei Dissident. Die der Versammlung angehörenden Mitglieder der jüdischen Gemeinde hoben jedoch die Berechtigung der Kirchengemeinschaft, welcher über 9/10 der Bevölkerung angehören, mit warmen Worten hervor und wurde der Etat vollständig genehmigt." — (Wir können unseren Glaubensgenoffen in der Braunschweiger Stadtverordnetenversammlung nur unsere Zustimmung aussprechen. Es ist eine ganz andere Frage, ob die Dissidenten und besonders die Juden das Recht haben, auch für ihren Cultus aus Staatsmitteln eine Unterstützung zu erhalten. 2) Ist es dem Wunsche der Eltern Vorbehalten, ihre Kinder wenn diese den christlichen Kirchen gewährt ist, oder Instituten, vom Schulbesuche an den übrigen Festtagen und den Sonn" j die zur Erhaltung der gesellschaftlichen Ordnung gehören, die abenden ftei zu machen. Unterstützung, deren sie seit Jahrhunderten theilhaftig sind, plötz- 3) Endet für die israel. Lehrer und Schüler der Unterricht lich zu verweigern. Es ist daher völlig angemeffen, daß die an den Sonnabenden und anderen Festtagen um 10 Uhr! Juden den Feinden der gesellschaftlichen Ordnung gegenüber, für Vormittags, so daß Lehrer und Schüler nicht an dem Besuche des um diese Zeit anberaumten Gottesdienstes gehindert sind. — In der für die Israeliten ausfallenden Z letzten Lehrstunde ist der christliche Religionsunterricht in d dem Lectionsplan festgesetzt worden, während die für die; wurf habe, daß die Juden die Feinde des beiden ersten Stunden bestimmten Lehrgegenstände nur seien. Redact.) solche find, für welche das Schreiben nicht erforderlich ist.! ^rankreicö 4) Werden bei eintretenden Lehrer-Vacanzen nach dem Ver-: hältniß der Schülerzahl auch fernerhin israelitische Paris, 1. December. (Nach den Arch. isr.) Der Zwist die Staatssubvention der christlichen Kirche eintraten, selbstverständlich mit dem Vorbehalt ihres Rechtes auf einen analogen Anspruch. Zu gleicher Zeit können die christlichen Judenfeinde daraus lernen, wie viel Wahres ihr so oft wiederholter Vor- Christenthumes Lehrer angestellt werden. Außerdem ist für den durch das Hebräische nicht ausreiam häuslichen Heerde in Algier hat noch nicht aufgehört. Das Consistorium von Algier verlangt die Ab- oder Versetzung des chenden Religionsunterricht in der Schule durch wöchentlich Großrabbiners wegen der unangemeffenen Form seines Televier besondere Lehrstunden in drei verschiedenen Abtheilungen > gramms an das Centralconsistorium in Angelegenheit der Mißvon dem Gemeinde-Vorstand Sorge getragen worden.! Handlung, welche im verfloffenen Mai Turkos in Constantine Es ist somit, unserer Ueberzeugung nach, den Anforde-1 gegen die Juden vorübt haben. Allein hierin liegt kein Grund, rungen zur Wahrung der religiösen Jntereffen der hiesigen einen sonst achtbaren Mann, den das Consistorium selbst kurz Gemeinde im Speciellen sowohl, wie des Judenthums im vorher für die Ehrenlegion dringend empfohlen hatte, dermaßen Allgemeinen, vollauf in dieser Institution Rechnung getragen i zu behandeln. Auch ist gar kein Posten vorhanden, wohin man und es darf wohl nicht übersehen werden, welche hohen Der-!ihn versetzen könnte. Der Stand der Dinge bleibt daher sehr dienste sich Alle diejenigen erwarben, welche Angesichts der unangenehm. Uebrigens erheben sich anderweitig Klagen gejetzigen rückschrittlich ultramontanen Bestrebungen gerade hier, nug gegen die Mitglieder der Consistorien in Algerien. Das auf dem Boden confessioneller Hetzereien und Wühlereien eine Schlimmste jedoch bleibt, daß die Militairbehörde durchaus Pstanzstätte geistiger Aufklärung und gegenseitiger Toleranz gegen die Uebelthäter nicht einschreitet und auch die Verlegung

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